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Orangefarbene gentechnisch veränderte Petunien auch in Schleswig-Holstein entdeckt – müssen vernichtet werden

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Foto: pixabay.com / Hans(CIS-intern) – Gentechnisch veränderte Petunien sind auch an einige Betriebe in Schleswig-Holstein geliefert worden. Die nicht zugelassenen Jungpflanzen wurden zunächst vorsorglich aus dem Verkehr genommen. Das Umweltministerium Schleswig-Holstein hat zudem per Allgemeinverfügung das weitere Inverkehrbringen untersagt. Die Petunien müssen sachgerecht zerstört und das Pflanzenmaterial entsorgt werden. Dies teilte das Ministerium heute (9. Mai 2017) mit. In der EU gibt es keine Zulassung für den Anbau oder die Vermarktung von gentechnisch veränderten Petunien.

Foto: pixabay.com / Hans

Am 27. April 2017 hatte die zuständige finnische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Evira) darüber informiert, dass orangefarbene Petunien (Zierpflanzen) und Saatgut solcher Petunien in Finnland vom Markt genommen wurden. Aufgrund ihrer auffälligen, für Petunien untypischen orangenen Blütenfarbe waren die Pflanzen verschiedener Handelsnamen molekularbiologisch untersucht worden. Dabei waren gentechnische Veränderungen nachgewiesen worden.

Die finnischen Behörden stellen fest, dass von den orangefarbenen Petunien kein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht. Bei Petunien handelt es sich um einjährige Zierpflanzen. Weder die Pflanzen noch das Saatgut sind winterhart.

Nach Angaben der finnischen Behörden stammten die betroffenen Stecklinge bzw. das Saatgut u.a. aus Betrieben in Deutschland. Die zuständigen Behörden der betroffenen Bundesländer leiteten daraufhin entsprechende Kontrollen ein. Auch Schleswig-Holstein veranlasste Überprüfungen, im Zuge derer festgestellt wurde, dass aus Nordrhein-Westfalen Petunien-Jungpflanzen der unter Verdacht stehenden Linien auch an Betriebe in Schleswig-Holstein geliefert wurden. Es handelt sich dabei um Pflanzen, die unter den Handelsnamen “Pegasus Orange Morn” und “Pegasus Table Orange” vertrieben wurden und für die sich inzwischen der Verdacht gentechnischer Veränderungen bestätigt hat.

Damit sind Vermarktung, Anpflanzung oder eine weitere Kultivierung dieser gentechnisch-veränderten Petunien nicht zulässig. Die betroffenen Betriebe wurden unverzüglich über die Untersuchungsergebnisse informiert. Verbraucher und Verbraucherinnen, die in den letzten Wochen Petunien betroffener Sorten erworben haben, sollten diese Pflanzen unverzüglich zerstören und das Pflanzenmaterial über den Restmüll (graue Tonne) entsorgen. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des MELUR im Themenbereich Gentechnik unter der Rubrik „Aktuelles“ eingestellt:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gentechnik/aktuelles.html

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