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Wirtschaftsminister Meyer: Bäderregelung – wichtig für Tourismus und Handel im Land

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(CIS-intern) – Bei der Diskussion über die künftige Ausgestaltung der Bäderregelung in Schleswig-Holstein hat Wirtschaftsminister Reinhard Meyer dem Vorschlag einer ursprünglich geplanten touristischen Kategorisierung der Orte eine Absage erteilt. Wie Meyer heute (25. Januar) in Kiel mitteilte, hatte sein Ministerium eine entsprechende Anregung von Mitgliedern des Runden Tisches zur Bäderregelung aufgegriffen und die Fachhochschule Westküste gebeten, wissenschaftlich belastbare Kriterien zu entwickeln, nach denen die Ferienorte des Landes hinsichtlich ihrer touristischen Bedeutung kategorisiert werden könnten.

Hintergrund der Überlegungen war nach den Worten des Ministers die Tatsache, dass die Bäderregelung bereits heute sehr unterschiedlich von den Kommunen in Anspruch genommen wird. „Nach einem entsprechenden Gutachten fehlt für eine solche Kategorisierung, die als objektiver Maßstab der Bäderregelung hätte dienen können, eine grundlegende Datenbasis“, so Meyer.

Foto: Mario De Mattia

Sowohl im privaten Beherbergungsgewerbe mit weniger als zehn Schlafgelegenheiten als auch in Gemeinden mit weniger als drei gewerblichen Beherbergungsstätten oder Campingplätzen gebe es – teilweise aus Datenschutzgründen – kein belastbares Material für Übernachtungszahlen und Tourismusintensität. Auch der für viele Orte wichtige Tagestourismus sei nur mit erheblichem Aufwand zu erfassen.

Wie der Minister im Hinblick auf den für Dienstag (29. Januar) geplanten nächsten Runden Tisch mit Kirchen und Verbänden sagte, stehe aus seiner Sicht neben einem tragfähigen Kompromiss vor allem ein dauerhafter Rechtsfrieden und damit Planungssicherheit für Einzelhandel und Kommunen im Vordergrund. „Wir führen die Gespräche vertraulich und vertrauensvoll“, so Meyer, „aber klar ist schon jetzt, dass eine einvernehmliche Regelung nicht so aussehen wird, wie die jetzige Regelung.“

Darüber hinaus stellte Meyer klar, dass die aktuelle Diskussion über die Bäderregelung keineswegs für eine generelle Diskussion über den Ladenschluss in Schleswig-Holstein tauge. „Die Regel ist und bleibt das Verbot der Sonn- und Feiertagsöffnung, das in unserem schleswig-holsteinischen Ladenöffnungszeitengesetz festgeschrieben ist. Die Bäderregelung ist mit ihrer erlaubten Sonntagsöffnung lediglich eine Ausnahmeregelung für derzeit nur 8,5 Prozent der Gemeinden in Schleswig-Holstein. Sie ist aber wichtig für Tourismus und Handel im Land“, so Meyer.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Harald Haase Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie

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