(CIS-intern) – Bei einem Gewitter am frühen Dienstagabend (22. April) ist ein Blitz in das 110 kV-Stromnetz im Umfeld des Kernkraftwerks Krümmel eingeschlagen. Das führte zur Unterbrechung der Stromversorgung des Kernkraftwerks.
Anforderungsgemäß sind fünf Notstromdiesel gestartet und haben bis zur Spannungsrückkehr über das 110 kV Netz die Energieversorgung der Anlage sichergestellt. Die geforderte Mindestreserve sieht den Betrieb von zwei Notstromdieseln vor. Darüber hinaus stand die Möglichkeit zur Verfügung, aus dem aus dem Pumpspeicherwerk Geesthacht zusätzlich Strom einzuspeisen.
Die derzeitige technische Nachbewertung des Anlagenverhaltens während des etwa dreinhalbstündigen Notstromdieselbetriebes hat ergeben, dass es zu keinen Störungen in der Anlage gekommen ist. Zur abschließenden Bewertung hat die Aufsichtsbehörde umgehend Sachverständige hinzugezogen.
Dieses meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ wurde der Atomaufsichtsbehörde heute (23. April 2014 ) fristgerecht gemeldet.
Hintergrund:
Das Kernkraftwerk Krümmel hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Erlaubnis zum Leistungsbetrieb verloren und muss stillgelegt werden. Im Kernkraftwerk befinden sich jedoch noch bestrahlte Brennelemente aus dem früheren Reaktorbetrieb, die ständig gekühlt werden müssen. Daher muss auch weiterhin die Funktionsfähigkeit der Notstromdiesel gewährleistet sein. Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
PM: MELUR