Bad Segeberg (ots) – Am Montag, den 2. März 2020, stellten Beamte des
Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg in Bad Bramstedt mehrere
Verkehrsverstöße fest. Gegen 13 Uhr stoppten die Beamten einen 21-Jährigen im Butendoor. Er war mit
einem E-Scooter unterwegs. An dem Fahrzeug war kein Versicherungskennzeichen
angebracht. Eine anschließende Überprüfung ergab, dass tatsächlich kein
Versicherungsschutz für den Scooter besteht. Dem 21-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurde ein
Ermittlungsverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Kurz darauf kontrollierten die Polizisten ein Kleinkraftrad in der Straße
Schäferberg. Hier waren noch Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr
2019 angebracht. Gegen den 16-jährigen Fahrer wurde ebenfalls ein
Ermittlungsverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass bei der Nutzung von
E-Scootern unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen bestehen. Jeder Nutzer
sollte sich vor Fahrtantritt informieren, welche Regeln für sein jeweiliges
Fahrzeug gelten. Zudem gilt seit dem 1. März das neue Versicherungsjahr für
Versicherungskennzeichen. Diese müssen bei Elektrokleinstfahrzeugen und
Kleinkrafträdern entsprechend erneuert werden. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg Steffen Büntjen
Telefon: 04551-884-2024
Handy: 0160-93953921
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4536426
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Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg in Bad Bramstedt mehrere
Verkehrsverstöße fest. Gegen 13 Uhr stoppten die Beamten einen 21-Jährigen im Butendoor. Er war mit
einem E-Scooter unterwegs. An dem Fahrzeug war kein Versicherungskennzeichen
angebracht. Eine anschließende Überprüfung ergab, dass tatsächlich kein
Versicherungsschutz für den Scooter besteht. Dem 21-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurde ein
Ermittlungsverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Kurz darauf kontrollierten die Polizisten ein Kleinkraftrad in der Straße
Schäferberg. Hier waren noch Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr
2019 angebracht. Gegen den 16-jährigen Fahrer wurde ebenfalls ein
Ermittlungsverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass bei der Nutzung von
E-Scootern unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen bestehen. Jeder Nutzer
sollte sich vor Fahrtantritt informieren, welche Regeln für sein jeweiliges
Fahrzeug gelten. Zudem gilt seit dem 1. März das neue Versicherungsjahr für
Versicherungskennzeichen. Diese müssen bei Elektrokleinstfahrzeugen und
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