Bad Segeberg (ots) – Am heutigen Mittwochmorgen, den 11.12.2019, verletzte sich
ein 36-Jähriger aus dem Kreis Segeberg lebensgefährlich bei einem
Verkehrsunfall. Gegen 08:30 Uhr fuhr der 36-Jährige mit einem Skoda Fabia auf
der B 432 von Bad Segeberg in Richtung Norderstedt. Kurz hinter dem Ortsausgang
Bad Segeberg kam er aus bislang unbekannter Ursache in einer Kurve nach rechts
von der Fahrbahn ab und fuhr gegen einen Baum. Hierdurch erlitt er
lebensgefährliche Verletzungen. Rettungssanitäter brachten ihn mit einem
Rettungswagen in eine Lübecker Klinik. An dem Skoda entstand Totalschaden. Er
musste abgeschleppt werden. Die B 432 war an der Unfallstelle bis etwa 09:45 Uhr
voll gesperrt. Abschließende Reinigungsarbeiten aufgrund von ausgelaufenen
Flüssigkeiten dauerten noch bis 10:45 Uhr an. Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass einem
Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort
freie Bahn zu schaffen ist (§ 38 Straßenverkehrsordnung). Dies war an mehreren
Bereichen hier nicht gemacht worden. Teilweise wendeten Verkehrsteilnehmer sogar
auf der Bundesstraße und behinderten dadurch noch zusätzlich die Anfahrt von
Einsatzfahrzeugen. Neben den möglichen Folgen für ein Unfallopfer sind dafür ein
Bußgeld in Höhe von 240 bis 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in
Flensburg vorgesehen. Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg Silke Westphal
Telefon: 04551 884 – 2022
E-Mail: silke.westphal@polizei.landsh.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4465431
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Verkehrsunfall. Gegen 08:30 Uhr fuhr der 36-Jährige mit einem Skoda Fabia auf
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Bad Segeberg kam er aus bislang unbekannter Ursache in einer Kurve nach rechts
von der Fahrbahn ab und fuhr gegen einen Baum. Hierdurch erlitt er
lebensgefährliche Verletzungen. Rettungssanitäter brachten ihn mit einem
Rettungswagen in eine Lübecker Klinik. An dem Skoda entstand Totalschaden. Er
musste abgeschleppt werden. Die B 432 war an der Unfallstelle bis etwa 09:45 Uhr
voll gesperrt. Abschließende Reinigungsarbeiten aufgrund von ausgelaufenen
Flüssigkeiten dauerten noch bis 10:45 Uhr an. Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass einem
Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort
freie Bahn zu schaffen ist (§ 38 Straßenverkehrsordnung). Dies war an mehreren
Bereichen hier nicht gemacht worden. Teilweise wendeten Verkehrsteilnehmer sogar
auf der Bundesstraße und behinderten dadurch noch zusätzlich die Anfahrt von
Einsatzfahrzeugen. Neben den möglichen Folgen für ein Unfallopfer sind dafür ein
Bußgeld in Höhe von 240 bis 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in
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Quelle: www.polizeipresse.de