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Strafen drohen! Coronavirus: Kreis Dithmarschen wird Verstöße gegen Auflagen konsequent ahnden

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(CIS-intern) –  Der Kreis Dithmarschen wird die Einhaltung der per Allgemeinverfügung erlassenen Auflagen und Verbote konsequent ahnden. Für die Überwachung sind die örtlichen Ordnungsbehörden und die Polizei zuständig. Verstöße werden dem Kreis angezeigt – es handelt sich dabei um Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Foto: von Gerd Altmann auf Pixabay

Landrat Stefan Mohrdieck macht deutlich: „Alle verhängten Maßnahmen haben ihre zwingende Berechtigung, weil sie die Weiterverbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verlangsamen sollen. In dieser Situation sind wir alle gefordert, unsere sozialen Kontakte weitestgehend runterzufahren, um insbesondere auch die Risikogruppen in unserer Gesellschaft zu schützen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer deutlichen Strafe rechnen.“ Je nach Art und Schwere der Verstöße sind Bußgelder bis zu 25.000 Euro und Haftstrafen von bis zu 2 Jahren vorgesehen. Für Partys und insbesondere sogenannte Corona-Partys im privaten Bereich hat der Landrat in keinster Weise Verständnis: „Ich appelliere dringend an die Vernunft und den Verstand der Dithmarscherinnen und Dithmarscher, solche Feiern zu unterlassen. Sie sind ein absolut vermeidbarer und unkontrollierbarer Verbreitungsherd.“

 

Der Kreis Dithmarschen weist besonders noch einmal auf die am 16. März 2020 in Kraft getretene Allgemeinverfügung 27/2020 zu Reiserückkehrer*innen hin:

Auszug:
„Gegenüber sämtlichen Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage, beginnend ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Kreis Dithmarschen durch Überfahren bzw. Überschreiten der Kreisgrenze, in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) oder entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung der obersten Landesgesundheitsbehörde aufgehalten haben, ergehen folgende Anordnungen:

  1. Es wird eine Absonderung für die Dauer von 14 Tagen, beginnend ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Kreis Dithmarschen durch Überfahren bzw. Überschreiten der Kreisgrenze, in sog. häuslicher Quarantäne angeordnet.

 

Es ist den Personen in dieser Zeit untersagt, die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Fachdienstes Gesundheit und Betreuung zu verlassen. Ferner ist es den Personen in dieser Zeit untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.

 

Für die Zeit der Absonderung unterliegen die Personen der Beobachtung durch das Gesundheitsamt gemäß § 29 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG).

Die Allgemeinverfügung findet ihre Grundlage in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 IfSG. Zuwiderhandlungen sind daher strafbar nach § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 IfSG.“

 

 

Die Allgemeinverfügungen und weitere offizielle Informationen des Kreises Dithmarschen zum Thema Coronavirus unter https://www.dithmarschen.de/Neues-erfahren/Coronavirus.

 

Bürgertelefon auch am Wochenende

HEIDE. Der Kreis Dithmarschen erweitert die Servicezeiten des zum Thema Coronavirus eingerichteten Bürgertelefons. Die Hotline unter der Rufnummer 0481 97-2000 ist jetzt auch am Samstag und Sonntag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Von Montag bis Freitag ist das Bürgertelefon von 8 bis 18 Uhr geschaltet.

Coronavirus: Bei wem wird ein Abstrich genommen?

 

HEIDE. Weil diese Frage derzeit vielfach aufgeworfen wird, informieren der Kreis Dithmarschen und die Kassenärztliche Vereinigung – Kreisstelle Dithmarschen – über die aktuelle Verfahrensweise bei Testabstrichen:

 

Abstriche werden ausschließlich bei Personen genommen, die Symptome wie beispielsweise Fieber, Husten, Hals- und Kopfschmerzen zeigen und sich außerdem

  1. in einem nach Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet bzw. einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten oder
  2. Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall bzw. einer Person mit einer speziellen Art von Lungenentzündung gehabt haben.

Sollte zum Beispiel innerhalb eines Haushaltes nur eine Person Symptome aufweisen, wird auch nur für diese Person ein Test vorgenommen. Dabei ist es wichtig, dass immer zunächst die telefonische Klärung über die Rufnummer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 116117 oder die Hausarztpraxis erfolgt ist. Wer ohne die telefonische Vorklärung das ambulante Diagnostikzentrum am Westküstenklinikum in Heide ansteuert, wird abgewiesen. Das Kreisgesundheitsamt nimmt keine Abstriche vor und vermittelt auch keine Termine für das Diagnostikzentrum.

 

Das Robert Koch-Institut informiert im Internet über die jeweils aktuellen internationalen Risikogebiete und besonders betroffenen Gebiete in Deutschland unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

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