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Wirtschaftsminister Meyer: „Land stärkt Rückgrat der Mittelstandsförderung“

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(CIS-intern) – Nach Verabschiedung des Haushaltes 2013 werden das Finanzministerium, das Landwirtschaftsministerium und das Wirtschaftsministerium die für die Weiterführung der Mittelstandsförderung durch die Bürgschaftsbank von 2013 bis Ende 2017 erforderlichen Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen kurzfristig bereitstellen. Bund und Land entlasten die Bürgschaftsbank bei der Übernahme von Bürgschaften in Höhe von 39 Prozent (Bund) bzw. 26 Prozent (Land) sowie bei der Übernahme von Garantien für Beteiligungen in Höhe von 39 bzw. 31 Prozent.

„Rückbürgschaften und Rückgarantien des Landes in Höhe von insgesamt 147,8 Millionen Euro schaffen die Basis für eine gesicherte Unternehmensfinanzierung der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Bereiche Gartenbau und Fischwirtschaft“, erklärte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer heute (23. Januar) nach der Landtagssitzung in Kiel. Dabei werden die Möglichkeiten der Bürgschaftsbank in der neuen Garantieperiode bis Ende 2017 von einer auf maximal 1,25 Millionen Euro Bürgschaftsobligo je Unternehmen ausgeweitet.

In der zurückliegenden Periode von 2008 bis 2012 konnte die Bürgschaftsbank laut Meyer insgesamt 3.456 Unternehmen mit einem Garantieobligo von 355,2 Millionen Euro unterstützen. „Die Vorhaben dieser Unternehmen hätten ohne diese Hilfestellung bei der Finanzierung nicht umgesetzt werden können. Durchschnittlich beträgt das Engagement der Bürgschaftsbank je Unternehmen rund 102.000 Euro und liegt damit gut 35 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Das belegt, dass wir den Schwerpunkt unserer Förderung eindeutig bei den kleinen Unternehmen setzen“, so der Minister.

Nach den Worten des Geschäftsführers der Bürgschaftsbank, Hans-Peter Petersen, sei das Land mit den neuen Rückbürgschaften und Rückgarantien nachhaltig gut gerüstet und könne Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen auch bei der in 2013 wieder erwarteten konjunkturellen Erholung erfolgreich begleiten. Parallel zur Landesförderung hat der Bund seine Gewährleistungen in Höhe von zusammen 259,2 Millionen Euro bis zum Ende des Jahres 2017 verlängert.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein ist 1949 noch unter dem Namen Landesgarantiekasse als erste Kreditgarantiegemeinschaft in Deutschland gegründet worden. Gesellschafter sind die im Lande tätigen Kreditinstitute bzw. deren Verbände sowie das Land Schleswig-Holstein. Als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft ist es ihre Aufgabe, die Gründung und Entwicklung von Unternehmen in Schleswig-Holstein zur Stärkung der Wirtschaft des Landes zu fördern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht kleinen und mittleren Betrieben, Angehörigen freier Berufe und Existenzgründern die Aufnahme von Krediten und Beteiligungen durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften und Garantien gegenüber Kreditinstituten, Leasinggesellschaften, Versicherungsgesellschaften und Beteiligungsgesellschaften.

„Kein erfolgversprechendes Vorhaben in Schleswig-Holstein soll an fehlenden Sicherheiten für Kapitalgeber scheitern. Die Bürgschaftsbank schließt dabei Sicherheitenlücken, wenn Management, Markt, Produkt und Konzept überzeugen, aber keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten zur Verfügung stehen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Harald Haase | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie

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