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Innenministerium Kiel: Neue Tourismusabgabe stärkt Städte und Gemeinden

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(CIS-intern) – Die Landesregierung hat am Dienstag (26. Februar) in Kiel den Entwurf für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorgelegt. Danach können zusätzlich zu den 185 anerkannten Kur- und Erholungsorten in Schleswig-Holstein auch Städte und Gemeinden mit einer ausgeprägten touristischen Infrastruktur und zahlreichen auswärtigen Gästen demnächst eine Abgabe erheben. Voraussetzung ist, dass sie der Wirtschaftsminister als so genannte Tourismusorte anerkennt. Für alle Kur-, Erholungs- und Tourismusorte heißt diese Abgabe künftig einheitlich Tourismusabgabe. Der Begriff der Fremdenverkehrsabgabe hat ausgedient.

Die Reform des Kommunalabgabengesetzes erweitert den Kreis der Kommunen, die ihre Hoteliers, Gast- und Pensionswirte sowie andere Personen und Unternehmen, die vom Tourismus wirtschaftlich profitieren, mit einer Abgabe an den kommunalen Aufwendungen für Tourismuswerbung sowie kulturelle und andere touristische Einrichtungen beteiligen können.

Foto: Mario De Mattia

“Die Diskussion um die Bettensteuer hat gezeigt, dass Städte und Gemeinde Einnahmequellen suchen, die ihnen helfen, ihre Aufwendungen für ein attraktives touristisches Angebot teilweise zu refinanzieren”, sagte Innenminister Andreas Breitner. Die Tourismusabgabe sei eine gute und gerechte Alternative zur stark umstrittenen Bettensteuer. Die Entscheidung für eine Tourismusabgabe und deren inhaltliche Ausgestaltung treffe jede Kommune eigenverantwortlich.

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Die Höhe der Tourismusabgabe dürfe nur auf der Grundlage einer Kalkulation erhoben werden, die die individuellen Gegebenheiten einer Gemeinde berücksichtige. Maßgeblich sei der durch die Tourismusabgabe umzulegende gemeindliche Aufwand für Tourismuswerbung sowie die für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der kulturellen und zu touristischen Zwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen. “Mit der Tourismusabgabe dürfen keine Gewinne erzielt werden”, sagte Breitner.

Thomas Giebeler Innenministerium

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