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Freilebende Katzen können wieder kastriert werden

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Foto: pixabay.com / Kessa(CIS-intern) – Vom 16. Oktober 2017 an können – als Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunaler Familie, Landesjagdverband und Land – wieder freilebende Katzen (herrenlose Tiere, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden) in Schleswig-Holstein kastriert und im Rahmen des landesweiten Vorgehens gegen das Katzenelend über den von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet werden. Dieses Angebot richtet sich an Tierschutzvereine und andere Überbringer.

Foto: pixabay.com / Kessa

Voraussetzung ist, dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Die Kosten werden dann in voller Höhe übernommen: 25 Euro durch Spende (Honorarverzicht) des durchführenden Tierarztes und 59,01 Euro bzw. 115 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Die Katzen müssen nach Durchführung der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden. Die Kastration ist bis zum 10. November 2017 geplant. Sofern die finanziellen Mittel im Fonds zu erschöpfen drohen, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat im Haushalt 2017 einen Betrag von 180.000 Euro für die Kastration der freilebenden Katzen bereitgestellt, der Deutsche Tierschutzbund wird 30.000 Euro in die Kastration einspeisen, der Landesverband 10.000 Euro, der Landestierschutzverband Schleswig-Holstein 5.000 Euro und die AG Wildtierstationen 1.000 Euro. Die bereitstehenden Mittel sollen dem Thema nochmals einen Schwung nach vorn geben. Außerdem können sich Private gerne finanziell beteiligen.

Private Halterinnen und Halter von Katzen werden außerdem aufgerufen, ihre Katzen in eigener Verantwortung zur Kastration zu bringen. Der Zeitraum Mitte Oktober bis Mitte November ist aus biologischer Sicht der sinnvollste Zeitraum dafür.

Von Herbst 2014 bis einschließlich Herbst 2016 wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen des Pilotprojektes gegen Katzenelend bereits in vier Aktionen insgesamt 10.104 Katzen kastriert. Das Pilotprojekt war durch Zusammenwirken von Kommunen (vertreten durch die Kommunalen Landesverbände), Land, Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft und Landesjagdverband erst möglich geworden. Nach den Erkenntnissen und Abrechnungen der Tierärztekammer aus dem Pilotprojekt wurden in diesen vier Aktionszeiträumen insgesamt 7.417 freilebende Katzen kastriert. Dabei handelte es sich zu gut 60 Prozent um weibliche Tiere und zu rund 40 Prozent um Kater.

Hintergrund:
Die Zahl von freilebenden, nicht an Menschen gebundenen Katzen steigt stetig. Auf der Suche nach Nahrung werden sie nicht immer fündig, ein Teil der Tiere ist krank oder verletzt. Gleichwohl haben Katzen Nachwuchs. Viele der jungen Katzen werden krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/gegenkatzenelend

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