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POL-SE: Tipps zum Schulanfang

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Bad Segeberg (ots) –

Die Sommerferien neigen sich dem Ende und das neue Schuljahr steht bevor. Gerade Erstklässler erwartet ein neuer Lebensabschnitt, bei dem sie viele neue Reize verarbeiten müssen. Hierzu zählt auch die Herausforderung des Schulwegs.

Die Polizei bittet vor diesem Hintergrund alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit insbesondere in Bezug auf die Jüngsten, die zu Fuß und auf dem Fahrrad unterwegs sind.

Viele Kinder sind ab der kommenden Woche wieder regelmäßig auf dem Weg und brauchen besondere Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer, damit der Schulweg sicher ist.

Die Polizei wendet sich daher an die Eltern und die Verkehrsteilnehmer. Kinder brauchen im Straßenverkehr besonderen Schutz und besondere Aufmerksamkeit.

1. Besondere Rücksicht: Fahrzeugführer sind verpflichtet, sich gegenüber Kindern insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so zu verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

2. Bushaltestellen und Schulen sind besondere Gefahrenbereiche: Also runter vom Gas und bremsbereit sein.

3. Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen schlechter einschätzen als Erwachsene, sind durch ihre geringere Körpergröße eher durch parkende Autos verdeckt, weshalb sie selbst schlechter gesehen werden und auch selbst weniger Übersicht im Straßenverkehr haben. Mit unbedachtem Verhalten im Straßenverkehr ist daher stets zu rechnen.

Eltern geben wir folgende Tipps für einen sicheren Schulweg:

– Trainieren Sie den Schulweg mit Ihren Kindern, gerade mit
Erstklässlern, einige Wochen, bevor sie diesen selbstständig gehen
sollen. Achten Sie auf das richtige Verhalten und seien Sie ein
Vorbild.

– Vermeiden Sie morgens Zeitdruck und Hektik: Sie können sich auf
das Verhalten im Straßenverkehr negativ auswirken.

– Achten Sie auf gut sichtbare Kleidung Ihrer Kinder im
Straßenverkehr. Zudem empfehlen sich Schulranzen nach DIN-Norm, nach
der mindestens 10 % der Rück- und Seitenflächen des Ranzens mit
Reflektorflächen ausgestattet sein müssen. Auch Anstecklichter können
in der dunklen Jahreszeit die Sichtbarkeit verbessern.

– Verabreden Sie sich mit anderen Eltern und lassen die Kinder in
Kleingruppen gemeinsam zur Schule gehen.

– Denken Sie bitte auch immer an Ihr eigenes Vorbildverhalten.
Dieses prägt Kinder wesentlich intensiver, als zeitlich begrenzter
Verkehrsunterricht an Schulen und Kindergärten. Auch das Verhalten
als Autofahrer prägt das spätere Fahrverhalten des Nachwuchses.

– Zur Schule radeln sollten die Kinder erst nach der
Radfahrprüfung in der 4. Klasse.

– Bringen Sie Ihre Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule, achten Sie
auf die richtigen und für das Kind zugelassenen Rückhaltesysteme.
Halten und parken Sie nur dort, wo es erlaubt ist und Sie andere
nicht behindern oder gefährden.

– So genannte “Eltern-Taxis” werden kontrovers diskutiert – die
Polizei empfiehlt Schulanfänger auch im Straßenverkehr nach und nach
selbständig werden zu lassen. Hierzu bietet es sich an, den Nachwuchs
nicht die komplette Strecke mit dem Auto zu fahren, sondern einige
hundert Meter entfernt aussteigen zu lassen, damit sie den restlichen
Weg eigenständig zurücklegen können, um so erste Erfahrungen zu
sammeln. Dieses Vorgehen vermeidet zudem möglicherweise an den
Schulen auftretende gerade für die Kleinen unübersichtliche
Parksituationen.

Unterwegs mit dem Fahrrad:

Gute Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung sind ein absolutes MUSS! Der Gesetzgeber macht eine Reihe von Vorgaben, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss und ohne die es im Straßenverkehr nicht genutzt werden darf.
Vorgeschrieben sind:

– zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand-
und Rücktrittbremse) – eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte –
eine Lampe (vorne) – ein weißer Reflektor (vorne) – ein rotes
Rücklicht – ein roter Reflektor (hinten). Rücklicht und Reflektor
können integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit Juli
2017 aber nicht mehr vorgeschrieben). – vier gelbe
Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen
an den Reifen oder Speichenreflektoren (an allen Speichen!) –
rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei
Pedalreflektoren ausgestattet sind – Ein Dynamo ist nicht mehr
zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder
Batteriebetrieb zugelassen.

Ohne diese Ausstattung darf ein Rad nicht im Verkehr gefahren werden. Die Beleuchtung muss auch tagsüber funktionieren, die Rückstrahler müssen immer vollständig sein.
Wir wünschen insbesondere den Jüngsten viel Spaß beim Üben und allen Schülerinnen und Schülern einen tollen Schulanfang!

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Lars Brockmann
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell

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