(CIS-intern) – Im südlichen Dithmarschen breitet sich die Geflügelpest aus: Bei zwei tot aufgefundenen Wildvögeln jeweils in den Städten Brunsbüttel und Marne wurde das hochpathogene H5-Virus am 29. Dezember 2016 vom nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza des Friedrich-Löffler-Instituts nachgewiesen. Dabei handelt es sich in Marne um eine Möwe und in Brunsbüttel um eine Nonnengans.
Foto: pixabay.com / ulleo
Damit eine Verbreitung des Geflügelpest-Erregers verhindert wird, richtet der Kreis Dithmarschen Sperrzonen von drei Kilometern und Beobachtungszonen von zehn Kilometern rund um die Fundstellen der toten Wildvögel ein.
Die tierseuchenbehördliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel für das Gebiet in und um Brunsbüttel und Marne ist ab Samstag, 31. Dezember 2016, gültig.
Diese Restriktionszonen unterliegen besonderen Regeln: Im Sperrbezirk dürfen zunächst für 21 Tage keine Vögel aus Tierhaltung und Bruteier sowie kein Frischfleisch oder Fleischerzeugnisse von Geflügel oder Federwild verbracht werden. Auch werden die Geflügelbestände im Sperrbezirk regelmäßig kontrolliert. Außerdem gelten strenge hygienische Maßnahmen für die Geflügelhaltung. Die Restriktionen im Beobachtungsgebiet gelten für mindestens 30 Tage.
Ebenfalls sollten Haustierbesitzerinnen und -besitzer in den Sperr- und Beobachtungsgebieten ihre Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen lassen und darauf achten, dass Kontakt mit Wildvögeln vermieden wird.
Darüber hinaus gilt für das gesamte Kreisgebiet weiterhin die landesweite Aufstallungspflicht. Der Kreis Dithmarschen bittet, dass tote Vögel an die Ordnungsämter der jeweiligen Stadt- und Amtsverwaltung gemeldet werden. Es ist weltweit bislang nicht bekannt, dass sich Menschen mit den Geflügelpest-Viren infiziert haben. Jedoch sollte der direkte Hautkontakt mit den toten Tieren vermieden werden. Ebenfalls sollten bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch die Hygieneregeln beachtet werden.
Die Allgemeinverfügung für das Gebiet um Brunsbüttel und Marne sowie die Karte mit den eingezeichneten Sperr- und Beobachtungsbezirken und alle Informationen zum Thema Aufstallungspflicht sowie zu den weiteren eingerichteten Restriktionszonen um Krempel, Eddelak, Gudendorf und Krumstedt herum, finden Sie unter www.dithmarschen.de.
Das Bürgertelefon des Kreises Dithmarschen zum Thema Geflügelpest ist unter der Telefonnummer 0481 – 97-1313 montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr besetzt.
Anbei erhalten Sie die dazugehörigen Allgemeinverfügungen des Kreises mit weiteren Detailinformationen, wie die konkreten Auflagen sowie die Grenzziehungen.