Werbung
...

Schleswig-Holstein veröffentlicht die Planunterlagen der Gasleitungsvorhaben für LNG-Anlagen in Brunsbüttel

Add to Flipboard Magazine.
NO-Magazine
5/5 - (1 vote)

(CIS-intern) – KIEL. Am 19. Juli 2022 wird das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) die Planunterlagen für den Bau zweier Gasleitungen im Zuge des geplanten LNG-Terminals in Brunsbüttel veröffentlichen. Die Veröffentlichung markiert den offiziellen Start der Genehmigungsverfahren zum Bau von Flüssiggas-Infrastruktur in Schleswig-Holstein und sieht deren zeitnahe Anbindung an das deutsche Gasnetz vor. Die Leitungsprojekte sind Teil der Anstrengungen von Bundesregierung und Land, um die aktuelle Gasmangellage in Deutschland abzufedern und die Abhängigkeit von russischem Gas zu minimieren.

Das Genehmigungsverfahren umfasst zwei Leitungsprojekte. Eine rund drei Kilometer lange Leitung, die mit einem Verlauf innerhalb des Industriegebietes Brunsbüttel schon zum Jahresende 2022 den Flüssiggastransport von schwimmenden Importterminals in das vorhandene Leitungsnetz des Netzbetreibers SH Netz AG ermöglichen soll. Sowie eine über 50 Kilometer lange Leitung, die ab Herbst/Winter 2023 einen unmittelbaren Anschluss an das Gasfernleitungsnetz am Einspeisepunkt Hetlingen/Haseldorf in der Nähe von Uetersen sicherstellt. Für beide Leitungsprojekte hat der Fernleitungsnetzbetreiber Gasunie Deutschland eine Genehmigung beim AfPE beantragt.

Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) haben Bundestag und Bundesrat im vergangenen Juni die gesetzliche Grundlage für verkürzte Genehmigungsverfahren beim Bau von Flüssiggas-Infrastruktur geschaffen. Die gesetzlichen Änderungen finden nun zum ersten Mal in Schleswig-Holstein Anwendung.

Energiewende- und Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt begrüßt den Start des Planungsverfahren: „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Mit dem beschleunigten Genehmigungsverfahren leistet Schleswig-Holstein einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in unserem Land. Klar ist aber auch, dass solch kurze Anhörungsfristen keine Wunschlösung sind und verantwortungsvoll zum Einsatz kommen müssen“, betonte Goldschmidt. „Wir profitieren in Deutschland von einem starken Umweltrecht und werden sicherstellen, dass dieses auch bei den anstehenden Projekten trotz der erforderlichen Verfahrensverkürzungen zur Anwendung kommt.“

Im Fall der drei Kilometer langen Leitung entfällt das üblicherweise für LNG-Anbindungen angewendete Planfeststellungsverfahren. Es wird durch ein verkürztes Plangenehmigungsverfahren ersetzt. Statt einer Öffentlichkeitsanhörung wird das AfPE die Planunterlagen von Gasunie im Internet veröffentlichen, um die Beteiligung von Umweltverbänden und –vereinigungen zu gewährleisten.

Für die 54 Kilometer lange Leitung von Brunsbüttel nach Hetlingen/Haseldorf wird das gewohnte Planfeststellungsverfahren unter geänderten Bedingungen durchgeführt. Der Zeitraum von der Veröffentlichung der Unterlagen im Internet bis zum Ende der Einwendungsfrist wird auf zwei Wochen verkürzt. Die Internetveröffentlichung über die Seite www.schleswig-holstein.de/afpe oder über den Dienst BOB-SH beginnt am 19. Juli 2022. Bis zum 01. August 2022 müssen die Einwendungen beim AfPE vorliegen. Eine Auslegung der Papierunterlagen wird in den Ämtern Wilstermarsch, Krempermarsch, Horst-Herzhorn sowie Geest und Marsch Südholstein ab dem 19. Juli 2022 für den Zeitraum von einer Woche erfolgen.

Ermöglicht werden diese kurzen Auslegungs- und Einwendungsfristen, da das LNGG eine Ausnahme von den Vorschriften der Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht. Voraussetzung ist, dass die geplanten Vorhaben und deren beschleunigte Bearbeitung einen Beitrag zur Bewältigung der Gasmangellage leisten. Dörte Hansen, Leiterin des AfPE, erklärt dazu: „Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges sind die LNG-Projekte in Brunsbüttel von höchster Dringlichkeit. Bei vorherigen Planfeststellungsverfahren hat oftmals allein das Drucken der Planunterlagen und deren Aushändigen an die zuständigen Auslegungsstellen mehrere Wochen gedauert. So viel Zeit haben wir dieses Mal schlichtweg nicht. Daher beschränken wir die Auslegung auf wenige Stellen und haben als wichtigere Informationsquelle die digitale Zugangsmöglichkeit vorgesehen.“

Organisationen und Personen, denen das Herunterladen und Ansehen der Unterlagen nicht möglich ist, können beim AfPE einen USB-Stick anfordern. Alle Informationen und die Formalien der Einwendungseinreichung können bereits jetzt in der Bekanntmachung unter www.schleswig-holstein.de/afpe eingesehen werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Jonas Hippel und Christina Lerch | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

user:UlrichAAB, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons  (2011)

Nächster Beitrag

POL-SE: Kaltenkirchen - Schwerer Verkehrsunfall

PD Bad Segeberg (ots) – Gestern (12.07.2022) ist es auf der Schmalfelder Straße (L 234) zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen. Um 12:30 Uhr befuhr ein 28-jähriger Motorradfahrer mit einem 22-jährigen Sozius die Schmalfelder Straße aus Kaltenkirchen kommend in Richtung Schmalfeld. In einer Rechtskurve verlor der Fahrer die Kontrolle über sein […]