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Heide – Zehn Neubürgerinnen und Neubürger erhalten Einbürgerungsurkunden

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Foto: Kreis Dithmarschen(CIS-intern) – Kreispräsident Hans-Harald Böttger und Landrat Dr. Jörn Klimant empfingen am Dienstag, 14. März 2017, zehn Neubürgerinnen und Neubürger im Kreistagssitzungssaal und überreichten die Einbürgerungsurkunden. Insgesamt wurden dieses Jahr aktuell 16 Personen eingebürgert.

„Die Einbürgerungsurkunden gleichen einander, nicht aber die Geschichten, die dahinter stehen. Unterschiedliche Beweggründe und verschieden lange Wege führten Sie hier ins Kreishaus. Ich freue mich, bei diesem für Sie besonderen Ereignis dabei zu sein“, sagt Landrat Dr. Jörn Klimant. Kreispräsident Hans-Harald Böttger ergänzt: „Ihr Entschluss, die deutsche Staatsbürgerschaft zu wählen, freut mich sehr. Der deutsche Pass ist viel mehr als nur ein Dokument, sondern er beinhaltet Rechte und Pflichten sowie ein Stück deutsche Identität“.

Foto: Kreis Dithmarschen / Einbürgerungsfeier im Kreishaus: (hintere Reihe, v.l.): Kreisprä- sident Böttger, Paul Julian Saxby, Stefan Wincenty Strekowski, Urszula Marta und Adam August Calabrese, Peter James Owens, Rosione Maria Estevam Freudenberg, Can Deniz Calayir sowie Landrat Dr. Klimant. (vordere Reihe, v. l): Matteo del Mastro, Konstantina Chrisikopoulou und Maria Anna Schwentke.

Mit der Überreichung der Einbürgerungsurkunde ist die Einbürgerung rechtlich wirksam. Neben der Einbürgerungsurkunde erhielten die Neubürgerinnen und Neubürger ein
Exemplar des Grundgesetzes. Sie legten das feierliche Bekenntnis ab: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Abschließender Höhepunkt der Veranstaltung war das gemeinsame Singen der Nationalhymne.

An der Einbürgerungsfeier nahmen teil: Urszula Marta und ihr Sohn Adam August Calabrese, Can Deniz Calayir, Konstantina Chrisikopoulou, Matteo del Mastro, Rosione Maria Estevam Freudenberg, Peter James, Owens, Paul Julian Saxby, Maria Anna Schwentke und Stefan Wincenty Strekowski.

Die Teilnehmenden kommen ursprünglich aus Brasilien, Griechenland, Großbritannien, Italien, Polen und der Türkei.

Die Neubürgerinnen und Neubürger mussten bestimmte Voraussetzungen erfüllen wie eine gewisse Mindestaufenthaltsdauer, ausreichende Deutschkenntnisse und eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Auch mussten die Antragstellerinnen und Antragsteller einen Einbürgerungstest bestehen, in dem Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland abgefragt wurden.

Für die Neubürgerinnen und Neubürger war der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit je nach Herkunftsland unterschiedlich lang. Während einige nach der Zusicherung einer Einbürgerung relativ schnell alle Voraussetzungen erfüllten, musste in einem Fall über die Botschaft ein Entlassungsverfahren beantragt werden.

Die Neubürgerinnen und Neubürger können nun bei dem für sie zuständigen Einwohnermeldeamt ihren deutschen Pass beantragen. 2015 erhielten in Dithmarschen 60 Personen die Einbürgerungsurkunde und 2016 wurden 77 Personen eingebürgert.

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