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Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung

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(CIS-intern) – KIEL. Angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung heute (14. Dezember) wie angekündigt eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Durch die neuen Regeln sollen die Kontakte in der Bevölkerung weiter reduziert und somit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden. Ohne solche Beschränkungen besteht das Risiko, dass die Zahlen der Corona-Infektionen exponentiell wachsen, das Gesundheitssystem überlastet wird und dadurch verletzliche Gruppen – d.h. ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen – besonders hart getroffen werden. Die Verordnung wird am Mittwoch (16. Dezember) in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021.

Foto: Foto: von Gerd Altmann auf Pixabay

Kernpunkte der weiteren Maßnahmen sind:

. Bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten werden dabei nicht mitgezählt. Vom 24. bis 26. Dezember gilt eine bundesweite Weihnachtsregelung: Dann darf der eigene Hausstand im privaten Raum zusätzlich vier Personen aus dem engsten Familienkreis empfangen. Auch hier gilt: Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Es gibt in der Weihnachtsregelung keine Haushaltsbeschränkung, aber es gilt weiterhin die dringliche Bitte, Kontakte in der Woche davor auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken;

. Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen – mit Ausnahmen (z.B. Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte, Weihnachtsbaumverkäufe). Baumärkte sind ebenfalls zuschließen, können aber wie alle Einzelhandelsgeschäfte Abhol- und Lieferservices anbieten. Auch Abhol- und Lieferdienste der Gastronomie bleiben weiterhin möglich;

. Mitarbeitende in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sollen zweimal wöchentlich in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden. Die Landesregierung hatte bereits am Wochenende beschlossen, dass das Land Schleswig-Holstein die Schulungen zur Anwendung von PoC-Antigentests in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (EGH) mit 1,3 Millionen Euro unterstützen wird. Diese regelmäßigen Testungen gelten als sinnvolles Instrument, um Corona-Ausbrüche in Einrichtungen und EGH-Leistungsangeboten zu verhindern bzw. zu minimieren;

. Bewohnerinnen und Bewohner in teil- oder vollstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dürfen jeweils nur von zwei (registrierten) Personen besucht werden;

. Für die Angebote der Kindertagesbetreuung gilt ab Mittwoch ein Betretungsverbot. Für Kinder, die ein Elternteil haben, das in der kritischen Infrastruktur arbeitet oder alleinerziehend ist und falls keine Alternativbetreuung möglich ist, wird eine Notbetreuung angeboten. Auch Kinder, die einen heilpädagogischen Förderbedarf haben oder Sprachförderung benötigen, können die Einrichtungen besuchen. Gleiches gilt für Kinder, für die aus Kindeswohlaspekten eine Betreuung notwendig ist;

. Auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf sonstigen Flächen, auf denen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, dürfen Feuerwerkskörper nicht verwendet werden; die Bundesregierung hat angekündigt, dass der Verkauf von Pyrotechnik in diesem Jahr generell verboten werden soll;

. Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind landesweit in der Öffentlichkeit untersagt;

. Veranstaltungen sind bis auf wenige Ausnahmen untersagt (z.B. falls diese zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind);

. Gottesdienste sind unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen sowie nach vorheriger Anmeldung mit maximal 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Kirchen, außerhalb geschlossener Räumlichkeiten mit 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich. Gemeindegesang ist in keinem Fall möglich, während der gesamten Dauer der Gottesdienste müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden;

. An Bestattungen sowie Trauerfeiern auf Friedhöfen und in Bestattungsunternehmen dürfen höchstens 25 Personen unter den Hygiene- und Abstandsauflagen teilnehmen;

. Körpernahe Dienstleistungen sind nicht möglich – geschlossen wird der Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios; medizinisch und pflegerisch notwendige Behandlungen (z.B. Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege) bleiben möglich;

. An Versammlungen dürfen künftig maximal 100 Personen (draußen) bzw. 50 Personen in geschlossenen Räumen teilnehmen;

. Schließung sämtlicher Freizeit- und Kultureinrichtungen;

. Verbot außerschulischer Bildungsangebote als Präsenzveranstaltungen.

Bereits gestern (13. Dezember) hatte das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur darüber informiert, dass die Schulen ab Mittwoch geschlossen werden. Es wird dann nur noch ein Distanz-Lernangebot geben. Für Kinder aus den Jahrgangsstufen 1 bis 7, die ein Elternteil haben, das in der kritischen Infrastruktur arbeitet oder alleinerziehend ist (und sofern keine Alternativbetreuung möglich ist), wird weiterhin eine Not-betreuung in festen Gruppen angeboten. Außerdem appelliert die Landesregierung an alle Eltern, die Möglichkeit der formlosen Beurlaubung zu nutzen und die Kinder dieser Jahrgangsstufen wenn möglich schon ab sofort zuhause zu betreuen. Unaufschiebbare, abschlussrelevante Klausuren dürfen in dieser Woche noch geschrieben werden.

Leider sind diese einschneidenden Schritte erforderlich”, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. Eindringlich appellierte er an die Mitbürgerinnen und Mitbürger in Schleswig-Holstein: “Bitte verhalten Sie sich entsprechend. Passen Sie ihren Alltag an, vermeiden Sie Zusammenkünfte. Damit wir alle miteinander so schnell wie möglich aus dieser Situation rauskommen.” Die Lage sei ernst, so Günther, aber sie solle beherrschbar bleiben. “Deshalb müssen wir uns in den kommenden Wochen noch ein-mal gemeinsam anstrengen. Unterlassen wir, was nicht wirklich erforderlich ist. Verschieben wir, was verschoben werden kann. Und passen wir dabei dennoch gut aufeinander auf.”

Günther verteidigte zugleich das von der Landesregierung beschlossene Betretungsverbot für die Angebote der Kindertagesbetreuung. Damit werde eins zu eins der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom Sonntag umgesetzt. Dass andere Länder von diesem Beschluss abweichen und hier einen anderen Weg gingen, sei völlig unverständlich, sagte er.

Gesundheitsminister Heiner Garg: “Für sehr viele Menschen sind diese weiteren Schritte eine erneute Zumutung. Tatsächlich ist diese gesamte Pandemie für uns alle eine Zumutung. Alle Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, dienen dem Schutz und der Gesundheit der Menschen in Schleswig-Holstein. Mit dem bevorstehenden Beginn der Impfungen sehen wir in dieser Pandemie endlich den lang ersehnten Silberstreifen am Horizont. Das macht Hoffnung und ich bin zuversichtlich, dass wir Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner auch die vor uns liegenden Monate gemeinsam meistern werden.”

Finanzministerin Monika Heinold: “Ich habe drei Bitten an die Menschen in unserem Land: Seien Sie vernünftig, achten Sie auf sich und auf Andere und unterstützen Sie den lokalen Einzelhandel da, wo Abhol- und Lieferdienste möglich sind. Die nächsten Wochen werden noch einmal eine maximale Herausforderung. Aber: Besser stille Weihnacht als überlastete Krankenhäuser, besser ohne Feuerwerk als mit Corona ins neue Jahr starten. Danke an den Bund für die Fortsetzung und Ausweitung der Überbrückungshilfen!”

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Frank Zabel, Patrick Kraft

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