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Hinweis auf Qualitätsmangel bei bestimmten KN95 Masken – diese sollten nicht eingesetzt werden

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(CIS-intern) – KIEL. Nach dem Hinweis aus einem Gesundheitsamt über im Umlauf befindliche
mangelhafte KN95-Masken informiert das Gesundheitsministerium:

Masken mit der Bezeichnung

KN95 Protective Mask,
Model No: ZX-168,
GB-2626-2006

sollten derzeit nicht genutzt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese aufgrund deutlicher Mängel ihre Funktion nicht erfüllen und dadurch die Übertragung einer Infektion begünstigen.

Die Masken entsprechen nach den derzeitigen Kenntnissen auch nicht den Anforderungen der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, dürfen also beispielsweise auch nicht in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Der Vertriebsweg ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl I Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Foto: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstei

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