(CIS-intern) – Der schleswig-holsteinische Landtag hat heute in erster Lesung Änderungen am Landesaufnahmegesetz beraten, um das Rückkehrmanagement von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen zu verbessern. Die Gesetzesänderung soll das Sozialministerium ermächtigen, dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die Übernahme der Zuständigkeit für Rückführungen von zum Beispiel ausländischen Mehrfach- und Intensivstraftätern zu ermöglichen. Außerdem wird der Datenaustausch zwischen Justizbehörden, Maßregelvollzugseinrichtungen und dem Landesamt verbessert.
„In diesen Zeiten geht es mehr denn je darum, dass wir alle unsere Demokratie und die Handlungsfähigkeit unseres Staates stärken. Dazu gehört auch, dass wir die Verantwortung dafür tragen, dass Rückführungen dort gelingen, wo es rechtlich geboten und praktisch möglich ist“, sagte Integrationsministerin Aminata Touré heute im Landtag.
„Mit dem neuen Verfahren entlasten wir die Kreise und kreisfreien Städte, verbessern den Informationsaustausch zwischen den Behörden und beschleunigen in Einzelfällen Rückführungsverfahren. Das tun wir zusätzlich zur bereits bestehenden Vereinbarung, dass Menschen mit schlechter Bleibeperspektive in unseren Landesunterkünften bleiben und nicht in die Kreise und kreisfreien Städten verteilt werden sowie der Amtshilfe durch das LaZuF“, so Touré. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass die Bundesebene weiter an besserer Kooperation mit den Herkunftsländern arbeiten müsse. Das neue Verfahren können nicht ändern, dass viele Rückführungen an der fehlenden Kooperation der Herkunftsländer scheiterten.
Die Landesregierung hatte bereits im Maßnahmenpaket in den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention vom 17. September beschlossen, die aufenthaltsrechtliche Zuständigkeit für Personen, die die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen (insbesondere ausländische Intensiv- und Mehrfachstraftäter) beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge zu zentralisieren. Hierzu sollen nun die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Konkret bedeutet das, dass die Sachbearbeitung einschließlich der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen künftig in bestimmten Fällen in die Zuständigkeit des Landes übergehen kann.
Außerdem soll in Zukunft bei der Inhaftierung von ausländischen Mehrfach- und Intensivstraftätern nicht nur die zuständige Ausländerbehörde von den Justizvollzugbehörden informiert werden, sondern auch das Landesamt. Unter anderem kann das voraussichtliche Entlassungsdatum übermittelt werden. Das ermöglicht es dem Landesamt zu entscheiden, ob im jeweiligen Einzelfall eine zentrale Bearbeitung geboten ist. Zusätzlich können Polizei und Ausländerbehörden weitere relevante Daten beisteuern. Die notwendigen Personalstellen für das Landesamt wurden mit dem gestrigen Haushaltsbeschluss beschlossen, erklärte die Ministerin. Darüber hinaus wolle das Land die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige künftig besser nutzen und die entsprechenden Aufnahmeverfahren vereinfachen.
Zum Schluss appellierte Touré, in der Debatte zu differenzieren: „Um die Sicherheit in unserem Land zu erhöhen, haben wir ein Interesse daran, besonders bei Mehrfach- und Intensivstraftätern die Verfahren bei uns zu zentralisieren. Es gehört aber genauso dazu, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diejenigen, die bleiben können, eine echte Perspektive und Sicherheit in diesem Land haben. Dass wir ein gesellschaftliches Klima aufrechterhalten, in dem sich Menschen frei von Vorverurteilungen ein Leben aufbauen können“, sagte sie.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede I Fenja Hardel I Hannah Beyer I Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
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