Brunsbüttel (ots) – Im Rahmen einer Kontrolle haben Beamte des
Wasserschutzpolizeireviers Brunsbüttel am Montag die Überladung eines
Stückgutschiffes festgestellt. Der Kapitän musste daraufhin eine
Sicherheitsleistung hinterlegen. Bei der Überprüfung der “Mittelplate” bemerkten die Beamten, dass bei dem Schiff
der jahreszeitlich bedingte Mindestfreibord um 6,3 Zentimeter unterschritten
war. Dies entsprach einer unzulässigen Massenüberschreitung von etwa 61 Tonnen.
Der Frachter befand sich auf der Reise von St. Petersburg nach Gent und war mit
circa 2.500 Tonnen Leinsamen als Schüttgut beladen. Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft setzte daraufhin
eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300 Euro fest, die Polizei leitete gegen
den Kapitän ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die
Schiffssicherheitsverordnung ein. Das Schiff durfte seine Reise unter der
Auflage fortsetzen, bis zum Erreichen der Nordsee mindestens 65 Tonnen
Ballastwasser abzugeben. Merle Neufeld Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 602 – 2010
Mobil: +49 (0) 171 290 11 07
E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/52209/4504369
OTS: Polizeidirektion Itzehoe Original-Content von: Polizeidirektion Itzehoe, übermittelt durch news aktuell
Wasserschutzpolizeireviers Brunsbüttel am Montag die Überladung eines
Stückgutschiffes festgestellt. Der Kapitän musste daraufhin eine
Sicherheitsleistung hinterlegen. Bei der Überprüfung der “Mittelplate” bemerkten die Beamten, dass bei dem Schiff
der jahreszeitlich bedingte Mindestfreibord um 6,3 Zentimeter unterschritten
war. Dies entsprach einer unzulässigen Massenüberschreitung von etwa 61 Tonnen.
Der Frachter befand sich auf der Reise von St. Petersburg nach Gent und war mit
circa 2.500 Tonnen Leinsamen als Schüttgut beladen. Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft setzte daraufhin
eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300 Euro fest, die Polizei leitete gegen
den Kapitän ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die
Schiffssicherheitsverordnung ein. Das Schiff durfte seine Reise unter der
Auflage fortsetzen, bis zum Erreichen der Nordsee mindestens 65 Tonnen
Ballastwasser abzugeben. Merle Neufeld Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 602 – 2010
Mobil: +49 (0) 171 290 11 07
E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/52209/4504369
OTS: Polizeidirektion Itzehoe Original-Content von: Polizeidirektion Itzehoe, übermittelt durch news aktuell
Quelle: www.polizeipresse.de