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Novelle zum Brandschutzgesetz hilft Feuerwehren, Mitglieder zu gewinnen

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(CIS-intern) – Die Landesregierung will den freiwilligen Feuerwehren helfen, neue Mitglieder zu gewinnen und das Ehrenamt weiter zu stärken. So erhalten die Kommunen künftig die Möglichkeit, eine Kinderabteilung einzurichten. Mädchen und Jungen dürfen dann bereits mit sechs statt wie bisher mit zehn Jahren in die Feuerwehr eintreten. Nach dem zehnten Geburtstag wechselt man in die Jugendabteilung. Mit 16 Jahren ist weiterhin der Eintritt in die Einsatzabteilung möglich, für die Teilnahme an echten Einsätzen wie bei Bränden oder Unglücken muss man jedoch volljährig sein.

Neben einer Kinderabteilung kann in einer freiwilligen Feuerwehr zukünftig auch eine so genannte Verwaltungsabteilung eingerichtet werden. Sie bietet insbesondere Menschen, die körperlich zum aktiven Dienst nicht geeignet sind, dennoch die Chance, sich in der Feuerwehr ehrenamtlich zu engagieren. Außerdem wird die Altersgrenze auch für die Wehrführungen und deren Stellvertretungen von derzeit 65 auf 67 Jahre angehoben.

Foto: www.hamburg-fotos-bilder.de / pixelio.de

Gemeindewehrführer können zu ihrer Entlastung künftig auch mehrere Stellvertreter haben. Diese Möglichkeit bestand bisher nur für Amts- und Kreiswehrführer, die bis zu drei Stellvertreter haben durften. Die Entscheidung, wie viele Stellvertreter erforderlich sind, trifft die Gemeindevertretung.

Die neuen Regelungen stehen in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes, den die Landesregierung am Dienstag (6. Mai) erstmals beraten hat. Der Entwurf, der jetzt in die Anhörung geht, entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunalen Landesverbänden. Der Landtag wird sich mit der Novelle zum Brandschutzgesetz erstmals nach der parlamentarischen Sommerpause beschäftigen.

Innenminister Andreas Breitner sagte, das novellierte Brandschutzgesetz schaffe einige bedeutende rechtliche Voraussetzungen, die den Feuerwehren helfen würden, den demographischen Wandel in ihrem Sinne zu gestalten. “Wir müssen den Nachwuchs für die Feuerwehren möglichst früh gewinnen”, sagte Breitner im Hinblick auf die künftige Möglichkeit, eine Kinderabteilung einzurichten. Nach Angaben des Ministers scheiden in den nächsten zehn Jahren zwischen 30 und 40 Prozent der Einsatzkräfte aus dem aktiven Dienst aus. Breitner appellierte an die Kommunen und Feuerwehrverbände auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene, in ihren zahlreichen Aktivitäten zur Nachwuchsgewinnung nicht nachzulassen. Mit Gesetzen und Verordnungen allein schaffe man die Trendwende in der Mitgliederentwicklung nicht. “Menschen müssen vor allem durch Vorbilder und positive Taten überzeugt werden, in die Feuerwehr einzutreten”, sagte Breitner. Beides gebe es in den Feuerwehren des Landes in großer Zahl.

In Schleswig-Holstein gibt es 1.371 freiwillige Feuerwehren mit 48.104 aktiven Angehörigen und 9.491 Jugendliche in 429 Jugendabteilungen. Dazu kommen vier Berufsfeuerwehren in Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster mit insgesamt 870 Beamtinnen und Beamten. Die Zahlen spiegeln den Stand vom 31. Dezember 2013 wider.

PM: Thomas Giebeler | Innenministerium

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