Werbung
...

Stellungnahme des Tourismusverbandes Niedersachsen zum geplanten Übernachtungsverbot

Add to Flipboard Magazine.
NO-Magazine
5/5 - (1 vote)

(CIS-intern) – Stellungnahme des Tourismusverbandes Niedersachsen e. V. (TVN) zum geplanten Übernachtungsverbot und zur Änderung der Landesverordnung Aufgrund der aktuellen Infektionslage haben die Bundesländer Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zur Eindämmung von COVID-19 beschlossen. Diese Regelungen betreffen auch ein Beherbergungsverbot von Reisenden aus Risikogebieten im inländischen Reiseverkehr.

Foto: von Peter H auf Pixabay

Der Tourismusverband Niedersachen e. V. (TVN) spricht sich dabei für eine einheitliche Regelung im Deutschland Tourismus aus. Die niedersächsische Landesregierung hat heute die Entscheidung getroffen, sich einem bundesweiten Beherbergungsverbot anzuschließen. Der genaue Ordnungsentwurf bleibt abzuwarten. Hierzu äußert sich TVN-Vorsitzender Sven Ambrosy nach der verbandsinternen Abstimmung: „Durch eine einheitliche Regelung werden Wettbewerbsnachteile innerhalb der touristischen Reiseregionen im Bundesland sowie deutschlandweit ausgeschlossen.“ Auch ein möglicher regionaler Flickenteppich bleibe so aus.

Angesichts der kurzfristigen Entscheidung plädiert der TVN den Verwaltungsaufwand für die Unterkunftsbetriebe und die kommunalen Tourismusorganisationen möglichst gering zu halten. Für Gäste aus Risikogebieten, die sich auf einen Urlaub in Niedersachsen gefreut haben, ist dies eine schwierige Situation, da sie jetzt einen negativen Corona-Test vorlegen müssen.

Auch für die Betriebe, die jetzt mit Stornierungen und Rückzahlungen konfrontiert werden, ist die Situation nicht einfach. Der TVN bedauert die neue Situation, bittet aber angesichts bundesweit steigender Zahlen um Verständnis, da der Schutz der Bevölkerung ein sehr hohes Gut ist.

Die neue Landesverordnung sieht nun auch neue Regelungen von Privatfeiern in Gaststätten vor. So werden jetzt Bewirtungen mit einer Personenzahl von 100 statt 50 ermöglicht, wenn ein professionelles Hygienekonzept vorliegt. Der TVN begrüßt die neue Regelung und erhofft sich von dieser Maßnahme eine Erleichterung für die Gaststättenbetriebe und sieht darin auch einen Beitrag zur Hygienesicherheit.

Nächster Beitrag

POL-SE: Uetersen/ Wedel - Präventionsstreifen zur Vorbeugung bei der Bekämpfung der Wohnungseinbruchdiebstähle

Bad Segeberg (ots) – Die dunkle Jahreszeit hat begonnen und damit steigt erfahrungsgemäß auch die Zahl der Wohnungseinbrüche wieder an. Durch die Erhöhung polizeilicher Präsenz zu tatrelevanten Zeiten setzt die Polizeidirektion Bad Segeberg gezielte Schwerpunkte bei der Bekämpfung der Wohnungseinbruchsdiebstähle. Besonders wichtig sind aus polizeilicher Sicht auch präventive Hinweise, um […]