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Schwerins Kulturminister Brodkorb: Staatstheater West-Mecklenburg und Nordost müssen kommen

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(CIS-intern) – Von Horst Schinzel Wie das Kulturministerium in Schwerin an diesem Mittwoch wissen ließ, will das Land Mecklenburg.-Vorpommern in den kommenden Jahren insgesamt über 40 Millionen Euro für Bauvorhaben an Theatern zur Verfügung stellen. Darauf habe sich das Kabinett verständigt. Voraussetzung für die Investitionen sind abgeschlossene Zielvereinbarungen mit den kommunalen Trägern der Theater und Orchester. Das Land wird sich demnach mit ca. 25 Mio. Euro an einem Theaterneubau in der Hansestadt Rostock beteiligen. Für das Theater in Parchim sind ca. 5 Mio. Euro für den Neubau eingeplant. Das Theater Vorpommern könnte für den Standort Greifswald ca. 10 Mio. Euro erhalten, die Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/ Neustrelitz für den Marstall in Neustrelitz 6,7 Mio. Euro.

Foto: Theater Greifswald – Wikimedia – CC – User:Axt

„Mit den Investitionen zeigt das Land, wie wichtig ihm die Theater und Orchester in beiden Landesteilen sind“, betonte Kulturminister Mathias Brodkorb. „Die laufenden Zuwendungen in Höhe von 35,8 Mio. Euro sind seit vielen Jahren stabil geblieben. Das Land hat in Aussicht gestellt, diese Mittel zu dynamisieren, wenn sich die Theater und Orchester zur Weiterentwicklung ihrer Strukturen bereiterklären. Zusätzliche Investitionen in die Häuser sind nur möglich, wenn sie in ihrer Existenz gesichert sind“, betonte Brodkorb.

Außerdem unterbreitet das Land den Trägern der Theater und Orchester in Schwerin und Parchim ein Angebot, sich ab dem Jahr 2016 in einer Gesellschaft „Staatstheater Westmecklenburg“ mit einer Mehrheitsbeteiligung von mindestens 51 Prozent zu engagieren. Das „Staatstheater Westmecklenburg“ soll einen kontinuierlichen Basiszuschuss erhalten, der bei der Umsetzung der vereinbarten Schritte zur Konsolidierung vom Jahr 2020 an dynamisiert wird.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur setzt außerdem die Gespräche mit der Hansestadt Rostock zu den künftigen Fördermodalitäten im Rahmen eines autonomen Modells für das Volkstheater Rostock fort. Das Land unterstützt das Ziel der Hansestadt Rostock, die Umstrukturierung des Volkstheaters Rostock ohne betriebsbedingte Kündigungen vorzunehmen.

Das Land prüft darüber hinaus gemeinsam mit der Hansestadt Rostock und der Hochschule für Musik und Theater die Errichtung eines „Hauses der Künste“. Die inhaltliche Eigenständigkeit und strukturell autonome Funktionsfähigkeit des Volkstheaters Rostock und der Hochschule für Musik und Theater sollen nicht in Frage gestellt werden. Neben einer möglichen gemeinsamen baulichen Lösung wird eine engere künstlerische Kooperation zwischen Volkstheater Rostock und Hochschule angestrebt.

Die Landesregierung begrüßt die aktuelle Entscheidungslage in den kommunalen Gremien in den östlichen Landesteilen, soweit sie sich auf das Angebot des Landes im Eckwertepapier vom 12. Dezember 2014 beziehen. Das Land bekräftigt seine Aussage aus dem Eckwertepapier, sich an der notwendigen Sanierung der Theater zu beteiligen, die dem jeweils vorliegenden Landesangebot zustimmen und die Zielvereinbarungen umsetzen. Dies schließt auch die Zusage ein, sich im Rahmen eines „Staatstheaters Nordost“ an der baulichen Sanierung der Spielstätte in Greifswald und an der Herrichtung des Marstalls in Neustrelitz zu beteiligen.

Dazu erklärt der Aufsichtsrat des Theaters Vorpommern:
Der Aufsichtsrat der Theater Vorpommern GmbH wurde in seiner gestrigen Sitzung über die Ergebnisse des Treffens der Gesellschafter und Intendanten mit einem Vertreter der Landesregierung am 28.05.2015 zu der geplanten Theaterfusion informiert.

Der Aufsichtsrat ist befremdet durch das Vorhaben der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, noch vor Aufnahme der eigentlichen Verhandlungen über die Gründung eines „Staatstheaters Nord-Ost“ mit den kommunalen Theaterträgern eine erneute Zielvereinbarung abschließen zu wollen, welche bereits wesentliche Eckpunkte ohne weitere inhaltliche Abstimmung oder sachliche Prüfung festschreiben soll. Die Oberbürgermeister der Hansestädte Greifswald und Stralsund sowie der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen haben von den Kommunalvertretungen ein klares Verhandlungsmandat und auf dieser Grundlage klare Vorschläge für die Projektorganisation und den Ablauf der Verhandlungen unterbreitet. Die Verschiebung der von Seiten des Landes angebotenen Verhandlungen und die geplante Vorfestlegung von bestimmten Verhandlungsergebnissen, legt den Eindruck nahe, dass die Verhandlungen zugunsten des Landes gestaltet und zusätzlich zeitlich über das Datum der nächsten Landtagswahl hinaus gestreckt werden sollen – zum Nachteil der Theater, deren Mitarbeiter und der theatertragenden Kommunen.

Dass, mit Duldung der Landesregierung und im klaren Widerspruch zu den geltenden Zielvereinbarungen, Spitzenpositionen beim Verhandlungspartner TOG Neubrandenburg-Neustrelitz mbH ohne Abstimmung mit den Gesellschaftern der Theater Vorpommern GmbH besetzt werden, erregt den Eindruck, dass die Landesregierung nicht gewillt ist, auch zu schriftlich fixierten Zusicherungen zu stehen.

Der Aufsichtsrat der Theater Vorpommern GmbH erwartet von der Landesregierung, die im sogenannten Eckwertepapier vom Ministerpräsidenten am 12. Dezember 2014 den Theaterträgern gemachten Zusagen einzuhalten und unverzüglich in die angebotenen Verhandlungen einzutreten. Neben den Forderungen der kommunalen Theaterträger, welche in den jeweiligen Beschlüssen ihrer Kommunalvertretungen benannt sind und in den Verhandlungen Berücksichtigung finden müssen, sollte dabei in erster Linie das gemeinsame Ziel der Schaffung einer bestmöglich funktionierenden Theater- und Orchesterstruktur im östlichen Landesteil verfolgt werden. Wegen der auslaufenden Haustarifverträge darf keine weitere Zeit verloren werden.

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