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Aktuelles: “Ministerin Prien: „Schulöffnung vorsichtig und in kleinen Schritten möglich“” / Gesundheitsministerium informiert über weitere Impfplanungen

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(CIS-intern) – KIEL. Bildungsministerin Karin Prien erläuterte heute (11. Februar) die weiteren Schritte zur vorsichtigen Öffnung der Schulen in einem Schreiben an die Schulen. „Das ist ein gutes Signal und eröffnet endlich eine Perspektive. Die vergangenen Wochen und Monate haben von Kindern und Jugendlichen und von Eltern und Erziehungsberechtigten ein hohes Maß an Geduld und Disziplin gefordert und sie haben viel Kraft gekostet“, so die Ministerin. Sie dankte noch einmal auch ausdrücklich den Schulleitungen, Lehrkräften und an Schule Beschäftigten, die sich in dieser außergewöhnlichen Zeit mit großem Einsatz darum bemüht haben, den Schülerinnen und Schülern ein Stück Normalität zu erhalten.

Foto: von Михаил Мингазов auf Pixabay

 

Prien betonte: „Aktuell entwickeln sich die Infektionszahlen insgesamt rückläufig. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten. Wir dürfen die erreichten Erfolge nicht gefährden und müssen auch das Infektionsgeschehen weiter eindämmen.“  Vor diesem Hintergrund habe die Landesregierung folgende Schritte beschlossen:

 

  • Ab dem 22. Februar kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 wieder in den Präsenzunterricht unter Coronabedingungen in die Schulen zurück.
  • Der Präsenzunterricht unter Coronabedingungen an den Grundschulen wird sich zunächst auf die Vermittlung basaler Kompetenzen, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie auf das soziale Lernen und Miteinander konzentrieren, was in den vergangenen Wochen den Kindern so sehr gefehlt hat.
  • Die Verlässlichkeit der Grundschule wird dabei gewährleistet.
  • Der Ganztag kann unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften wieder angeboten werden.
  • Eine Ausnahme gilt für die Grundschulen in den Kreisen und kreisfreien Städte mit diffusem, höheren Infektionsgeschehen oder Verbreitung einer Virusvariante. Hier wird in einer gesonderten Lagebewertung gemeinsam mit den lokalen Gesundheitsämtern am Montag (15. Februar) über die Verlängerung der Notbetreuung zunächst um eine Woche entschieden werden. Eine solche Lagebeurteilung und mögliche Verschiebung der Öffnungen könnte nach jetzigem Stand die kreisfreien Städte Flensburg und Lübeck sowie die Kreise Pinneberg und Herzogtum Lauenburg betreffen.
  • Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 an den weiterführenden Schulen bleibt es weiterhin bis zum 7. März beim Lernen in Distanz.
  • Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird Notbetreuung angeboten.
  • Für die Abschlussklassen werden die Präsenzangebote fortgesetzt.

 

„Diese ersten Schritte können wir nur mit allergrößter Vorsicht und unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften gehen“, mahnte die Ministerin. Der Schnupfenplan und der Hygieneplan würden den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und den Schulen zur Verfügung gestellt. Für Lehrkräfte sowie an Schule Beschäftigte soll die Möglichkeit für regelmäßige Tests eröffnet werden. Dazu würden die Schulen nach Abstimmung mit dem für Gesundheit zuständigen Ministerium kurzfristig informiert.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Gesundheitsministerium informiert über weitere Impfplanungen

KIEL. Vor dem Hintergrund eingetroffener und angekündigter Lieferungen von BionTech/Moderna/AstraZeneca Impfstoffen wird die Impfkampagne in Schleswig-Holstein ausgeweitet. Das Gesundheitsministerium informiert über den derzeitigen Planungs-, bzw. Sachstand. Die Umsetzung ist abhängig von den tatsächlich gelieferten Dosen.

 

  1. Kurzfristige Verwendung des Impfstoffes von AstraZeneca: Derzeit wird das Anmeldesystem für die Terminbuchung in den Impfzentren an die Anforderungen des AstraZeneca Impfstoffes angepasst, um für alle Impfstoffe mit einer Anmeldung Erst- und Zweitimpfung zu ermöglichen. Währenddessen wird ab dem 15.02.2021 mit dem Impfstoff von AstraZeneca in den Impfzentren vor allem medizinisches und pflegerisches Personal, geimpft. Die Termine werden durch die Impfzentren vergeben, indem diese die ambulanten Pflegedienste direkt kontaktieren und Termine vereinbaren. Krankenhäuser in Schleswig-Holstein erhalten bereits jetzt ebenfalls AstraZeneca-Dosen zur Impfung des Personals.

 

  1. Impfungen von alternativen Wohnformen der Pflege: Dadurch, dass die Erstimpfungen in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen nahezu abgeschlossen sind, folgen nun Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Tagespflege und der ambulant betreuten Wohnformen für Ältere. Diese werden angeschrieben und erhalten die Möglichkeit, sich für eine Impfung anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung werden diese Einrichtungen von den mobilen Impfteams direkt angesteuert werden, um vor Ort zu impfen. Dies ist eine zusätzliche Möglichkeit, um das Verfahren zu erleichtern. 

 

  1. Terminbuchung über www.impfen-sh.de und Hotline 0800 455 655 0: Voraussichtlich in der 8. Kalenderwoche sollen wieder Termine über www.impfen-sh.de oder die Hotline buchbar sein. Termine für Personen über 80 Jahre sind hiervon nicht betroffen – da diese weiterhin persönlich angeschrieben werden und über eine spezielle Hotline ihre persönlichen Termine vereinbaren können. Derzeit wird das Anmeldesystem an die Anforderungen des AstraZeneca Impfstoffes angepasst.

 

  1. Hochfahren der Impfzentren: Ab dem 1. März sollen – abhängig von den tatsächlich gelieferten Impfstoffdosen – 28 Impfzentren den Betrieb aufnehmen (bisher 15), geplant zunächst mit einer Auslastung von rund 70 %. Es wird davon ausgegangen, dass dann genug Impfstoff zur Verfügung steht, um deutlich mehr Menschen eine Terminbuchung zu ermöglichen. Ergänzender Hinweis: Gemeinsam mit der Stadt Kiel wurde entschieden, bis auf Weiteres kein zweites Impfzentrum in Kiel zu eröffnen. Zunächst sollen die Kapazitäten in dem am Schwedenkai bestehenden Impfzentrum voll ausgeschöpft werden.

 

  1. Update zum Anmeldeverfahren der über 80jährigen Impfberechtigten: Inzwischen wurden 72.348 Menschen der Personengruppe ü80 angeschrieben – beginnend mit über 88-Jährigen. Davon haben inzwischen 15.509 Menschen ihre Termine vereinbart. In dieser Woche werden gestaffelt Briefe an Personen älter als 85 Jahre versendet.

 

  1. Impfintervalle (Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung) für die einzelnen Impfstoffe: Um die Effektivität der Impfstoffe zu gewährleisten, sollen die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Zeiträume zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten werden. Für den Impfstoff von BioNTech sind das 3-6 Wochen, für Moderna 4-6 Wochen und für AstraZeneca 9-12 Wochen. Daran hält sich Schleswig-Holstein und impft derzeit BioNTech und Moderna in einem Impfintervall von 35 Tagen und AstraZeneca mit einem Impfintervall von 10 Wochen.
  2. Informationen zu Impfterminen auf den Nordseeinseln und Halligen: Voraussichtlich ab dem 11. März 2021 werden die Impfungen gegen Covid-19 auf Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und den Halligen beginnen. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie auf dem Festland: Impfberechtigt sind die über 80-Jährigen, die ihren Hauptwohnsitz auf ihrer Insel haben, sowie medizinisches und in der Altenpflege tätiges Personal. Der Kreis und die Gemeinden vor Ort bereiten die jeweiligen Verfahren derzeit vor und werden die Bewohnerinnen und Bewohner informieren. 
  3. So viele Impfungen wurden bislang in Schleswig-Holstein durchgeführt (Stichtag 09.02.2021)

    Insgesamt: 123.825

 

Erstimpfung: 90.793

Zweitimpfung: 33.032

 

Inzwischen wurden in den stationären Pflegeeinrichtungen 68.146 Impfungen vorgenommen.

Die erste Priorisierungsgruppe (laut Corona-Impfverordnung) zählt in Schleswig-Holstein ca. 345.000 Personen.

  1. Informationen zu angekündigten Liefermengen für Schleswig-Holstein: Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass Lieferprognosen und -ankündigungen in der Vergangenheit wiederholt auch kurzfristigen Änderungen unterlagen. Prognosen des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html?fbclid=IwAR1p93lTWzVociGVolpKXi9DDv5nLmtksTbzXaXVOhoZF2ZprENITRu1aww

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Marius Livschütz | Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

 

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