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Eutins Verwaltung braucht mehr Mitarbeiter

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(CIS-intern) – Von Horst Schinzel Der Verwaltungsgemeinschaft Eutin / Süsel wächst die Arbeit über den Kopf. Dies nicht erst seit Stadtsanierung und Landesgartenschau. Erstmals seit Jahren soll im Rahmen des im Februar zu beschließenden Haushaltsplan der Stellenplan grundlegend überarbeitet werden.

Neue Planstellen:
Sicherung der Nachwuchskräfte: Über die Sicherung der Nachwuchskräfte wurde im Hauptausschuss zuletzt im Rahmen des Nachtragsstellenplanes bzw. des Personalberichts gesprochen. In diesem Sinne wurden im Stellenplan 2016 zwei Stellen (lfd. Nr. 37 + 38) für den eigenen Nachwuchs eingebracht. Jeweils eine für den Angestellten- und Beamtennachwuchs. Dies ist ein erster Schritt, um Nachwuchskräfte, die die Stadt halten möchte, über einen gewissen Zeitraum zu sichern, bis entsprechende freie Planstellen in den Fachbereichen bzw. Fachdiensten zu besetzen sind. Im Vorjahr war eine Mitarbeiterin nach Abschluss der Ausbildung nach Stockelsdorf gewechselt. 

Überwachung des ruhenden Verkehrs: Im Rahmen der aktuellen Beschlussfassung des Hauptausschusses zur Parkregelung ist ein erhöhter Überwachungsbedarf gegeben. Aus diesem Grund ist im Stellenplan eine zusätzliche Teilzeitstelle (19,5 Std.) befristet bis 31.12.2016 mit der Option der Verlängerung eingestellt. Die Verlängerung ist abhängig von der Parkregelung im Jahr 2017. Zudem ergibt sich während der Zeit der Landesgartenschau ein erhöhter Überwachungsbedarf am Wochenende. Dafür ist eine zweite Teilzeitstelle (19,5 Std.) befristet vom 01.04. – 31.12.2016 in den Stellenplan eingestellt.

Befristeter zusätzlicher Personalbedarf für den Fachdienst Tiefbau und Grünanlagen: Der Fachdienst Tiefbau und Grünanlagen erledigt im Rahmen der Stadtsanierung die Projektbearbeitung für alle landschaftsarchitektonischen und tiefbaulichen Ordnungs- und Umgestaltungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet. Vor dem Hintergrund der für 2017 und 2018 anstehenden größeren Maßnahmen im Bereich ZOB, östliche Peterstraße, Markt, Königstraße und Am Rosengarten, dem entsprechenden planerischen Vorlauf dafür und dem Beteiligungsverfahren ist eine erhebliche Mehrbelastung für die einzige Bauingenieursstelle des Fachbereiches zu erwarten. Hinzu kommt, das der Aufgabenschwerpunkt im Fachdienst und damit auch der Fachdienstleitung sich in den vergangenen Jahren über die Stadtsanierung und die Umsetzung von ISEK-Projekten hinaus verlagert hat, so dass die Maßnahmen bzw. Planungen für die Förderung des Radverkehrs, das Thema barrierefreie Wege und die Gestaltung öffentlicher Flächen im weit größeren Umfang als bisher im Fachdienst fachlich und sachlich gesteuert und ausgeführt werden müssen. Bereits für das Jahre 2012 führte eine vom Fachdienst Personal beauftragte Personalbewertung / -bemessung im Fachdienst zu der gutachterlichen Erkenntnis, dass die Fachdienstleitung / die Bauingenieurin regelmäßig mit etwa 130 % Arbeitsbelastung deutlich überlastet ist. Das Gutachten ging dabei von einer durchschnittlich zu bewältigenden Investitionssumme im Neubau von etwa 900.000 € aus. Allein für das Jahr 2015 lagen die im FD Tiefbau und Grünanlagen gesteuerten Neubaumaßnahmen bei mehr als 3,0 Mio. € und für die kommenden Jahre wird das Investitionsvolumen durch die Stadtsanierung weiterhin deutlich höher ausfallen. Aus Sicht der Fachbereichs- und Fachdienstleitung ist insgesamt eine Kapazitätsgrenze erreicht, so dass eine sach- und fachgerechte Aufgabenerledigung – insbesondere vor dem Hintergrund der u.a. gewachsenen Aufgaben und Maßnahmen – nicht ohne personelle Verstärkung möglich ist. Aus den o.g. Gründen ist eine zeitlich bis zum 31.12.2021 befristete Stelle für einen Bauingenieur (Bachelor) bzw. Tiefbautechniker (E10 bzw. E9) in den Stellenplan eingestellt.

Verwaltungsstelle Eutin SGB XII: Die Fallzahlen im SGB XII und Asylbereich sind kontinuierlich gestiegen. Ein Grund ist der demografische Wandel (die Gesellschaft wird immer älter und die Renten reichen nicht mehr alleine aus), ein ganz ausschlaggebender ist der anhaltende Flüchtlingszustrom. Die Fallzahlen im gesamten Bereich sind innerhalb der letzten zwei Jahre gestiegen. So beträgt die Gesamtsteigerung von Januar 2014 bis Januar 2016 ca. 76 %. Allein die Fallzahlen im Asylbereich haben sich in diesem Zeitraum versechsfacht. Der Kreis Ostholstein hat mit Schreiben vom 20.11.15 alle Kommunen angeschrieben und darauf hingewiesen, dass aufgrund der zu erwartenden weiteren Flüchtlinge kurzfristig Personalverstärkungen vorgenommen werden sollten, da bereits jetzt schon die Entwicklung der Zahlen für die MitarbeiterInnen in den Verwaltungsstellen eine außerordentliche Belastung darstellt. Ab Februar ist die Verwaltungsstelle Eutin mit 5 MitarbeiterInnen ausgestattet. Der Kreis Ostholstein empfiehlt bei der derzeitigen Fallzahl eine Besetzung mit 8,5 Kräften. Im ersten Schritt ist geplant, einen Empfangsbereich mit einer halben Stelle auszustatten. Das ist der Situation geschuldet, dass z. B. die Verwaltungsstelle nicht im Rathaus eingebunden ist und zusammen mit der Wohngeldstelle Räumlichkeiten teilt. Im Empfangsbereich sollen Termine vergeben, kleinere Verwaltungsarbeiten vorgenommen  und so die eigentliche Sachbearbeitung entlasten werden. Sehr gute Erfahrungen mit einem „Counter“ wurden noch zu Zeiten des städtischen Sozialamtes bis 2005 und heute im Bereich des Jobcenters gemacht. Der Empfehlung des Kreises nach sollte dann in weiteren Schritten der Personalstand aufgestockt werden. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den anderen Gemeinden der Verwaltungsstelle Eutin.
 
 
Stellenveränderungen bzgl. Ihrer Wertigkeit (Stellenbewertung):
Bewertungen von Beamtenstellen: In 2015 konnten die letzten beiden Stellenbewertungen im Verwaltungsbereich des Fachdienstes Zentrale Immobilienwirtschaft positiv abgeschlossen werden. Für die Fachdienstleitung sieht das Ergebnis der Bewertung eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 13 vor. Die zweite Beamtenstelle wurde in die Besoldungsgruppe A 9 eingruppiert. Des Weiteren wurde in 2015 die Stelle der stellv. Fachdienstleiterin des Fachdienstes Bürgerservice bewertet. Das Bewertungsergebnis sieht die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 10 vor.  

Hausmeisterpool: Anlässlich der Weiterentwicklung des Hausmeisterpools und bedingt durch längere Krankheitsausfälle, neu hinzugekommene Objekte und Aufgaben wurden im vergangenen Jahr verschiedenste Vertretungsregelungen und Einsatzmöglichkeiten ausprobiert, die sich durchweg positiv entwickelt haben, obwohl die Beanspruchung aktuell deutlich über das normale Maß hinausgeht. Als Konsequenz daraus sind daher einige Veränderungen im Stellenplan 2016 vorgesehen: Bei der Johann-Heinrich-Voß-Schule wird zukünftig nur eine Vollzeithausmeisterstelle ausgewiesen; die bisherige zweite Kraft wird freigesetzt, um neu hinzugekommene Objekte (u.a. Bahnhof, Bahnhofstraße 15 a, Katasteramt) zu betreuen. Daraus ergibt sich eine andere Eingruppierung Der der Albert-Mahlstedt-Schule im vergangenen Jahr probeweise zugewiesene Hausmeister wird zukünftig aufgrund des gestiegenen Bedarfs neben der Hausmeistertätigkeit vermehrt in seinem erlernten Beruf als Betriebselektriker eingesetzt (z.B. Reparaturen, jährliche E-Checks).Befristet bis zum 31.12.2019 wurden 2,75 Hausmeisterstellen zusätzlich aufgenommen, um die Betreuung des eigenen und angemieteten Wohnraums für Asylsuchende gewährleisten zu können. Daneben sind die Veranstaltungsräume Schlossterrassen, Torhäuser, etc. zu bewirtschaften und Vertretungsleistungen im Hausmeisterpool sicherzustellen. Sofern gute Kräfte gewonnen werden können, wäre eine Nachverwendung aufgrund des Ausscheidens einzelner Mitarbeiter möglich.
 
Stellenveränderungen bzgl. Ihres Umfanges (Stellenbemessung):
Fachdienst Schule, Kultur und Städtepartnerschaften: Im Hinblick auf den Status der Schwerbehinderung ist eine Entlastung der Fachdienstleitung durch Verschiebung von Aufgaben innerhalb des Fachdienstes vorgesehen. Dazu wird der Stundenumfang der Teilzeitstelle lfd. Nr. 71 zeitlich befristet um 10 Wochenstunden erhöht. 
Voss-Gymnasium: Das Ergebnis der Stellenbemessung der Schulsekretariate hat bei den beiden Teilzeitstellen am Voss-Gymnasium zu einem ku-Vermerk „künftig 0,5 Stellenanteil“ geführt. Durch einen Personalwechsel im Jahr 2015 konnte diese Vorgabe an der Stelle lfd. Nr. 112 eingelöst werden. Auf der Stelle lfd. Nr. 111 wurde mit der Stelleninhaberin eine minimale Reduzierung vereinbart.

Volkshochschule: Die personelle Ausstattung der VHS (Anzahl der Stellen) ist seit ca. zwanzig Jahren weitgehend unverändert geblieben. Dem gegenüber haben die Aufgaben kontinuierlich zugenommen. Einzelne Aufgaben gehen dabei deutlich über das normale Aufgabenspektrum einer Volkshochschule hinaus, wie etwa das Eutiner Legastheniezentrum. Um die von der VHS erarbeiteten Standards zu halten, vor allem aber, um die Herausforderungen der nahen Zukunft zu meistern, ist die VHS Eutin mit zusätzlich 10 Wochenstunden auszustatten. Dieses Stundenkontingent verteilt sich auf beide Teilzeitstellen und ist auf Grund des bevorstehenden Wechsels in der Leitung befristet. 
 
Verlängerung einer Befristung:
Stadtmarketing: Die Verwaltung schlägt die Verlängerung der Befristung bei der Planstelle für das Stadtmarketing vor. Bei der Konzeptionierung der Stelle wurde, auch aus Gründen der Planbarkeit und der Tatsache, dass nicht abschätzbar war, wie sich das die Stelle bestimmende Aufgabengebiet entwickeln würde, der Zeitraum der Stelle bis 31.12.2017 befristet. Zu den Aufgaben gehört insbesondere
 
–          Förderung der innerstädtischen Unternehmen und Profilierung der Stadt im regionalen Wettbewerb,
–          Unterstützung, Förderung und ggf. Durchführung von ausgewählten kulturellen Events im städtischen Bereich,
–          Unterstützung bei der Entwicklung und Realisierung von Maßnahmen zur Kaufkraft- und Kundenbindung,
–          Umsetzung der Marketingmaßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) im Innenstadtbereich, durch z.B.

Koordination der Prozesse, Kontaktmanagement zu allen marketingrelevanten Akteursgruppen, Sicherstellung der Informationsflüsse und Vermittlung der Prozesse in der Öffentlichkeit (Bürger-, Koordinierung der Presse- und Medienarbeit im Rathaus),

Zusammenarbeit mit den kommunalen Fachbereichen/-diensten in Marketingfragen und Berichterstattung in den politischen Gremien,
praktische Unterstützung der handelnden Stadtmarketing-Akteure durch Moderation und Motivation,

Erarbeitung und Abstimmung von Gestaltungs- und Informationskonzepten (z.B. Beschilderung),
Begleitung bei der Einführung, Förderung und Organisation von Eigentümerstandortgemeinschaften.

Förderung der Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften (Elektrofachmärkte, Sportfachgeschäfte),
Unterstützung, Förderung und ggf. Durchführung von ausgewählten kulturellen Events im städtischen Bereich,
Flächen- und Leerstandsmanagement,

Netzwerkarbeit und Strategieentwicklung mit Wirtschaft/Einzelhandel, Kultureinrichtungen und Tourismus
Begleitung Stadtsanierungsprozess / Umgestaltung Innenstadt
 
Die umfangreiche Arbeitsunterstützung, insbesondere der Position des Bürgermeisters, aber auch der Fachbereiche und Fachdienste zeigen, wie wichtig die Planstelle für die Erledigung der o. a. Themengebiete ist.

In zahlreichen Berichten und Übersichten in den Sitzungen für die politischen Gremien, aber auch durch Veranstaltungs- und Projektarbeiten hat sich gezeigt, dass sich die Zielsetzung der Einrichtung der Planstelle voll erfüllt hat. Eine Fortsetzung ist dringend geboten. Daher soll der Zeitraum der Befristung um weitere 4 Jahre bis zum 31.12.2021 verlängert werden.  Damit harmonisiert die Befristung auch mit den für die Stadtsanierung neu im Haushalt zur Verfügung gestellten Planstellen. Denn ein Teil der Aufgaben resultiert auch aus dem großen Paket Stadtsanierung.

Nach Ablauf dieser Frist muss geprüft werden, ob die Stellen, ggf. auch in einem veränderten Umfang, weiter zur Aufgabenerledigung benötigt wird.
Hinzuweisen ist, dass die Finanzierung der Stelle auch durch einen Anteil an Reduzierungen des Leistungsentgelts an die Eutin GmbH sichergestellt worden ist und wird.
 
Tarifvertragliche Anpassung: Die Tarifparteien haben im September 2015 eine Einigung zum Tarifvertrag des Sozial- und Erziehungsdienstes (TVöD-SuE) erzielt. Danach sind Beschäftigte, die am 30. Juni 2015 u. a. in der Entgeltgruppe S 6 bzw. S 11 eingruppiert waren neu den Entgeltgruppen S 8 a bzw. S 11 b zuzuordnen. Im Stellenplan 2016 trifft dies auf die Stellen Nr. 63, 103, 117, 118 und 119 zu.

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