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Vogelgrippe – Landesweite Stallpflicht für Geflügel fällt

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Foto: pixabay.com / pexels(CIS-intern) –Angesichts der Stabilisierung der Lage bei der Geflügelpest fällt in Schleswig-Holstein die allgemeine landesweite Stallpflicht für Geflügel. Von sofort an müssen die Kreise und kreisfreien Städte nur noch in bestimmten Risikokulissen, Restriktionsgebieten sowie unter bestimmten Bedingungen in geflügeldichten Gebieten die Aufstallung verfügen. Dies teilte das Landwirtschaftsministerium heute (5. April 2017) mit.

Foto: pixabay.com / pexels

„Die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln hat seit der zweiten Märzhälfte spürbar nachgelassen. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor hat seine Risikoeinschätzung am 31. März 2017 geändert. Es bewertet das Risiko für Gebiete, in denen es längere Zeit keine Nachweise von Geflügelpest in der Wildvogelpopulation gab und in denen keine Wasservogelansammlungen beobachtet werden, erstmals als gering. Daher ist es nach gründlicher Abwägung nun angemessen, den nächsten Schritt zu gehen und den Tieren von vielen Halterinnen und Haltern wieder freien Auslauf zu ermöglichen“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Ministeriums-Erlass heute herausgegeben
Auf Grundlage eines heute herausgegebenen Erlasses des Landwirtschaftsministeriums können die Kreise und kreisfreien Städte nun landesweit die Aufstallungspflicht auf begrenzte Gebiete reduzieren. Sie muss noch in folgenden Kulissen erhalten bleiben:

– in Risikogebieten entlang der Küsten an Ost- und Nordsee (drei Kilometer) sowie an Binnengewässern und Flüssen mit besonderer ornithologischer Bedeutung sowie an Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen für über März hinaus bleibende Arten (z.B. Gänse)

– in gemäß Geflügelpest-Verordnung eingerichteten Restriktionszonen

– Die Aufstallung in Gebieten mit hoher Geflügeldichte (mehr als 500 Tiere pro Quadratkilometer) ist zu erhalten, wenn in dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt die letzte amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel an einem Fundort außerhalb der genannten Risikogebiete weniger als 30 Tage zurück liegt. Das betrifft derzeit noch die Kreise Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg sowie die Stadt Neumünster. Die Festlegung der Größe des Aufstallungsgebietes erfolgt durch die Kreise bzw. kreisfreien Städte auf Gemeinde- bzw. Stadtteilebene nach den örtlichen Gegebenheiten.

„Damit kann ein erheblicher Teil des Geflügels wieder ins Freie. Um die noch bestehenden Risiken, insbesondere in den Gebieten mit besonderer ornithologischer Bedeutung, zu senken, gilt dort die Stallpflicht weiter“, sagte Habeck. Die Umsetzung des Erlasses liegt bei den Kreisen und den kreisfreien Städten. Entsprechend ist der konkrete Zeitpunkt, ab wann in welchem Kreis die Stallpflicht nur noch in Risikogebieten gilt, von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. So sind zum Beispiel aufgrund der Geflügelpestnachweisen im März bei Wildvögeln die Kreise Ostholstein, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Segeberg sowie die Städte Lübeck und Neumünster in unterschiedlichem Umfang noch von Restriktionszonen betroffen, in denen gemäß Geflügelpest-Verordnung derzeit weiter aufgestallt werden muss. Viele dieser Gebiete laufen in den kommenden Tagen aus.

Weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen
Für die Geflügelhaltungen, die ihre Tiere nicht mehr aufstallen müssen, gelten dennoch weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen. Die Tiere dürfen ausschließlich im Stall oder unter einem Dach gefüttert werden, damit Wildvögel keinen Zugang zu den Futterstellen haben. Futterreste sind zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen. Ein Tränken erfolgt ebenfalls geschützt vor Wildvögeln. Das Tränkwasser hat Trinkwasserqualität und wird entsprechend der Geflügelpest-Verordnung keinem natürlichen Oberflächenwasser entnommen. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, werden gemäß Geflügelpest-Verordnung für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt. Zudem müssen die Halterinnen und Halter dafür Sorge tragen, dass das Geflügel keinen Zugang zu natürlichen oder künstlichen Wasserstellen hat, welche auch für Wildvögel zugänglich sind. Dies kann beispielsweise durch einfach aufzustellende Maschendrahtzäune um entsprechende Wasserstellen erfolgen.

Habeck: „Schleswig-Holstein war besonders gefordert. Dank an die Ausdauer aller Beteiligten.“
Nach Angaben des FLI handelt es sich um die heftigste und am längsten andauernde Geflügelpest-Epidemie, die Europa und Deutschland seit dem Beginn der Aufzeichnungen getroffen hat. „Schleswig-Holstein war und ist in Deutschland am längsten durch die Geflügelpest gefordert. Wir waren als erste und besonders stark betroffen und sie klingt hier zuletzt ab. Wir waren Speerspitze, jetzt sind wir der Speerschaft. Ein Grundmaß an Vorsicht ist weiterhin geboten, ein gewisses Restrisiko bleibt auch jetzt bestehen“, sagte Habeck.

Er betonte: „Die Geflügelpest bedeutet für alle Beteiligten – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerium, der Kreisveterinärbehörden, des Landeslabors, der Ordnungsämter, Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter – seit Monaten enorme Anstrengungen. Für die überaus große geleistete Arbeit, die Ausdauer und Geduld sei allen gedankt. Im großem und Ganzen sind wir bislang gut durch die Krise gekommen, auch wenn die notwendige Stallpflicht für die Tiere der Freilandhalterinnen und -halter eine harte Einschränkung war und in den Risikogebieten weiterhin ist.“

Auch bundesweit Rückgang der Nachweise bei Wildvögeln
In Schleswig-Holstein grassieren die letzten Monate parallel zwei Subtypen des Geflügelpesterregers: HPAIV H5N8 und H5N5. Besonders betroffen war zuletzt die südliche Hälfe des Landes. Dort wurden bis Mitte März 17 Fälle von Geflügelpest in der Wildvogelpopulation amtlich festgestellt. Seit dem 20. März waren es nur noch Nachweise an sechs Fundorten, konzentriert auf die Kreise und kreisfreien Städte Dithmarschen, Segeberg, Stormarn, Lübeck, Neumünster und Herzogtum Lauenburg. Ein Verdachtsfall im Kreis Ostholstein befindet sich derzeit noch in der Abklärung.

Auch bundesweit nimmt die Zahl der Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln seit Mitte März ab. Von 1.129 gemeldeten Ausbrüchen in der Wildvogelpopulation seit Beginn des Seuchenzuges im November 2016 entfallen 22 amtliche Feststellungen auf die Zeit ab der zweiten Märzhälfte.

Hinweis:
Die konkreten Gebietskulissen für die noch verbleibende Aufstallungspflicht werden von den Kreisen festgelegt. Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest), sie werden regelmäßig aktualisiert.

Die Risikoeinschätzung des FLI und die Karte mit der Verbreitung der Geflügelpest finden Sie unter diesen Links:

www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/karten-zur-klassischen-gefluegelpest/

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