(CIS-intern) – Im Kreis Dithmarschen engagieren sich derzeit rund 950 ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer. Sie leisten organisatorische Hilfe bei behördlichen, gesundheitlichen oder ähnlichen Angelegenheiten für Dithmarscherinnen und Dithmarscher, die aufgrund einer Erkrankung, einer Behinderung oder nach einem Unfall ihre Aufgaben nicht oder nur teilweise selbst regeln können. Stellvertretend für dieses Engagement wurden auch in diesem Jahr ehrenamtlich Engagierte per Losverfahren zu einer Ehrung mit der Kreispräsidentin Ute Borwieck-Dethlefs am 2. März 2026 ins Kreishaus nach Heide eingeladen. Teilgenommen haben Tanja Brodersen, Karin Dubro, Ilse Jordan, Walter Matthiessen und Bernhard Ploch.
„Mit ihrer Erfahrung schenken Sie Menschen individuelle Unterstützung und stärken ihre Teilhabe sowie Selbstbestimmung. Sie stehen verlässlich zur Seite und sorgen dafür, dass Hilfe passgenau, persönlich und flexibel ankommt“, betonte Borwieck-Dethlefs und dankte gemeinsam mit Regina Jasper von der Betreuungsbehörde den Anwesenden ausdrücklich für ihr Engagement.
Die teilnehmenden Betreuerinnen und Betreuer berichteten unter anderem über ihre Motivation: Viele sind über die Betreuung von Familienangehörigen zum Ehrenamt gekommen. Auch gingen die Teilnehmenden auf Erfolgserlebnisse sowie auf Herausforderungen im Umgang zum Beispiel mit Ämtern, Banken und Krankenhäusern ein.
Regina Jasper unterstützt die Betreuerinnen und Betreuer bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben: „Wir stehen den Ehrenamtlichen mit Rat zur Seite und beraten bei der Vermittlung von Betreuungsverhältnissen.“
Rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuungen werden für volljährige Personen eingerichtet, sofern sie durch eine Krankheit, einen Unfall oder sonstige Beeinträchtigungen nicht mehr eigenständig ihre Angelegenheiten besorgen können. Haben Bürgerinnen und Bürger nicht im Rahmen einer Vollmacht vorgesorgt, so kann es zu einer Einrichtung einer rechtlichen Betreuung über das Amtsgericht kommen.
Nach § 1814 BGB müssen bestimmte Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erfüllt sein, diese Prüfung obliegt der Betreuungsbehörde des Kreises Dithmarschen. Eine rechtliche Betreuung wird vorrangig im Ehrenamt ausgeübt, das z. B. von Angehörigen, Freunden, Nachbarn, Berufskolleginnen und -kollegen sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen wird. Diese unterstützen ggf. vorübergehend in Not geratene Personen oder aber dauerhaft auf Hilfe angewiesene Personen wegen einer Erkrankung. Alle Betreuerinnen und Betreuer können sich beratend an die Betreuungsbehörde des Kreises Dithmarschen, an das Amtsgericht/Betreuungsgericht oder an den Betreuungsverein e.V. in Meldorf wenden. Die Art und der Umfang einer rechtlichen Betreuung für einen hilfsbedürftigen Volljährigen werden von den Betreuungsgerichten der Amtsgerichte festgelegt. Für das Ehrenamt gibt es eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 Euro.
Wer sich ehrenamtlich als Betreuerin bzw. Betreuer engagieren möchte, kann sich bei Interesse an die Betreuungsbehörde des Kreises Dithmarschen (Telefon: 0481 – 97 4848) oder an den Dithmarscher Betreuungsverein e.V. in Meldorf (Telefon: 04832-6000 876) wenden.
Bildunterschrift: Danksagung an ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer im Heider Kreishaus (v. l.): Tanja Brodersen, Regina Jasper (Betreuungsbehörde des Kreises Dithmarschen), Walter Matthiessen, Ilse Jordan, Karin Dubro, Bernhard Ploch und Kreispräsidentin Ute Borwieck-Dethlefs.
Foto: Kreis Dithmarschen




