(CIS-intern) – In einer Geflügelhaltung im Kreis Steinburg ist Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), wies den hochpathogenen Erreger des Subtyps H5 nach. Entsprechend der Gelfügepest-Verordnung müssen nun 3.400 Puten in dem Betrieb getötet werden.
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Der Kreis Steinburg richtete heute (23. Januar 2017) einen Sperrbezirk von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren mindestens sieben Kilometern ein. Die Polizei sperrte den Betrieb zudem ab. Zum Schutz vor der Verschleppung der Tierseuche ist es fremden Personen untersagt, das Gelände zu betreten. Das Ministerium appelliert dringend, sich daran zu halten.
Die Untersuchungen des Subtyps sind derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Während hochpathogene aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 bereits bestätigt wurden, steht das Ergebnis der weiteren Untersuchungen zur Subtypisierung der Neuraminidase (N-Typ) noch aus.
Bei dem Betrieb handelt es sich um einen Putenmastbetrieb mit weiteren Standorten. An dem betroffenen Standort waren am Wochenende zahlreiche Puten verendet, alle Puten wiesen typische klinische Symptome auf.