Bad Segeberg (ots) – Die Polizei kontrollierte am Donnerstag, den 27. Februar
2020, in Elmshorn den Fahrer eines sogenannten E-Scooter. Hierbei wurden diverse
Verstöße festgestellt. Der Scooter wurde sichergestellt. Gegen 14 Uhr fiel einer Zivilstreife des Polizeireviers Elmshorn ein
E-Scooter-Fahrer in der Straße “Am Friedhof” auf, weil das Gefährt nicht über
die vorgeschriebene Versicherungsplakette verfügte. Im weiteren Verlauf der
Kontrolle stellte sich heraus, dass der Scooter weder zugelassen noch versichert
war. Zudem wurde die Höchstgeschwindigkeit mit 40 km/h angegeben. Daraus ergibt
sich sowohl die Erforderlichkeit der Fahrerlaubnisklasse AM als auch die Pflicht
zum Tragen eines Schutzhelms. Beides konnte der 42-jährige Elmshorner nicht
vorweisen. Die Beamten stellten den Scooter sicher und leiteten mehrere Straf-
und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Elmshorner Polizei verzeichnete in jüngster Vergangenheit mehrere Verstöße
bei der Nutzung von E-Scootern. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf
hin, dass das Fahren mit E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum gesetzlichen
Vorgaben unterliegt. Jeder Nutzer sollte sich vor Fahrtantritt über die für sein
Gefährt erforderlichen Voraussetzungen informieren. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg Steffen Büntjen
Telefon: 04551-884-2024
Handy: 0160-93953921
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4533402
OTS: Polizeidirektion Bad Segeberg Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell
2020, in Elmshorn den Fahrer eines sogenannten E-Scooter. Hierbei wurden diverse
Verstöße festgestellt. Der Scooter wurde sichergestellt. Gegen 14 Uhr fiel einer Zivilstreife des Polizeireviers Elmshorn ein
E-Scooter-Fahrer in der Straße “Am Friedhof” auf, weil das Gefährt nicht über
die vorgeschriebene Versicherungsplakette verfügte. Im weiteren Verlauf der
Kontrolle stellte sich heraus, dass der Scooter weder zugelassen noch versichert
war. Zudem wurde die Höchstgeschwindigkeit mit 40 km/h angegeben. Daraus ergibt
sich sowohl die Erforderlichkeit der Fahrerlaubnisklasse AM als auch die Pflicht
zum Tragen eines Schutzhelms. Beides konnte der 42-jährige Elmshorner nicht
vorweisen. Die Beamten stellten den Scooter sicher und leiteten mehrere Straf-
und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Elmshorner Polizei verzeichnete in jüngster Vergangenheit mehrere Verstöße
bei der Nutzung von E-Scootern. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf
hin, dass das Fahren mit E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum gesetzlichen
Vorgaben unterliegt. Jeder Nutzer sollte sich vor Fahrtantritt über die für sein
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Quelle: www.polizeipresse.de