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Weitere Ausbreitung der Vogelgrippe: Flensburg Sperrbezirk – Wildvogel im Kreis Steinburg

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Foto: pixabay.com / music4life(CIS-intern) – Nach dem Nachweis der Vogelpest bei einem Wildvogel im Flensburger Stadtgebiet am 25.11.2016 hat die zuständige Tierseuchenbehörde einen Sperrbezirk in der unmittelbaren Umgebung des Fundgebiets eingerichtet. Dieser gilt u.a. für das gesamte Flensburger Stadtgebiet. Der bisher bestehende Status eines Beobachtungsgebietes wird damit durch den Sperrbezirk abgelöst.

Foto: pixabay.com / music4life

Für die Dauer von 21 Tagen gelten im Sperrbezirk besondere Maßnahmen für die Haltung jeglicher Art von Geflügel. Insbesondere ein Verbringungsverbot auch für Fleischprodukte und Eier, besondere Hygienebestimmungen, die aber aufgrund der Landesregelungen ohnehin schon verschärft waren. Weiterhin sind die Jäger vom Verbot der Jagd auf Federwild betroffen.

Die Flensburger Hunde- und Katzenhalter sind gemäß der Anordnung weiterhin verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Tiere im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen.

Die Regelungen können in der „Bekanntmachung der Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 25. Nov. 2016“ nachgelesen werden. Die entsprechende Amtliche Bekanntmachung ist auf der Startseite von www.flensburg.de hinterlegt.

Dort befindet sich auch ein Link zu Informationen des Landwirtschaftsministeriums zur Aviären Influenza (Vogelgrippe) inklusive der Vorschriften für Geflügelhalter des Landes Schleswig-Holstein. Die Stadt Flensburg bittet Geflügelhalter, sich dort zu erkundigen und entsprechend vorschriftsmäßig zu verhalten.

Das Halten von Geflügel – auch zu privaten Zwecken – ist zudem gegenüber dem Veterinäramt unter vetamt@schleswig-flensburg.de meldepflichtig. Ein Verstoß wird mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet.

Die Stadt Flensburg weist weiter darauf hin, dass auch beim Auffinden von verendeten Wasservögeln Vorsicht geboten ist. Fundtiere sollten deshalb liegengelassen und nicht berührt werden. Unter der Tel.-Nr.: 19222 können Fundtiere an die Leitstelle gemeldet werden, damit sie entfernt und entsorgt werden können.
Für generelle Fragen zur Geflügelpest hat das Land ein Bürgertelefon eingerichtet, das werktags von 9 bis 17 Uhr besetzt und unter 0431-160-6666 erreichbar ist.

Geflügelpest weitet sich aus: Nachweis bei Wildvogel im Kreis Steinburg
KIEL. Die Geflügelpest in Schleswig-Holstein weitet sich aus. So wurde vom FriedrichLöffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza, der
hochpathogene Erreger H5N8 bei einer verendeten Möwe in Kollmar im Kreis Steinburg nachgewiesen. Der Kreis richtet gemeinsam mit dem Kreis Pinneberg einen Sperrbezirk von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren mindestens sieben Kilometern um den Fundort ein. Das Beobachtungsgebiet wird über die Landesgrenze hinaus bis nach Niedersachsen reichen.

Damit wurden Restriktionsgebiete um Wildvogelfunde mit Geflügelpestnachweisen inzwischen in nahezu allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes, ausgenommen
Nordfriesland und die Stadt Neumünster, eingerichtet. Der Kreis Plön hat das gesamte Kreisgebiet zum Beobachtungsgebiet mit eingebetteten Sperrbezirken erklärt.

Landesweit werden nach wie vor tote Wildvögel gefunden und beprobt. Dabei ist in zahlreichen Fällen durch das FLI der hochpathogene Influenza A-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Zu den in Schleswig-Holstein betroffenen Vogelarten zählen Reiher-, Stock-, Eiderente, Säger, Graugans, Schwan, Graureiher aber auch Aasfresser wie Möwe, Bussard und inzwischen auch Seeadler.

Bundesweit wurde der Erreger inzwischen in 13 Bundesländern festgestellt.
Weitere Informationen finden Sie im Netz unter:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/G/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

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