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POL-IZ: 210616.2 Itzehoe: Darf ich mit dem E-Bike auf dem Radweg fahren, muss ich einen Helm tragen und was überhaupt unterscheidet E-Bikes, S-Pedelecs und Pedelecs voneinander?

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Itzehoe (ots) – Zwar erfreuen sich die Elektrofahrräder immer größerer Beliebtheit, aber weder jeder Radler noch mancher Autofahrer kennen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen aus. Immer wieder, gerade mit Beginn des guten Wetters, führt dies zu Missverständnissen und Unverständnis, insbesondere der Autofahrer gegenüber den Radfahrern. Wird es auf der Straße eng, wird nicht selten gehupt, wenn sich Auto und Rad begegnen. Zwar mag dann ein Radweg vorhanden sein, der Zweiradfahrer darf ihn mitunter aber gar nicht nutzen, da er kein gewöhnlicher Fahrradfahrer ist, auch wenn er auf den ersten Blick so aussieht. Denn ein S-Pedelec hat auf dem Radweg nichts zu suchen.

Was also gilt für die unterschiedlichen Fahrradklassen?

– Ein Pedelec ist rechtlich wie ein gewöhnliches Fahrrad einzuordnen und unterstützt bis maximal 250 Watt. Es ist bis zu 25 km/h schnell, der Nutzer benötigt keinen Führerschein, einen Helm muss er nicht tragen. Das Bike benötigt keinen Versicherungsschutz und keine Zulassung, eine Altersbeschränkung liegt nicht vor.
Der Radler darf den Radweg nutzen und muss es tun, wenn er benutzbar ist und ein blaues Radweg-Schild ihn dazu verpflichtet!
– E-Bikes sind mit Elektromofas vergleichbar und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h mit einer Motorleistung von 500 Watt. Sie gelten als Kleinkraftrad, benötigen ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Der Nutzer muss keinen Helm tragen und benötigt mindestens eine Mofaprüfbescheinigung.
E-Bikes sind nur dann auf dem Radweg erlaubt, wenn das Zusatzschild “Mofas frei” oder “E-Bikes frei” dies zulässt. Dort, wo ein Fahren mit Motorkrafträdern untersagt ist, haben auch E-Bikes nichts verloren, lediglich Fahrräder und Pedelecs sind erlaubt. Einbahnstraßen, in denen die Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben ist, und Fußgängerzonen, die Fahrräder erlauben, dürfen nur Fahrrad- und Pedelec-Fahrer nutzen!
– S-Pedelecs sind rechtlich als Kleinkrafträder einzuordnen. Sie fahren bis zu 45 km/h schnell, erfordern eine Betriebserlaubnis oder eine Zulassung und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Der Biker muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM besitzen, er unterliegt der Helmplicht.
S-Pedelecs gehören ausschließlich auf die Straße!

Und übrigens: Für Fahrer von E-Bikes und S-Pedelecs gelten die Promillegrenzen der Kraftfahrzeugfahrer!

Letztlich dürfte es nicht nur die Kenntnis der einzelnen Vorschriften sein, die für den Frieden zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern sorgt, sondern vielmehr die gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz – und hin und wieder auch Gelassenheit!

Merle Neufeld

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 602 – 2010
Mobil: +49 (0) 171 290 11 07
E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Itzehoe, übermittelt durch news aktuell

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