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Kulturministerin Karin Prien: „Gute Zusammenarbeit zwischen den Religionsgemeinschaften um Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.“

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(CIS-intern) – KIEL. Kirchen und Religionsgemeinschaften in Schleswig-Holstein stehen weiterhin hinter der Corona-Verordnung der Landesregierung mit Blick auf die Einschränkungen im religiösen Leben. „Wir können die Menschen im Land nur wirkungsvoll schützen, wenn wir auch in der Zukunft gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, die eine weitere Ausbreitung des Virus eindämmen. Aus unserem Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Religionsgemeinschaften ist noch einmal deutlich geworden, wie umsichtig und verantwortungsvoll die Religions- und Glaubensgemeinschaften in der Pandemie agieren“, sagte Ministerin Karin Prien nach entsprechenden Gesprächen. Gleichzeitig dankte die Ministerin den Vertreterinnen und Vertretern der Religionsgemeinschaften für ihre verständnisvolle Haltung gegenüber weiteren Regelungen im Bereich der religiösen Handlungen, die Schleswig-Holstein nach den Beschlüssen von Bund und Ländern in Kraft setzt. Verabredet wurden weitere Gespräche nach dem Lockdown.

 

Teilgenommen an den Gesprächen haben die Nordkirche, das Erzbistum Hamburg, die beiden Jüdischen Landesverbände, die muslimischen Verbände Schura und DITIB, die Alevitische Gemeinde Deutschland, die Ahmadiyya, sowie die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein.

 

Die am heutigen Montag in Kraft tretende und bis zum 14. Februar geltende Corona-Verordnung der Landesregierung sieht für die Kirchen und Religionsgemeinschaften insbesondere zwei Änderungen gegenüber den bisherigen Vorschriften vor: Besucherinnen und Besucher von Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen müssen ab jetzt nicht nur eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sondern eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung. Außerdem müssen bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern die zuständigen Gesundheitsämter informiert werden.

Foto: von reenablack auf Pixabay

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