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Corona-Regeln: Was ist ab heute, 24. April 2021 in Dithmarschen gültig?!

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(CIS-intern) – Landrat Stefan Mohrdieck hat gestern die „Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auf dem Gebiet des Kreises Dithmarschen“ erlassen.

Foto: von Alexandra_Koch auf Pixabay

  • Kund*innen dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach Registrierung durch Angabe der notwendigen Kontaktdaten betreten. Somit wird das bisherige Verfahren „Click & Meet“ abgelöst. Die Betreiber*innen der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kund*innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten.

 

  • Diese Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, den 24. April 2021. Sie gilt bis zu ihrer Aufhebung durch eine gesonderte Allgemeinverfügung, längstens jedoch bis einschließlich 21. Mai 2021. Die Aufhebung erfolgt, wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung unterschritten wird, am übernächsten Tag. Die Aufhebung wird vom Kreis Dithmarschen örtlich bekanntgemacht.

 

  • Die Allgemeinverfügung Nr. 50/2021 vom 16. April 2021 wird mit Ablauf des 23. April 2021 aufgehoben.

 

Die Allgemeinverfügung wurde heute mit der Nr. 52/2021 im Internet unter https://www.dithmarschen.de/Neues-erfahren/Amtliche-Bekanntmachungen/ bekanntgemacht

Oder hier: 2021-52_Bekanntmachung_50er-Inzidenz_neu

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