Bad Segeberg (ots) – Seit dem 14. November 2019 führt die Polizeidirektion Bad
Segeberg Anhalte- und Sichtkontrollen zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität
durch. Die Anordnung galt zunächst bis zum 11. Dezember 2019. Durch das
Amtsgericht Bad Segeberg wurde die Anordnung zur Durchführung dieser Kontrollen
für den Zeitraum vom 12. Dezember 2019 bis zum 8. Januar 2020 verlängert. Mit
dem Ablauf dieser Frist tritt eine erneute Verlängerung für den Zeitraum vom 9.
Januar 2020 bis zum 5. Februar 2020 in Kraft, diese wurde heute durch das
Amtsgericht Bad Segeberg beschlossen. Im Geltungsbereich der Kreise Segeberg und Pinneberg darf die Polizei dadurch
Personen kurzzeitig anhalten und mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren
Kofferräume oder Ladeflächen in Augenschein nehmen. Derartige Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, da sie
einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Bandenstrukturen zu erkennen und Täter zu
überführen. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg Sandra Mühlberger
Telefon: 04551-884-2020
Handy: 0160/3619378
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4485717
OTS: Polizeidirektion Bad Segeberg Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell
Segeberg Anhalte- und Sichtkontrollen zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität
durch. Die Anordnung galt zunächst bis zum 11. Dezember 2019. Durch das
Amtsgericht Bad Segeberg wurde die Anordnung zur Durchführung dieser Kontrollen
für den Zeitraum vom 12. Dezember 2019 bis zum 8. Januar 2020 verlängert. Mit
dem Ablauf dieser Frist tritt eine erneute Verlängerung für den Zeitraum vom 9.
Januar 2020 bis zum 5. Februar 2020 in Kraft, diese wurde heute durch das
Amtsgericht Bad Segeberg beschlossen. Im Geltungsbereich der Kreise Segeberg und Pinneberg darf die Polizei dadurch
Personen kurzzeitig anhalten und mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren
Kofferräume oder Ladeflächen in Augenschein nehmen. Derartige Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, da sie
einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Bandenstrukturen zu erkennen und Täter zu
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Quelle: www.polizeipresse.de