Bad Segeberg (ots) – Neuerlich haben Beamte des Polizei-Autobahn- und
Bezirksreviers Bad Segeberg E- Scooter kontrolliert. Bereits in der vergangenen Woche ist es zu derartigen Kontrollen gekommen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4536426 Gestern (09. März 2020) stellten die Polizisten im Bad Bramstedter Kirchbleeck
einen 21-Jährigen auf seinem E-Scooter fest. Das an dem Fahrzeug angebrachte Versicherungskennzeichen war allerdings Ende
Februar 2020 abgelaufen. Das aktuelle Versicherungsjahr beginnt immer am 01.03.
eines jeden Jahres. Entsprechend müssen Verkehrsteilnehmer jährlich ein neues
Versicherungskennzeichen beim Versicherer ihres Vertrauens beantragen. Der gleichen Streife fiel am Nachmittag in Bad Segeberg ein weiteres Gefährt
auf. Ein 26-Jähriger war um 15:40 Uhr in der Kurhausstraße mit einem
Elektroroller ohne Versicherungskennzeichen unterwegs. Er versicherte den
Beamten, nichts von den gesetzlichen Regelungen gewusst zu haben. In beiden Fällen untersagten die Polizisten die Weiterfahrt und schrieben eine
Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass bei der Nutzung von
E-Scootern unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen bestehen. Jeder Nutzer
sollte sich vor Fahrtantritt informieren, welche Regeln für sein jeweiliges
Fahrzeug gelten. Zudem gilt seit dem 1. März das neue Versicherungsjahr für
Versicherungskennzeichen. Diese müssen bei Elektrokleinstfahrzeugen und
Kleinkrafträdern entsprechend erneuert werden. Nähere Informationen zu diesem und anderen Themen sind auf der Internetseite der
Landespolizei Schleswig-Holstein unter folgendem Link zu finden: https://t1p.de/kvj1 Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg Lars Brockmann
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4542735
OTS: Polizeidirektion Bad Segeberg Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell
Bezirksreviers Bad Segeberg E- Scooter kontrolliert. Bereits in der vergangenen Woche ist es zu derartigen Kontrollen gekommen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4536426 Gestern (09. März 2020) stellten die Polizisten im Bad Bramstedter Kirchbleeck
einen 21-Jährigen auf seinem E-Scooter fest. Das an dem Fahrzeug angebrachte Versicherungskennzeichen war allerdings Ende
Februar 2020 abgelaufen. Das aktuelle Versicherungsjahr beginnt immer am 01.03.
eines jeden Jahres. Entsprechend müssen Verkehrsteilnehmer jährlich ein neues
Versicherungskennzeichen beim Versicherer ihres Vertrauens beantragen. Der gleichen Streife fiel am Nachmittag in Bad Segeberg ein weiteres Gefährt
auf. Ein 26-Jähriger war um 15:40 Uhr in der Kurhausstraße mit einem
Elektroroller ohne Versicherungskennzeichen unterwegs. Er versicherte den
Beamten, nichts von den gesetzlichen Regelungen gewusst zu haben. In beiden Fällen untersagten die Polizisten die Weiterfahrt und schrieben eine
Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass bei der Nutzung von
E-Scootern unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen bestehen. Jeder Nutzer
sollte sich vor Fahrtantritt informieren, welche Regeln für sein jeweiliges
Fahrzeug gelten. Zudem gilt seit dem 1. März das neue Versicherungsjahr für
Versicherungskennzeichen. Diese müssen bei Elektrokleinstfahrzeugen und
Kleinkrafträdern entsprechend erneuert werden. Nähere Informationen zu diesem und anderen Themen sind auf der Internetseite der
Landespolizei Schleswig-Holstein unter folgendem Link zu finden: https://t1p.de/kvj1 Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg
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Quelle: www.polizeipresse.de