Heide (ots) – Weil ein Mann auf dem Heider Weihnachtsmarkt zu tief in den Becher
geschaut hatte, brachte der Sicherheitsdienst den Betroffenen zur Polizei. Hier
begegnete der Dithmarscher den Beamten mit Fußtritten, so dass er sich für sein
Verhalten eine Strafanzeige einhandelte. Freitagabend erschien die Security auf dem Heider Revier, im Schlepptau einen
47-jährigen Besucher des Weihnachtsmarktes, der des Gehens nicht mehr mächtig
war. Offenbar verstand der Mann die Hilfe, die man ihm zukommen lassen wollte,
falsch und trat auf die Polizisten ein. Diese legten dem Beschuldigten daraufhin
Handfesseln an und alarmierten einen Rettungswagen, der den Betrunkenen – 2,11
Promille schlugen für ihn zu Buche – mangels Gewahrsamsfähigkeit infolge
Trunkenheit in ein Krankenhaus brachte. Ob der Beschuldigte sich später noch an sein Handeln erinnert? Die Strafanzeige
wegen der Körperverletzung wird ihm den Abend möglicherweise schmerzlich wieder
ins Gedächtnis rufen. Merle Neufeld Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 602 – 2010
Mobil: +49 (0) 171 290 11 07
E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/52209/4469971
OTS: Polizeidirektion Itzehoe Original-Content von: Polizeidirektion Itzehoe, übermittelt durch news aktuell
geschaut hatte, brachte der Sicherheitsdienst den Betroffenen zur Polizei. Hier
begegnete der Dithmarscher den Beamten mit Fußtritten, so dass er sich für sein
Verhalten eine Strafanzeige einhandelte. Freitagabend erschien die Security auf dem Heider Revier, im Schlepptau einen
47-jährigen Besucher des Weihnachtsmarktes, der des Gehens nicht mehr mächtig
war. Offenbar verstand der Mann die Hilfe, die man ihm zukommen lassen wollte,
falsch und trat auf die Polizisten ein. Diese legten dem Beschuldigten daraufhin
Handfesseln an und alarmierten einen Rettungswagen, der den Betrunkenen – 2,11
Promille schlugen für ihn zu Buche – mangels Gewahrsamsfähigkeit infolge
Trunkenheit in ein Krankenhaus brachte. Ob der Beschuldigte sich später noch an sein Handeln erinnert? Die Strafanzeige
wegen der Körperverletzung wird ihm den Abend möglicherweise schmerzlich wieder
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Quelle: www.polizeipresse.de