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POL-SE: Elmshorn – E-Roller ohne Versicherung – Fahrer unter Drogen

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Bad Segeberg (ots) –

Im Hainholzer Damm in Elmshorn stoppte eine Streife einen 24-Jährigen in der vergangenen Nacht (31.08.2022) um 23:30 Uhr.

An dem E-Scooter fehlte das Versicherungskennzeichen. Der junge Mann konnte zwar eine Email mit einem Versicherungsnachweis vorlegen, allerdings hatte er nach eigenen Angaben überlesen, dass dieser erst ab dem 02. September 2022 gilt.

Aufgrund einer auffälligen Pupillenreaktion führten die Beamten bei dem Elmshorner einen Urintest durch, der positiv auf THC anschlug.

Daraufhin ordnete die Polizisten die Entnahme einer Blutprobe an und nahmen den Fahrer mit zum Revier, wo ein Arzt die erforderliche Blutprobe entnahm.

Zudem untersagten die Beamten das Führen von Kraftfahrzeugen für 48 Stunden und stellten den Roller sicher.

Den Elmshorner erwartet neben einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherzungsgesetz zudem eine Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Fahren unter Drogeneinfluss, sofern die Blutprobe ein Ergebnis oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte aufweisen sollte.

Die Polizei stellt insbesondere Anfang März vermehrt E-Scooter und Kleinkrafträder ohne gültige Versicherungskennzeichen bzw. mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen aus dem vorherigen Versicherungsjahr fest.

Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas, Mokicks sowie Roller bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und höchstens bis zu 50 ccm Hubraum beginnt immer am 01. März. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) benötigen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette.

Einige Nutzer vergessen, den nur für ein Jahr gültigen Versicherungsschutz zu erneuern.

Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.

Bei einem Unfall können hohe Schadensforderungen die Folge sein.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat auf ihrer Internetpräsenz einen Flyer mit den wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Scootern zur Verfügung gestellt:

https://t1p.de/w95h

Hier die wichtigsten Verkehrsregeln:

Grundsätzlich müssen Radverkehrsflächen (Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen) genutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.

Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang und darf weder behindert noch gefährdet werden.

Auf Busspuren, auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen darf mit dem E-Scooter nicht gefahren werden. Zusatzschild: Diese Verkehrsfläche ist für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben.

Es muss hintereinandergefahren werden.

Auf einem E-Scooter darf keine weitere Person mitgenommen werden.
An einem E-Scooter dürfen keine Anhänger angebracht werden.

Fahrtrichtungswechsel sind mittels Blinker oder Handzeichen anzuzeigen.

Wie auch beim Fahrrad darf ein Mobiltelefon während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden.

Eine Fahrt unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln (Betäubungsmitteln) und Medikamenten (die die Fahrtüchtigkeit einschränken können) ist verboten.

Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen:
ab 0,5 Promille = Ordnungswidrigkeit
ab 1,1 Promille = Straftat (bei Ausfallerscheinungen oder nach einem Unfall auch schon ab 0,3 Promille)
Für Fahrer unter 21 Jahren und für Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille.

Es besteht keine Helmpflicht, ABER Helme können Leben retten und vor schweren Verletzungen schützen!

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Lars Brockmann
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell

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