(CIS-intern) – Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat im Rahmen von zwei Besichtigungsterminen in diesem Jahr bestätigt, dass die Videoüberwachung auf dem Großflecken vom südlichen Teil bis zum nördlichen Teil auf Höhe Am Klostergraben rechtmäßig ist. Vorerst hat die Stadt in Abstimmung mit dem Datenschutzzentrum und der Polizeidirektion Neumünster festgelegt, dass die Videoüberwachung bis einschließlich 28. Februar 2015 stattfinden darf.
Anlass für diese Überwachung sind zum einen die Verhinderung der allgemeinen Kriminalität auf dem Großflecken und zum anderen die sog. Null-Toleranz-Strategie der Zurückdrängung der Rockerszene aus dem Bereich des Großfleckens. Damit sollen Konfrontationen zwischen gerade rivalisierenden Rockerclubs oder anderen Personengruppen verhindert werden, die eskalieren könnten.
Stadt und Polizeidirektion haben auf der Grundlage von Evaluationsberichten feststellen können, dass die Videoüberwachung in der Vergangenheit vorbeugend, aber auch effektiv im Zuge der Strafverfolgung gewirkt hat. Aus deren Sicht ist die Videoüberwachung zum Schutze der Bevölkerung ein erfolgreiches Instrument.
Foto: Mario De Mattia
PM: Stadt Neumünster
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