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POL-IZ: 191022.2 Kellinghusen: Klarstellung zum Einsatz bei der Großschlachterei in Kellinghusen

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Kellinghusen (ots) – Im Schleswig-Holstein-Magazin vom 21.10.2019
wird über die Besetzung der Großschlachterei in Kellinghusen
berichtet. In diesem Zusammenhang sind auch Sequenzen zu sehen, in
denen sich der Pressesprecher der PD Itzehoe gegenüber der Presse
bzw. im Gespräch mit Demonstrationsteilnehmern äußert. Diese
Äußerungen führten in der Folge zu mehreren kritischen Rückfragen.
Daher möchten wir folgendes klarstellen:

Die Landespolizei unterliegt der Neutralitätspflicht. Dies
bedeutet, dass Behörden und Beamte der Landespolizei dienstlich auch
zu größtmöglicher Zurückhaltung bei Wertäußerungen verpflichtet sind.
Dazu gehören auch Äußerungen zu anderen Aspekten, die im Kontext der
Aktion vom gestrigen Tage stehen. Dass durch die gestrigen
persönlichen Aussagen im Beitrag des Schleswig-Holstein-Magazin ein
anderer Eindruck entstanden ist, wird ausdrücklich bedauert. Es ist
aber hervorzuheben, dass Straftaten im Zusammenhang mit der gestrigen
Aktion nicht gebilligt wurden und konsequente
Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet worden sind.

Rückfragen bitte an:
Stefan Hinrichs
Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 602 – 2002
Mobil: +49 (0) 171 3375356
E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Itzehoe, übermittelt durch news aktuell

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