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POL-SE: Elmshorn – Gemeinsame Kontrollen von Stadt, Zoll und Polizei

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Bad Segeberg (ots) –

Einsatzkräfte des Hauptzollamts Itzehoe, des Ordnungsamtes der Stadt Elmshorn und des Polizeireviers Elmshorn haben in der Nacht von Freitag auf Samstag (30.10.2021) mehrere Kulturvereine, Spielhallen und eine Diskothek im Stadtgebiet Elmshorns kontrolliert.

Unter Federführung der städtischen Ordnungsbehörde kontrollierten Beamte des Polizeireviers Elmshorn mit Unterstützung aus der gesamten Polizeidirektion Bad Segeberg zwischen 20:00 und 04:00 Uhr die Einhaltung der Corona-Bekämpfungsverordnung, des Jugendschutzgesetztes und des Brandschutzes.

Durch den Zoll wurden die Arbeitnehmerbeschäftigungsverhältnisse überprüft.

Insgesamt waren 71 Beamtinnen und Beamte bzw. städtische Mitarbeiter an dem Einsatz beteiligt.

Die Überprüfung von acht Spielhallen verliefen ohne besondere Auffälligkeiten.

Bei zwei von acht überprüften Kulturvereinen wurden verschiedene Mängel festgestellt und die weitere Nutzung durch die Stadt untersagt.

Gegen einen Verein lag bereits eine Nutzungsuntersagung aus der Vergangenheit vor.
Dennoch fand in den Räumen Vereinsbetrieb statt.

Bei einem weiteren Verein war keine Nutzungsänderung angezeigt worden. Diese ist erforderlich, damit die vormaligen Geschäftsräume eines Einzelhandels als Vereinsräume genutzt werden dürfen. Hiermit lag ein Verstoß gegen das Baurecht vor.

Insgesamt stellten die Einsatzkräfte bei der Überprüfung der Kulturvereine vier Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Die Betroffenen hatten gegen Auflagen verstoßen, wonach sie sich nur in einem durch die Ausländerbehörde vorgegebenen Bereich aufhalten dürfen.

Während der Kontrolle von circa 170 Gästen einer Diskothek waren drei Personen zu jung bzw. hatten keine entsprechende Begleitperson dabei. Hier wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Jugendschutzgesetz eingeleitet.

Zwölf Feierende konnten keinen 3-G-Nachweis vorlegen.

Zudem leiteten die Beamten ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ein.

Abschließend wurde die weitere Nutzung der Disco mit sofortiger Wirkung untersagt, da die Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten wurden.

Zudem überprüften die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle des Zolls knapp 20 Mitarbeiter im Hinblick auf korrekte Arbeitnehmerbeschäftigungsverhältnisse. Die Ermittlungen bedürfen weiterer Überprüfungen und dauern noch an.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Lars Brockmann
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell

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