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Erste Maßnahmen zum Bau einer LNG-Leitung genehmigt

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(CIS-intern) – KIEL. Die Landesregierung treibt den Bau einer LNG-Infrastruktur weiter mit Hochdruck voran. Das zum Umweltministerium gehörende Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) hat am Freitag, den 02. September ein erstes Bündel von Maßnahmen genehmigt, welche die Voraussetzungen für den Bau einer 54 Kilometer langen Gasleitung (ETL 180) von Brunsbüttel nach Hetlingen (Kreis Pinneberg) schaffen. Erstmalig darf damit in Schleswig-Holstein ein Vorhabenträger vor Erhalt eines offiziellen Planfeststellungsbeschlusses Maßnahmen zur Umsetzung eines Infrastrukturprojekts ergreifen. Ermöglicht wird dies durch das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) der Bundesregierung, welches seit Juni 2022 in Kraft ist.

Die Genehmigungen erlauben dem für den Leitungsbau verantwortlichen Gasnetzbetreiber Gasunie

· archäologische Untersuchungen entlang der geplanten Trasse vorzunehmen und eventuelle Funde zu bergen

· eine Kampfmittelsondierung am Streckenverlauf in Gang zu setzen und mögliche Bergungen und Beseitigungen von Kampfmitteln durchzuführen

· die Durchführung von Baumhöhlenkontrollen. Damit wird vermieden, dass von Fledermäusen im Winter bewohnte Bäume im Zuge der Bauarbeiten gerodet oder beschnitten werden

Gasunie hat bereits am Montag, den 05. September mit den archäologischen Untersuchungen sowie der Kampmittelsondierung begonnen.

„Wir setzen als Landesregierung alle Hebel in Bewegung, damit Schleswig-Holstein gut durch den Winter kommt und die Energieversorgung im Norden und ganz Deutschland gewährleistet ist. Die Versorgungsicherheit genießt für uns höchste Priorität. Dabei ergreifen wir auch Maßnahmen, die mich als großer Verfechter einer partizipativen Infrastrukturplanung wirklich schmerzen. Klar ist, dass solche verkürzten Prozesse die absolute Ausnahme bleiben müssen. Sie sind dem von Russland zu verantwortenden Krieg und der damit verbundenen Energiekrise in diesem Winter geschuldet“, erklärte Energieminister Tobias Goldschmidt.

Mit den vorzeitig eingeleiteten Maßnahmen geht außerdem eine sogenannte Duldungsanordnung einher, die bereits am 31.08. in Kraft getreten ist. Sie ermöglicht es dem Vorhabenträger Gasunie notwendige Maßnahmen zum Bau der Gasleitung auch dann durchzuführen, wenn betroffene Grundstückeigentümerinnen und –eigentümer damit nicht einverstanden sein sollten. Unter gewöhnlichen Voraussetzungen haben Grundstückbesitzerinnen und – besitzer vor Erlass einer Duldungsanordnung ein Anhörungsrecht. Hierauf musste wegen der besonderen Dringlichkeit verzichtet werden.

Für ein zweites Bündel vorbereitender Maßnahmen wird das AfPE voraussichtlich im Oktober die Genehmigung erteilen. Dazu zählen beispielweise die Baufeldräumung, die Herrichtung von Baustraßen sowie die Umsetzung von Beweissicherungs- und Umweltschutzmaßnahmen. Aufgrund der Tragweite der Maßnahmen wird über diese erst nach dem im Verfahren vorgesehenen Erörterungstermin, bei dem betroffene Akteurinnen und Akteure ihre Vorbehalte vortragen können, entschieden.

Alle Entscheidungen und Genehmigungen des AfPE zu den beschleunigten Gasleitungsprojekten können auch unter folgendem Link eingesehen werden: www.schleswig-holstein.de/AfPE

Hintergrund:

Zur Bewältigung von Engpässen bei der Gasversorgung im Zuge des russischen Angriffskrieges wird zum Jahreswechsel 2022/2023 in Brunsbüttel ein schwimmendes Flüssiggasterminal (Floating Storage and Regasification Unit, kurz FSRU) an den Start gehen. Die kurzfristige Anbindung der FSRU wird schon in diesem Winter über eine temporäre Leitung innerhalb von Brunsbüttel an das dortige Verteilnetz der SH Netz AG erfolgen. Um das Terminal zum Ende des Jahres 2023 auch an das deutsche Fernleitungsnetz anzuschließen, wird der Bau einer 54 Kilometer langen Leitung vom Industriehafen in Brunsbüttel bis zum Gaseinspeisepunkt in Hetlingen notwendig. Nach Inbetriebnahme ermöglicht die Leitung den Transport von 7,5 Mrd. m3 Gas pro Jahr. Dies entspricht in etwa 8,5% des deutschen Gasverbrauchs. Perspektivisch soll durch die Leitung grüner Wasserstoff und dessen Derivate transportiert werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Jonas Hippel, Christina Lerch | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

とまりん♪, CC BY-SA 2.1 JP, via Wikimedia Commons

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