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Vogelgrippe weitet sich aus – Nun auch in Dithmarschen

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Foto: pixabay.com / music4life(CIS-intern) – AKTUELL am 19.11.2016: Die Geflügelpest in Schleswig-Holstein weitet sich aus. So wurde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza, der hochpathogene Erreger H5N8 bei einer Möwe in der Gemeinde Burg in Dithmarschen nachgewiesen. Der Kreis richtet einen Sperrbezirk von drei Kilometern um den Fundort und ein Beobachtungsgebiet von weiteren mindestens sieben Kilometern. Dieses Beobachtungsgebiet wird sich auch auf die Kreise Rensburg-Eckernförde und Steinburg erstrecken. Die tierseuchenrechtliche Anordnung des Kreises mit einer Karte der Sperrbezirks- und Beobachtungsgebietsgrenzen ist in Kürze unter www.dithmarschen.deabrufbar.

 

Wie das Landwirtschaftsministerium heute (19. November 2016) weiter mitteilte, wurde zudem in einem gänsehaltenden Betrieb in der Region zunächst niedrigpathogenes aviäres Influenzavirus H5 durch das FLI festgestellt. Der hochpathogene Geflügelpesterreger H5N8 wurde bislang nicht nachgewiesen. Weitere Analysen laufen. Es handelt sich um einen Standort mit etwa 1.800 Gänsen.

 

Am zweiten Standort des gleichen Gänsebetriebes wies das Landeslabor am Samstag, 19. November 2016, in Neumünster das Vorkommen des Virussubtyps H5 nach. Auch für diesen Bestand mit etwa 7.000 Gänsen laufen die weiteren Analysen des FLI, um zu prüfen, um welchen Subtyp es sich handelt und ob es niedrig- oder hochpathogen ist.

 

Entsprechend der Geflügelpestverordnung bereitet die zuständige Kreisveterinärbehörde für beide Standorte die Tötung der insgesamt rund 8.800 Gänse vor. Denn auch beim Nachweis niedrigpathogener aviärer Influenzaviren des Subtyps H5 (oder auch H7) sowie beim H5-Verdacht ist die Tötung des Bestandes gesetzlich vorgeschrieben. Grund ist, dass die Viren der Subtypen H5 und H7 in Geflügel spontan zu einer hochpathogenen Form mutieren können. „Es gilt, eine mögliche Interaktion der Viren zu verhindern. Das ist gerade angesichts der Ausbreitung des hochpathogenen Geflügelpesterregers notwendig“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

 

 

Beide Betriebsstandorte wurden abgesperrt. Fremde Personen dürfen das Gelände aus Gründen des Tierseuchenschutzes nicht betreten. Landwirtschaftsminister Robert Habeck und Landrat Dr. Jörn Klimant appellierten dringend, sich daran zu halten. Verstöße gegen Regelungen auf Basis des Tiergesundheitsgesetzes sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden können. Die fahrlässige oder vorsätzliche Verschleppung von Tierseuchen ist strafbar.

 

Die Gänse an dem ersten Standort sollten in wenigen Tagen in ein neugebautes Stallgebäude gebracht werden. Dieses Vorgehen war in enger Abstimmung zwischen der Kreisveterinärbehörde und dem Land besprochen worden, um so der im Land geltenden Stallpflicht Genüge zu leisten. Die Erweiterung der Stallkapazitäten sollte eine tierschutzgerechte Unterbringung zum Schutz vor der Geflügelpest ermöglichen. Am zweiten Standort bestehen bereits Ställe.

 

Ist die niedrigpathogene aviäre Influenza bei Hausgeflügel festgestellt, wird durch die zuständige Kreisbehörde ein Sperrgebiet von mindestens 1 Kilometer Radius um den betroffenen Bestand ausgewiesen.  Bei Feststellung der hochpathogenen Geflügelpest werden Sperrbezirke von drei Kilometern sowie Beobachtungsgebiete von mindestens weiteren sieben Kilometern eingerichtet. Für den vorliegenden Fall sind die Befunde aus dem FLI abzuwarten.

 

„Die derzeitige Lage bedeutet für die geflügelhaltenden Betriebe eine große Verunsicherung. Insbesondere die Gänsehalter im Land sind in Abstimmung mit ihren Kreisveterinärbehörden dabei, alles zu tun, um die Tiere in die Ställe zu bringen oder die Bestände vorzeitig zu schlachten. Die Sorge, dass es zu spät sein könnte, betrifft sie aber alle. Wir setzen alles daran, das Risiko des Eintrags von Geflügelpest in Hausgeflügelhaltungen zu minimieren“, sagte Habeck.

 

Er appellierte an alle Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen, die strengen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Sie gelten inzwischen auch für kleinere Betriebe unter 1.000 Tieren.

 

Dithmarschens Landrat Klimant bedankte sich für die enge Kooperation aller Beteiligter – von Veterinärbehörde, Laboren bis hin zur Polizei. „Es ist wichtig, dass wir an einem Strang ziehen. Die Situation ist für alle besorgniserregend und verlangt einen hohen Grad an Koordination. Für die betroffenen Geflügelhalter stellt sie eine enorme mentale Belastung dar.“

 

Die Der Kreis Dithmarschen richtet ab Montag, 21. November 2016, 9 Uhr unter der Rufnummer 0481 97-1313 ein Bürgertelefon ein. Das Bürgertelefon ist bis auf Weiteres werktags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr besetzt.

 

Insgesamt ist in Schleswig-Holstein in bislang sieben Kreisen der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen worden (Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen, Plön, Segeberg, Herzogtum Lauenburg, Lübeck). In Deutschland sind zudem die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen betroffen.

 

Weitere Informationen finden Sie im Netz unter:

 

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/G/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

AKTUELL am 18.11.2016: Fall von Wildvogel-Geflügelpest in der Gemeinde Norderbrarup . Im Kreis Schleswig-Flensburg ist erneut ein weiterer Fall der besonderen schweren Form der Vogelgrippe (H5 N8) aufgetreten. Auch in der Gemeinde Norderbrarup bestätigte sich jetzt der Verdacht auf Vogelgrippe bei einem Wildvogel.

Um ein Überspringen der Geflügelpest auf Nutztierbestände im Kreis Schleswig-Flensburg zu verhindern, richtet das Veterinäramt des Kreises nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung einen weiteren Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet ein.

Der Sperrbezirk umfasst die Gebiete des Amtes Süderbrarup mit den Gemeinden Norderbrarup, Süderbrarup, Teile der Gemeinde Böel, Teile der Gemeinde Boren, Teile der Gemeinde Brebel, Teile der Gemeinde Dollrottfeld, Teile der Gemeinde Mohrkirch, Teile der Gemeinde Rügge, Teile der Gemeinde Saustrup und Teile der Gemeinde Scheggerott.

 

Das Beobachtungsgebiet umfasst Teile des Amt Süderbrarup mit den Gemeinden Nottfeld, Ulsnis, Steinfeld, Brebel, Loit, Teile der Gemeinde Böel, Teile der Gemeinde Mohrkirch, Teile der Gemeinde Rügge, Teile der Gemeinde Dollrottfeld, Teile der Gemeinde Boren, Teile der Gemeinde Saustrup, Teile der Gemeinde Scheggerott. Weiterhin umfasst es das Amt Südangeln mit den Gemeinden Taarstedt, Goltoft, Twedt, Tolk, Struxdorf, Ülsby. Außerdem das Amt Mittelangeln mit den Gemeinden Schnarup-Thumby, Mittelangeln, Sörup sowie das Amt Hürup mit Teilen der Gemeinde Großsolt und das Amt Geltinger Bucht mit den Gemeinden

Ahneby, Sterup, Stangheck, Teile der Gemeinde Steinbergkirche, Steinberg, Niesgrau, Esgrus, Stoltebüll.

 

Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung ist unter www.schleswig-flensburg.de/Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage). Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).

Von den Restriktionen in den genannten Gebieten sind auch alle Hunde- und Katzenbesitzer betroffen: Sie dürfen ihre Tiere in den betroffenen Gebieten nicht mehr frei laufen lassen.

Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen.

Auf der Homepage des Kreises stehen unter anderem Informationen zu den Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten sowie zu den neuen Verhaltens-Regelungen für kleinere Betriebe mit Geflügelhaltung (www.schleswig-flensburg.de).

Für allgemeine Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Vogelgrippe hat das Land ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist werktags von 9.00 bis 17:00 Uhr besetzt. Es ist unter 0431/160 6666 erreichbar.

AKTUELL am 15.11.2016 – Die landesweiten Untersuchungen nach Ausbruch der Geflügelpest des hochpathogenen Erregers des Subtyps H5N8 laufen weiter. Mittlerweile wurden landesweit von den zuständigen Kreisveterinärbehörden 11 Restriktionsgebiete eingerichtet. Sie bestehen aus Sperrbezirken im engeren Umkreis der Befunde und Beobachtungsgebieten im weiteren Umkreis von Befunden. Dies teilte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) heute (15. November 2016) mit.

Neun der Restriktionszonen wurden nach Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln festgelegt, zwei nach amtlich festgestellten Ausbrüchen bei Hausgeflügel. Die Restriktionsgebiete werden gemäß Geflügelpestverordnung eingerichtet. In ihnen gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel oder das Verbringungsverbot für bestimmte tierische Erzeugnisse (siehe Links unten). Je nachdem, ob es sich um Fälle bei Wildvögeln oder Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen handelt, gelten etwas unterschiedliche Vorschriften in den Sperr- und Beobachtungsgebieten. Fragen zu konkreten Einzelfällen sind an die Kreisveterinärbehörden zu richten.

Nach wie vor sind sechs Kreise bzw. kreisfreie Städte (Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Segeberg, Herzogtum-Lauenburg und die Hansestadt Lübeck) betroffen. Aber auch aus anderen Gebieten werden tote Wildvögel oder andere Hinweise gemeldet. Veterinäre, Landeslabor und das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) arbeiten mit Hochdruck daran, Hinweisen nachzugehen, Proben zu nehmen und zu analysieren. Die landesweite Aufstallungspflicht wird in allen Kreisen sehr ernst genommen. Bislang wurden nur drei zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigungen erteilt. Zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Tierhaltungen gelten von Donnerstag an landesweit.

Bundesweit ist die Geflügelpest des Subtyps H5N8 inzwischen auch in Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen festgestellt worden und weitet sich aus. Zudem wurde sie in Dänemark, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Ungarn und Polen bestätigt.

Bürgertelefone
Das Bürgertelefon des Landes ist weiterhin geschaltet. Es ist von 9.00 bis 17:00 Uhr besetzt und unter 0431 160 6666 erreichbar. Zudem hat der betroffene Kreis Plön ab 10. November unter der Telefonnummer 04522/74387 Mo-Do von 8.30-17.00 Uhr, Fr 8.30-13.00 Uhr ein Bürgertelefon eingerichtet. Im Kreis Herzogtum Lauenburg wurde unter der Durchwahl 04542/82283-16 ebenfalls ein Bürgertelefon eingerichtet. Es befindet sich in der Dienststelle des Veterinäramtes und ist ab sofort und bis auf weiteres Mo-Fr von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt. Empfehlungen für die Jagd

Das MELUR als oberste Jagdbehörde empfiehlt zudem:
1. Die Jagd auf Wasservögel sollte derzeit unterbleiben. So kann das Risiko verringert werden, dass infizierte Tiere aufgescheucht werden und die Geflügelpest weiter verbreiten.
2. Drückjagden auf Schalenwild, insbesondere Wildschweine, können und sollten in dieser Saison wie geplant auch in den Restriktionszonen und unter dem Einsatz von Hunden durchgeführt werden sollen.

Hinweis Eine Karte mit einer groben Übersicht über die Sperr- und Beobachtungsgebiete (Stand 15. November 2016, mittags) im Land finden Sie im Anhang. Die exakten Verläufe der Restriktionsgebiete sind auf den Internetseiten der jeweiligen Kreise veröffentlicht. Eine bundesweite Karte des Friedrich-Löffler-Instituts mit Nachweisen der Geflügelpest finden Sie unter: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest/

AKTUELL 11.11.2016 – 14 Uhr: Erster Verdachtsfall auf Vogelgrippe im Kreis Schleswig-Flensburg: Nach Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein gibt es einen ersten Verdachtsfall im Kreis Schleswig-Flensburg. 80 Reiherenten wurden durch das Landeslabor Neumünster positiv auf Influenza A Viren des Subtyps H 5 getestet. Mitarbeiter des Bauhofes des Amtes Süderbrarup sammelten die Vögel am Lindaunisser Noor ein.

Eine endgültige Feststellung der Wildvogel-Geflügelpest durch das nationale Referenzlabor, dem Friedrich-Löffler-Institut, steht noch aus. Es besteht nach der Geflügelpestverordnung der Verdacht auf Wildvogel-Geflügelpest. Die Kreisveterinärbehörde bereitet derzeit die notwendigen Restriktionsgebiete vor.

AKTUELL 10.11.2016 – 16 Uhr: Geflügelpest in Schleswig-Holstein weitet sich aus – Verdacht in erster Geflügelhaltung festgestellt

KIEL. Die Geflügelpest in Schleswig-Holstein weitet sich aus. Heute (10. November 2016) wurden erstmals Proben von verendeten Puten aus einer kleinen Geflügelhaltung im östlichen Landesteil positiv auf Influenza-A-Viren des Subtyps H5 getestet. Eine endgültige Feststellung der Geflügelpest durch das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), steht noch aus. Nach der Geflügelpestverordnung besteht der Verdacht auf Geflügelpest.

In dem Bestand sind alle (insgesamt 18) Puten verendet. Weiteres Geflügel des kleinen Bestands muss nun, wie in der Geflügelpestverordnung vorgeschrieben, gekeult werden. Der Tierhalter hatte seine Tiere sofort nach Bekanntwerden des Geflügelpestverdachts bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein aufgestallt. Die zuständige Veterinärbehörde bereitet die notwendigen Restriktionsgebiete vor.

Habeck: “Die Behörden arbeiten unter Hochdruck, um die Ausbreitung gering zu halten.”

Minister Habeck erklärte: „Das ist eine schlechte Nachricht. Angesichts der hohen Aggressivität des Virus war eine solche Entwicklung aber zu erwarten. Sie ist sehr besorgniserregend. Ich habe heute dem Bundeslandwirtschaftsministerium die Lage geschildert. Bund und Länder sind in enger Abstimmung über die notwendigen Krisenmaßnahmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden im Land arbeiten auf Hochtouren, um die Ausbreitung der Tierseuche möglichst gering zu halten. Wir können nicht ausschließen, dass es weitere Fälle in Tierhaltungsanlagen gibt.“ Am Nachmittag wollte Minister Habeck mit Vertretern der Geflügelwirtschaft zusammenkommen.

Geflügelpest-Verdacht in Rendsburg-Eckernförde bestätigt, Erster Verdacht in Segeberg

Weiterhin wurde in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde der Geflügelpestverdacht bei toten Enten bestätigt. Sperrgebiete und Beobachtungsbezirke werden hier eingerichtet (Erläuterung zu den Regelungen siehe Hintergrund). Auch der Kreis Segeberg bereitet diese Maßnahmen vor, nachdem dort durch Untersuchungen im Landeslabor Schleswig-Holstein nun ein Geflügelpestverdacht festgestellt wurde. Die endgültige Bestätigung durch das FLI steht noch aus.

Zudem liegen jetzt insgesamt 33 Probenergebnisse des FLI von Tieren von der Plöner Seenplatte vor. Alle an das FLI eingeschickten Verdachtsproben wurden positiv auf HPAI H5N8 getestet und weisen eine hohe Viruskonzentration auf. Täglich werden weitere Totfunde von Wildvögeln gemeldet, exakte Zahlen liegen nicht vor. Veterinäre sind dabei, stichprobenartig Proben zur Untersuchung zu nehmen.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind inzwischen Fälle von Geflügelpest des hochpathogenen Subtyps H5N8 (HPAI H5N8) bei Wildvögeln festgestellt worden. Eine landesweite Aufstallung wurde auch dort angeordnet.

Hintergrund

Landesweite Stallpflicht
Das Ministerium hat per Erlass an die Kreise die Aufstallung aller Geflügelbestände im Land veranlasst. Das Aufstallungsgebot setzen die Kreise verwaltungsrechtlich in eigener Verantwortung so zügig wie möglich um. Die Stallpflicht gilt bis auf weiteres. „Es ist hart, aber es gilt: Das Geflügel muss in den Stall“, sagte Habeck. Zudem müssen die Biosicherheitsmaßnahmen streng eingehalten werden.

Regelungen für Restriktionsgebiete
Die Kreise richten Sperrbezirke von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel ein. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage). Die Bestände im Sperrbezirk sind regelmäßig klinisch zu untersuchen und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).

Bürgertelefon eingerichtet
Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten, richtet das Land ein Bürgertelefon ein. Dieses ist von Donnerstag an ab 10.00 Uhr freigeschaltet und von da zunächst werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr besetzt und unter 0431-160 6666 erreichbar. Zudem hat der betroffene Kreis Plön ab 10. November unter der Telefonnummer 04522-74387 Mo-Do von 8.30-17.00 Uhr, Fr 8.30-13.00 Uhr ein Bürgertelefon eingerichtet.

Sammelstellen für verendete Vögel bei Ordnungsämtern
Wem tote Wasservögel auffallen, sollte sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Die Ordnungsämter des Kreises Plön haben Sammelstellen für verendete Wildvögel eingerichtet. Zudem gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen: Tote Tiere sollten nicht angefasst werden; Hunde müssen in den betroffenen Gebieten nahe dem Wasser aufgrund des Schutzstatus ohnehin angeleint werden.

Das Auftauchen der Geflügelpest und der damit verbundenen Auflagen ist auch für alle anderen Landkreise gültig. Hier die Melungen der zuständigen Kreise:

Schleswig-Flensburg:
In Schleswig-Holstein ist im Kreis Plön zum ersten Mal die besonders schwere Form der Vogelgrippe (H5 N8) ausgebrochen. Im Kreis Schleswig-Flensburg sind bisher keine Fälle bekannt. Zum Schutz vor der Vogelgrippe müssen Hühner, Gänse, Enten und anderes Geflügel ab sofort in Ställen untergebracht werden. Aus diesem Grund hat das Veterinäramt des Kreises für den Kreis Schleswig-Flensburg sowie für die Stadt Flensburg eine Allgemeinverfügung erlassen, in der eine Stall-Pflicht für Geflügelbestände festgelegt wurde.

Foto: pixabay.com / music4life

Landrat Dr. Wolfgang Buschmann appelliert nachdrücklich an alle Geflügelhalter im Kreis Schleswig-Flensburg, die Stall-Pflicht einzuhalten. Die Allgemeinverfügung ist unter www.schleswig-flensburg.de/Amtliche-Bekanntmachungen abrufbar.

Ziel der Aufstallung ist es, den Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln zu unterbinden und so eine Infektion des Geflügels mit dem Virus der Vogelgrippe zu verhindern. Von der Aufstallung betroffen sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Im Kreis Schleswig-Flensburg sind nach den Ausführungen des Kreisveterinärs Dr. Markus Sekulla bisher bei den untersuchten Wildvögeln keine Influenza-Viren festgestellt worden. Diese Situation könne sich allerdings auch ändern. Nur mit dem Aufstallen des Geflügels könne der unmittelbare Kontakt von Wild- zu Hausgeflügel und über Ausscheidungen wirksam verhindert werden.

Landwirte mit Geflügelhaltung sollten darüber hinaus Sorge dafür tragen, dass keine betriebsfremden Personen die Stallungen betreten. Des Weiteren empfiehlt Dr. Markus Sekulla, Stallungen nur mit besonderer Stallkleidung und über ein Desinfektionsbecken zu betreten. Außerdem weist Dr. Sekulla darauf hin, dass sich Geflügelhalter – sofern noch nicht geschehen – beim Veterinäramt des Kreises anzumelden haben.

Der Kreis weist die Bevölkerung darauf hin, tote Tiere nicht ungeschützt anzufassen. Hunde sollten vorsichtshalber angeleint werden. Wer einen toten Vogel findet, sollte mit dem zuständigen örtlichen Ordnungsamt in Kontakt treten.

Für generelle Fragen zur Geflügelpest beabsichtigt das Land zeitnah ein Bürgertelefon einzurichten.

Weitere Informationen Aviären Influenza finden Sie auch unter:

MELUR: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tiergesundheit/aviaereInfluenza.html

Stadt Flensburg:
Seit einigen Tagen sind im Gebiet um den Plöner See zahlreiche Wasservögel verendet. Der bestehende Verdacht von Geflügelpest hat sich inzwischen bestätigt. Es handelt sich um den Erreger H5N8. Übertragungen auf den Menschen sind bisher nicht bekannt.

Um eine mögliche Ausbreitung des Virus zu verhindern hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume nun erste Vorsichtsmaßnahmen ergriffen.

Ab sofort gilt deshalb eine Aufstallpflicht für Freilandgeflügel im gesamten Land Schleswig-Holstein. Hinweise hierzu können unter www.schleswiug-holstein.de Abgerufen werden.

Die Stadt Flensburg weist darauf hin, dass auch beim Auffinden von verendeten Wasservögeln (z.B. Enten, Gänse, Möwen, Schwäne) Vorsicht geboten ist. Fundtiere sollten deshalb liegengelassen und nicht berührt werden. Unter der Tel.-Nr.: 19222 können Fundtiere an die Leitstelle gemeldet werden, damit sie entfernt und entsorgt werden können.

Für generelle Fragen zur Geflügelpest beabsichtigt das Land zeitnah ein Bürgertelefon einzurichten.

Rendsburg-Eckernförde:
Geflügelpest-Verdacht auch bei Wildvögeln im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Land richtet Bürgertelefon ein

KIEL. Nach Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein gibt es weitere Verdachtsfälle. So wurden heute (9. November 2016) Enten aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in ersten Untersuchungen des Landeslabors positiv auf Influenza A Viren des Subtyps H5 getestet. Eine endgültige Feststellung der Geflügelpest durch das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI), steht noch aus. Dennoch besteht nach der Geflügelpestverordnung der Verdacht auf Geflügelpest. Die zuständige Kreisveterinärbehörde hat entsprechend mit den Vorbereitungen für die Ausweisung von Restriktionsgebieten begonnen

„Eine Ausweitung der Verdachtsgebiete ist nicht überraschend angesichts des massiven Krankheitsgeschehens. Das Land ist mit allen zuständigen Stellen und Experten – den Kreisveterinärbehörden, dem Landeslabor, dem Friedrich-Löffler-Institut in engem Austausch, um zügig alle nötigen Schritte einzuleiten. Der Schutz der Geflügelhaltungen hat hohe Priorität“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Das Ministerium hatte nach Feststellung des Geflügelpesterregers des Subtyps H5N8 gestern (Dienstag) per Erlass an die Kreise die Aufstallung aller Geflügelbestände im Land veranlasst. Heute wurde den Kreisen ein Muster für eine entsprechende Allgemeinverfügung übersendet, über die die Stallpflicht öffentlich bekannt gemacht werden muss. Das Aufstallungsgebot setzen die Kreise verwaltungsrechtlich in eigener Verantwortung so zügig wie möglich um. Die Stallpflicht gilt bis auf weiteres. „Wir beobachten die Lage sehr genau und überprüfen die Stallpflicht laufend. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die landesweite Aufstallung richtig“, sagte Habeck.

Der Kreis Plön richtet derzeit Sperrbezirke von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel ein. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage). Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion). Die Kulisse wird vom Kreis sobald als möglich bekanntgegeben. „Alle arbeiten unter Hochdruck, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen“, sagte Minister Habeck

Minister Habeck wird sich Donnerstag mit Vertretern der Geflügelwirtschaft treffen, um über die Lage zu beraten. „Die Situation fordert alle Geflügelhalter. Es ist wichtig, dass wir hier eng zusammenarbeiten“, sagte Habeck.

Um das Risiko der Virus-Ausbreitung unter den Wildvögel zu verringern, appelliert das MELUR an Jäger, in den betroffenen Gebieten auf die Jagd auf Wasservögel zu verzichten. Sonst werden die Tiere aufgescheucht und können das Virus leichter verbreiten.

Ministerium bittet FLI um Unterstützung
Inzwischen ist auch in Baden-Württemberg Geflügelpest festgestellt worden, davor in Polen. Es handelt sich in allen Fällen um das hochpathogene H5N8 Virus. Ob es sich jeweils um das identische Virus handelt, ist noch nicht sicher. Das MELUR hat das Friedrich-Löffler-Institut um Unterstützung gebeten. Eine FLI-Expertin wird Donnerstag erwartet, um der Ausbreitung des Virus und den Ursachen auf den Grund zu gehen. Das MELUR ist in Kontakt mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem inzwischen ebenfalls betroffenen Land Baden-Württemberg. Alle Bundesländer wurden über das Geschehen in Schleswig-Holstein informiert.

Service-Hinweise

Bürgertelefon wird eingerichtet
Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten, richtet das Land ein Bürgertelefon ein. Dieses ist von Donnerstag an ab 10.00 Uhr freigeschaltet und von da zunächst werktags von 9.00 bis 17:00 Uhr besetzt und unter 0431 160 6666 erreichbar. Zudem hat der betroffene Kreis Plön ab 10. November unter der Telefonnummer 04522/74387 Mo-Do von 8.30-17.00 Uhr, Fr 8.30-13.00 Uhr ein Bürgertelefon eingerichtet.

Sammelstellen für verendete Vögel bei Ordnungsämtern
Wem tote Wasservögel auffallen, sollte sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Die Ordnungsämter des Kreises Plön haben Sammelstellen für verendete Wildvögel eingerichtet. Zudem gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen: Tote Tiere sollten nicht angefasst werden; Hunde müssen in den betroffenen Gebieten nahe dem Wasser aufgrund des Schutzstatus ohnehin angeleint werden.

Nordfriesland:
Zum Schutz vor der Vogelgrippe hat die schleswig-holsteinische Landesregierung vorsorglich alle Kreise und kreisfreien Städte angewiesen, für ihren gesamten Zuständigkeitsbereich die Aufstallung von Hausgeflügel anzuordnen. Der Fachdienst Veterinärwesen des Kreises Nordfriesland hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie wurde im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und gilt für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Inseln und Halligen (www.nordfriesland.de/amtsblatt).

Gleichzeitig hat der Kreis mit sofortiger Wirkung die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art verboten, bei denen Geflügel und Tauben mitwirken. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände.

Im gesamten Kreisgebiet dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten werden. Alternativ ist auch eine Schutzvorrichtung erlaubt, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen muss und die mit einer Seitenbegrenzung versehen ist, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Volière).

Auf der Internetseite www.nordfriesland.de wird voraussichtlich noch heute eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe freigeschaltet.

Weitere Informationen des Landes sind zu finden unter http://bit.ly/2fCei7Q.

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AKTUELLES am 11.11.2016
Vogelgrippe: Umgang mit aufgefunden Vogelkadavern

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schleswig sind aufgefordert, sich beim Fund von toten Wildvögeln (vornehmlich Wassergeflügel und Greifvögel) im Stadtgebiet an den Fachdienst Ordnung der Stadt Schleswig unter Tel:. 04621/814-322 oder E-Mail:
ordnungwesen@schleswig.de zu wenden und den Fundort zu melden. Am Wochenende nimmt die Polizei Schleswig unter Tel.: 04621/84-311 die Meldung entgegen. Die Vögel sollten auf keinen Fall angefasst oder selbst eingesammelt werden. Der Fachdienst Ordnung wird für das sachgemäße Einsammeln und Entsorgen der Tierkadaver sorgen. Funde außerhalb des Stadtgebietes sind den jeweiligen Ämtern zu melden. Weitere Informationen über die Vogelgrippe sind auf der Internetseite des Kreises Schleswig-Flensburg zu finden.

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Geflügelpest-Verdacht bei Hobbytierhaltung bestätigt

KIEL. Der Verdacht auf Geflügelpest bei einer kleinen Hausgeflügelhaltung im östlichen Landesteil Schleswig-Holsteins hat sich bestätigt. Das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), wies den Erreger des Subtyps H5N8 nach. Die Veterinärbehörde der Stadt Lübeck ist dabei, Restriktionsgebiete einzurichten.

Das übrige Geflügel des Bestandes nahe Lübeck- Travemünde wurde den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung entsprechend getötet. Der Sperrbezirk wird mindestens drei Kilometer umfassen, das Beobachtungsgebiet mindestens weitere sieben. Das Beobachtungsgebiet wird sich somit voraussichtlich auch auf Mecklenburg-Vorpommern erstrecken.

Zudem gibt es weitere Verdachtsfälle bei Wildvögeln in den bislang betroffenen Kreisgebieten. Die abschließenden Untersuchungen des FLI laufen. Täglich werden zudem weitere Totfunde von Wildvögeln gemeldet, vor allem im östlichen Teil Schleswig-Holsteins.

Minister Habeck erklärte: „Zur schnellen Klärung der Todesursache und möglichen weiteren Fällen von Geflügelpest arbeiten alle Beteiligten unter Hochdruck. Auch am Wochenende werden die Untersuchungen im Landeslabor nicht ruhen.“ Die Erreichbarkeiten von Kreistierärzten und dem Landwirtschaftsministerium sind gesichert.

Außerhalb von Schleswig-Holstein wurde die Geflügelpest des Subtyps H5N8 bislang in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Baden-Württemberg bestätigt, sowie in Dänemark, Österreich, Schweiz und Polen – dort überall bei Wildvögeln. In mehreren Bundesländern wird Hausgeflügel aufgestallt, genauso in Dänemark und den Niederlanden. Das Friedlich-Löffler-Institut ist dabei, das Virus zu analysieren.

„Die eingehenden Meldungen bestätigen die Sorge, die wir seit Beginn der Woche haben: Das Virus breitet sich aus. Wir sind daher auch in engem Kontakt mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den anderen Bundesländern, um das Vorgehen abzustimmen. Dass wir in Schleswig-Holstein landesweit aufstallen, ist eine absolut notwendige Vorsichtsmaßnahme“, sagte Habeck. Er betonte zudem: „Wer Geflügelhöfe und -ställe betritt, sollte sich streng an die Biosicherheitsmaßnahmen halten. Über Schuhe, Stiefel, Kleidung, Haut, Gerätschaften, Autos, etc. an denen Hühnerkot bzw. nicht sichtbare Viren haften, kann das Virus weiterverbreitet werden. Dieser Verantwortung sollte sich jeder bewusst sein.“

Landesweite Stallpflicht

Das Ministerium hat per Erlass an die Kreise die Aufstallung aller Geflügelbestände im Land veranlasst. Das Aufstallungsgebot setzen die Kreise verwaltungsrechtlich in eigener Verantwortung so zügig wie möglich um. Die Stallpflicht gilt bis auf weiteres. „Es ist hart, aber es gilt: Das Geflügel muss in den Stall“, sagte Habeck. Zudem müssen die Biosicherheitsmaßnahmen streng eingehalten werden.

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AKTUELLES 10.11.2016
Fall von Vogelgrippe im Kreis Rendsburg-Eckernförde bestätigt

Kreis Schleswig-Flensburg richtet Sperrzonen ein

In Schleswig-Holstein ist im Kreis Plön zum ersten Mal die besonders schwere Form der Vogelgrippe (H5 N8) ausgebrochen. Auch im Kreis Rendsburg-Eckernförde bestätigte sich jetzt der Verdacht auf Vogelgrippe bei einem Wildvogel in der Gemeinde Fleckeby an der Schlei.

Um ein Überspringen der Geflügelpest auf Nutztierbestände im Kreis Schleswig-Flensburg zu verhindern, richtet das Veterinäramt des Kreises nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet ein.

Der Sperrbezirk umfasst die Gebiete der Gemeinde Borgwedel nördlich der B 76. Das Beobachtungsgebiet umfasst das Amt Südangeln mit Teilen der Gemeinden Brodersby, Nübel, Schaalby, Taarstedt, Tolk, Twedt, das Amt Haddeby mit Teilen der Gemeinden Busdorf, Fahrdorf, Geltorf, Jagel, Lottorf, Selk, das Amt Süderbrarup mit Teilen der Gemeinde Ulsnis, sowie Teile der Stadt Schleswig. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung ist unter www.schleswig-flensburg.de/Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage). Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).

Von den Restriktionen in den genannten Gebieten sind auch alle Hunde- und Katzenbesitzer betroffen: Sie dürfen ihre Tiere in den betroffenen Gebieten nicht mehr frei laufen lassen.

Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen.

Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten, hat das Land ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist seit heute ab 10.00 Uhr freigeschaltet und zunächst werktags von 9.00 bis 17:00 Uhr besetzt. Es ist unter 0431/160 6666 erreichbar.

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15. Henstedter Weihnachtsmarkt

(CIS-intern) – Weihnachtsmarkt ? – Es ist doch noch November! Ja, aber in diesem Jahr ist schon am 27.11.2016 der 1. Advent und das heißt natürlich, dass an diesem Tag mit einem Gottesdienst in moderner Form um 10:00 Uhr in der Erlöserkirche der 15. Henstedter Weihnachtsmarkt eröffnet wird. Das Markttreiben […]