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Heide: Afrikanische Schweinepest: Hinweise für die Hobbytierhaltung

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Foto: pixabay.com / Marisa04(CIS-intern) – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa aus. Fälle dieser derzeit nicht behandelbaren Tierseuche wurden bereits unter anderem in Litauen, Lettland, Estland, Polen, Rumänien, Ungarn und in Belgien gemeldet. Um den Eintrag und die Verschleppung der für Schweine hoch ansteckenden Tierseuche zu verhindern, ist größte Vorsicht geboten. Aus diesem Grund sind Regeln einzuhalten. Eine Einschleppung nach Deutschland hätte schwere Folgen für die Gesundheit der Wild- und Hausschweinpopulation. Handelsrestriktionen mit gravierenden wirtschaftlichen Einbußen für die Landwirtschaft wären die Folge. Neben den landwirtschaftlichen Betrieben sind auch Hobbyhalter*innen von Kleinstbeständen im Kreis Dithmarschen in der Verantwortung.

Foto: pixabay.com / Marisa04

Im Kreis Dithmarschen gibt es circa 100 gemeldete Schweinehaltungen mit einem Tierbestand von einem bis zu fünf Schweinen.

Eine wichtige Grundlage in der Tierseuchenbekämpfung ist die Anzeige- und Registrierungspflicht nach der Viehverkehrsverordnung. Wer Schweine hält oder halten will, muss den Bestand beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Dithmarschen anmelden. Bereits ab einem Schwein besteht diese Registrierungspflicht, die auch für Hobbytierhaltungen gilt.

Nicht registrierte Betriebe erschweren die Seuchenbekämpfung. Zudem können Schweinehaltende, die durch ihr Fehlverhalten für die Ansteckung von Schweinen und/oder die Ausbreitung der Tierseuche verantwortlich sind, haftbar ge-macht werden.

Schweinehaltende Betriebe, auch Hobby-Tierhaltungen, unterliegen strikten Hygienevorgaben

Schweinehaltende Betriebe, auch Hobby-Tierhaltungen, unterliegen strikten Hygienevorgaben. Es ist verboten, Küchen- und Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern. Ein besonders hohes Verschleppungsrisiko geht dabei von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführten Fleisch- und Wurstwaren aus, insbesondere aus von der Schweinepest betroffenen Regionen.

Generell ist auf eine gute allgemeine Betriebshygiene zu achten. Der direkte oder indirekte Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen muss unbedingt vermieden werden. Freiland- und Auslaufhaltungen sind besonders gefährdet, aber auch im Falle von Stallhaltungen sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören eine wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes, die für Wildschweine unzugängliche Lagerung von Futtermitteln und Einstreu sowie eine ausreichende Möglichkeit zur wild-schweinsicheren Lagerung von verendeten Tieren bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigung.

Derzeit werden die schweinehaltenden Betriebe im Kreis Dithmarschen vermehrt auf die Umsetzung geeigneter Biosicherheitsmaßnahmen durch das Personal des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz geprüft. Der Kreis Dithmarschen bittet darum, tot aufgefundene Wild-schweine unverzüglich beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu melden. Bei Hausschweinen ist beim Auftreten von Auffälligkeiten, die auf eine Erkrankung schließen lassen könnten, wie hohes Fieber, unverzüglich tierärztliches Fachpersonal hinzuziehen. Nur so kann zeitnah auf einen potentiellen Erregereintrag reagiert werden.

Tierhalter*innen können ihren Bestand anmelden beim Kreis Dithmarschen, Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Stettiner Straße 30, 25746 Heide, Tel. 0481/971413, Fax: 0481/971570, E-Mail:

fd-veterinaerwesen-verbraucherschutz@dithmarschen.de. Das Formular zur Anmeldung des Tierbestandes („Tierbestand-Anmeldeformular“) kann auf der Homepage www.dithmarschen.de unter Service nutzen – Downloads heruntergeladen werden. Auf der Startseite finden sich zudem Informationen rund um das Thema Afrikanische Schweinpest.

Ansprechpartnerinnen im Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Fragen der Tierseuchenbekämpfung sind Dr. Anja Engelage, Telefon: 0481/97-1412, oder Fach-dienstleiterin Dr. Kristina Hein, Telefon: 0481/97-1353.

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Foto: pixabay.com / Counselling