(CIS-intern) – Die Betreuungsbehörde des Kreises Dithmarschen veranstaltet gemeinsam mit dem Dithmarscher Betreuungsverein eine Informationsveranstaltung zu den Themen „Erben und Vererben“ sowie „Behindertentestament“ am Mittwoch, 8. Oktober 2025, von 15 bis 18 Uhr im Kreishaus, Kreistagssitzungssaal, Stettiner Straße 30 in Heide.
Die richtige Nachlassplanung ist entscheidend, um finanzielle Nachteile für Erbinnen und Erben zu vermeiden. Gerade die Vermögensübertragung im Erbfall birgt viele Fallstricke, die nach Erbantritt meist nicht mehr korrigiert werden können. Trotz individueller Situationen gibt es klare rechtliche Grundlagen, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten.
Besonderes Augenmerk gilt Menschen mit anerkannten Behinderungen. Da sie häufig auf soziale Leistungen angewiesen sind, kann eine Erbschaft zum Verlust dieser wichtigen finanziellen Hilfen führen. Ein sogenanntes Behindertentestament schützt den Erben vor diesem Risiko und sichert den materiellen Zuwachs. Susanne Stojan-Rayer, Anwältin für Erb- und Familienrecht sowie Betreuungsrecht, wird in ihren Vorträgen praxisnah auf beide Themenkomplexe eingehen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, weitere Informationen unter der Telefonnummer: 0481 – 97 4848.