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Bericht des Anti Korruptionsbeauftragten für das 2. Halbjahr 2014

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(CIS-intern) – Der seit 1. August 2014 in seinem Amt befindliche neue Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Hans-Werner Rogge, hat die langjährige, erfolgreiche Arbeit seines Vorgängers Wolfgang Pistol fortgesetzt. Mit seinem ersten Bericht für das zurückliegende 2. Halbjahr 2014, den er am 2. Februar vorlegte, bestätigte er den positiven Trend der vergangenen Jahre. So seien in diesem Zeitraum insgesamt 34 Hinweise an ihn herangetragen worden. Diese seien sowohl telefonisch als auch per E-Mail oder über sein Postfach eingegangen. Der Trend gehe auch hier, so Rogge, eindeutig in Richtung elektronische Kommunikation.

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Von den 34 Hinweisen habe er 11 Hinweise nicht weiter verfolgt, weil es sich bei den übermittelten Informationen erkennbar nicht um strafrechtlich relevante oder zu vage, nicht weiter verifizierbare Sachverhalte oder um Denunziationen handelte.

23 Hinweise hat Rogge als sogenannte Verdachtsfälle eingestuft, für die er eine weitergehende Bearbeitung und Aufbereitung vornahm. Von diesen 23 Verdachts-fällen erwiesen sich nach weiterer Prüfung 11 Fälle als strafrechtlich nicht hinreichend zuzuordnen, so dass keine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei erfolgte.

Die verbliebenen 12 Verdachtsfälle waren nach Prüfung durch den Anti-Korruptions-beauftragten so konkret, dass er die aktenmäßig aufbereiteten Informationen zeitnah an die für die Korruptionsbekämpfung zentral zuständige Staatsanwaltschaft in Kiel abgab.

Im Vergleich hierzu waren im 1. Halbjahr 2014 insgesamt 24 Hinweise eingegangen, von denen 15 Verdachtsfälle intensiver aufbereitet und letztlich 11 konkrete Hinweise an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden.

Insgesamt sind damit seit 2007, der Etablierung der Funktion des ehrenamtlichen Anti-Korruptionsbeauftragten in Schleswig Holstein, 454 Hinweise bei dem Anti-Korruptionsbeauftragten eingegangen.

251 dieser Hinweise wurden näher untersucht und aufbereitet. Hiervon erwiesen sich 130 Hinweise als strafrechtlich relevant, sodass sie der für Korruption zuständigen Abteilung der Schwerpunktstaatsanwalt in Kiel übergeben worden sind.

Dies ist eine aus Sicht des Anti-Korruptionsbeauftragten bemerkenswerte Erfolgsgeschichte, da vermutlich alle diese Fälle ohne die Informationsvermittlung durch den Anti-Korruptionsbeauftragten sonst nicht aus dem Dunkelfeld herausgeholt und somit nicht bei der Anklagebehörde gelandet wären.

Der neue ehrenamtliche Anti-Korruptionsbeauftragte Hans-Werner Rogge ist daher mit der bisherigen Entwicklung und den damit verbundenen Aufgaben sehr zufrieden. Er hat sehr viele interessante Gespräche, Kontakte und Schriftverkehre mit Hinweisgebern aus dem gesamten Land geführt. Dabei seien Sachverhalte aus vielen Lebensbereichen berichtet worden, die ihm die Menschen vortrugen, weil sie den Verdacht hatten, dass diese Umstände nicht mit rechten Dingen zugehen könnten. Sie hätten dabei das Gefühl von Unrecht und Bevorteilung gehabt und jemanden gesucht, dem sie diese Informationen geben könnten. Dabei nutzen mehrere Hinweisgeber auch die Möglichkeit, ihre Hinweise und Informationen dem Anti-Korruptionsbeauftragten anonym oder vertraulich berichten und übermitteln zu können. Den Weg direkt zur Polizei vor Ort oder der weiter entfernt gelegenen Staatsanwaltschaft hätten sie nicht eingeschlagen, da sie sich nicht sicher genug waren, dass ihr Gefühl wirklich einen strafbaren Vorwurf ergeben würde.

Schleswig-Holstein ist im Übrigen das einzige Bundesland, das die Institution eines Anti-Korruptionsbeauftragten in ehrenamtlicher Funktion eingerichtet hat. Andere Länder setzen entweder auf ein anonymisiertes elektronisches Internetsystem oder vertrauen auf anonyme Hinweise an die Ermittlungsbehörden. Dies hat jedoch den Nachteil, dass Rückfragen oder ergänzend angeforderte Informationen nicht möglich sind.
Von daher besteht immer wieder Interesse auf Fachkonferenzen, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen im Bundesgebiet mehr über die Funktion und die Aufgaben des AKB zu erfahren. Diese Feststellungen konnte Hans-Werner Rogge bereits bei seinen ersten Teilnahmen und Kontakten auf Bundes- und internationaler Ebene machen.

Ergänzender Hinweis
Angesichts der Aktualität der beim AKB im Berichtszeitraum eingegangenen Hinweise und der hierzu eingeleiteten laufenden Prüfungen und Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden können naturgemäß keine konkreten inhaltlichen Aussagen gemacht werden.
In der Regel handelt es sich dabei um Fälle, bei denen entweder öffentliche Aufträge oder Verkäufe, z.T. ohne die erforderlichen Ausschreibungen erfolgten oder beispielsweise Vorteile für unrechtmäßige Handlungen von öffentlich Bediensteten entgegengenommen wurden. Der Baubereich und die Beschaffungsbereiche stellen bei den Korruptionsverdachtsfällen – wie in der Vergangenheit – den größten Anteil.

Erreichbarkeit des Antikorruptionsbeauftragten:
Hans-Werner Rogge; Anti-Korruptionsbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, Tel.: 04346-369137; Postfach 1206; 24212 Gettorf
E-Mail: antikorruption.sh@kielnet.net
Weitere Informationen: www.schleswig-hostein.de → Beauftragte

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