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Neue Landesverordnung regelt Badebetrieb in Schleswig-Holstein

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(CIS-news) – Mit der „Landesverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen“ hat das Innenministerium für alle eingerichteten und betriebenen Badestellen im Land einheitliche Vorgaben entwickelt. Das Kabinett hat der Verordnung heute (11. Mai) zugestimmt. Sie wurde in enger Abstimmung unter anderem mit den Kommunalen Landesverbänden, der DLRG und der DRK-Wasserwacht entwickelt.

Foto: von Michal Jarmoluk auf Pixabay

„Ich danke allen Beteiligten für die gute, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Uns war es wichtig, dass wir diese Verordnung gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort entwickeln, die sie mit Leben füllen und die Badesicherheit sicherstellen werden. Mit der Landesverordnung haben wir jetzt einheitliche Vorgaben, an denen sich die Betreiberinnen und Betreiber von Badestellen orientieren können. Ich bin überzeugt davon, dass wir damit die Sicherheit beim Badebetrieb in Schleswig-Holstein auf dem bisherigen hohen Niveau weiterentwickeln“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Durch die Verordnung würden jetzt Standards gesetzt, die für das ganze Land als Orientierung dienten. Nach einer Einzelfallprüfung vor Ort gebe es jetzt klare Maßstäbe, wie die Badesicherheit gewährleistet werden müsse.

Dabei geht es beispielsweise um die Frage, ob ein Beobachtungsturm vorhanden sein muss, um die Anzahl der einzusetzenden Aufsichtspersonen, um die Verfügbarkeit von Rettungsbooten, um die Beflaggung und Sichtbarkeit der bewachten Strandabschnitte oder die notwendigen Rettungsmittel, wie beispielsweise einen Wurfsack mit Rettungsleine oder eine Rettungsboje.

 

Die neue Verordnung wird am 10. Juni im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt am Folgetag in Kraft. Der Verordnungstext ist Badesicherheitsverordnung downloadbar.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung

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