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POL-IZ: 200210.8 Hohenlockstedt: Promillegrenzen gelten auch für Fahrer von E-Scootern

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Hohenlockstedt (ots) – Welche Voraussetzungen für die Nutzung eines E-Scooters
im öffentlichen Verkehrsraum gelten, das weiß nun auch ein 25-Jähriger, der am
Freitagabend gegen einige Regeln verstieß.

Kurz nach 22.00 Uhr entdeckte eine Streife des Polizeibezirksreviers Heide auf
der Straße Breite Straße in Hohenlockstedt einen jungen Mann, der auf einem
E-Scooter ohne Kennzeichen unterwegs war. Die Beamten entschlossen sich zu einer
Kontrolle des 25-Jährigen und stoppten ihn auf einem Parkplatz. Dass sein
Fahrzeug bei Einsatz auf der Straße ein Pflichtversicherungskennzeichen
benötigte, wusste der Überprüfte nicht. Vermutlich entzog sich ebenfalls seiner
Kenntnis, dass die Promillegrenzen analog denen der Kraftfahrzeugnutzung galten.
Ein Atemalkoholtest bei dem Hohenlockstedter ergab einen Wert von 0,82 Promille
– zu viel um folgenlos davon zu kommen.

Alles in allem brachte der Ausflug mit dem Spaßmobil dem Mann eine Strafanzeige
wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter
Alkoholeinfluss ein. Einen Schlagstock, den der Beschuldigte bei sich hatte,
nahmen die Beamten ihm ab – das Mitführen bedeutete einen Verstoß gegen das
Waffengesetz.

Merle Neufeld

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 602 – 2010
Mobil: +49 (0) 171 290 11 07
E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/52209/4516213
OTS: Polizeidirektion Itzehoe

Original-Content von: Polizeidirektion Itzehoe, übermittelt durch news aktuell

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