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Kreis Dithmarschen wirbt aktiv für überzeugte Europäer. Mehr Briten in Dithmarschen!

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Foto: pixabay.com / Julius_Silver(CIS-intern) – Die Zahl der Briten, die die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen haben, ist beim Kreis Dithmarschen seit dem Referendum in Großbritannien zum EU-Ausstieg am 29.03.2017 gestiegen. Nun steht eine Einbürgerungswelle an. Kurz vor dem vermeintlichen harten Brexit steigt das Interesse an der Einbürgerung.

Foto: pixabay.com / Julius_Silver

Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde des Kreises Dithmarschen hat vor wenigen Tagen ein Informationsschreiben an in Dithmarschen lebende Briten verschickt. Christian Rüsen, Geschäftsbereichsleiter Bau, Wirtschaft, Ordnung, Umwelt, ist überrascht von der positiven Resonanz: „Insgesamt haben wir 48 Personen mit britischer Staatsbürgerschaft, die grundsätzlich für eine Einbürgerung in Frage kommen, angeschrieben und sie über ihre Vorteile einer Einbürgerung informiert. Bereits zwei Tage später haben sich fast ein Viertel von ihnen zurück gemeldet und ihr Interesse an der Einbürgerung bekundet.“

Ausländische Staatsangehörige können sich in Deutschland einbürgern lassen, wenn sie sich in der Regel acht Jahre in Deutschland aufhalten. Wie andere Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) auch, brauchen britische Staatsangehörige dabei den Pass des Herkunftslandes nicht abzugeben. Angesichts des näher kommenden Brexits scheinen die Tage des Privilegs der doppelten Staatsbürgerschaft für die Briten jedoch gezählt. Mit dem Austritt aus der Europäischen Union droht auch der Verlust der umfassenden Freizügigkeitsrechte für britische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die es erlauben, sich überall in der EU frei aufzuhalten und zu arbeiten. Viele Briten wollen daher auf „Nummer sicher“ gehen und noch rechtzeitig den deutschen Pass beantragen. Denn: Wenn Großbritannien am 29. März 2019 mit einem harten Brexit aus der Europäischen Union ausscheidet, wären sie von einem auf den anderen Tag keine EU-Bürger mehr.

Und noch etwas ist zu beachten: Nach deutschem Recht muss die bisherige Staatsangehörigkeit für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in der Regel aufgegeben werden. Mehrstaatigkeit soll vermieden werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz. „Alle Britinnen und Briten, die sich noch bis zum 29. März einbürgern lassen, behalten ihre doppelte Staatsbürgerschaft dauerhaft“, sagt Tim Kühl von der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde des Kreises Dithmarschen. „Denn so lange ist Großbritannien noch Mitglied in der EU. Die Mehrstaatigkeit wird also hingenommen und bleibt auch über den Austritt hinaus bestehen.“ Ganz anders sieht es nach derzeitigem Stand für diejenigen aus, die sich nach dem Brexit für die Einbürgerung entscheiden: Sie müssten dann bei einer Einbürgerung ihren britischen Pass abgeben.

Eingebürgert werden kann nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), wer

· sich durchgängig seit mindestens acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält (sofern mit einem/r deutschen Staatsangehörigen verheiratet, reicht ein Aufenthalt von 3 Jahren aus),

· sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt,

· den eigenen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Bezug von Sozialleistungen sicherstellt,

· keine (oder lediglich geringfügige Straftaten) begangen hat,

· über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und

· Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest) verfügt.

„Die Sprachkenntnisse und der Einbürgerungstest können alternativ auch nachgewiesen werden, wenn ausländische Personen im Bundesgebiet einen Schulabschluss erworben oder eine Ausbildung beziehungsweise ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Hinsichtlich des Einbürgerungstests kann ein abgeschlossenes Studium jedoch nur anerkannt werden, wenn die Studienrichtung den Fachbereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften entstammt“, sagt Kühl. Die Volkshochschule Heide hat sich auf den bevorstehenden Brexit vorbereitet und sich bereit erklärt, gesondert für britische Staatsangehörige Prüfungstermine für die Sprachkenntnisse und den Einbürgerungstest anzubieten.

Beim Kreis Dithmarschen stellt man sich derzeit auf einen weiteren Anstieg der Einbürgerungsanträge ein. Eine Einbürgerungsfeier für ausschließlich britische Neu-Dithmarscherinnen und -Dithmarscher ist für Ende März ebenfalls geplant.

Die aktuelle Einbürgerungsinitiative für britische Staatsangehörige ist nur der Anfang: Das Land Schleswig-Holstein hat in der Zeit von 2019 bis 2021 eine Einbürgerungskampagne aufgelegt. Ziel ist ein Anstieg der Einbürgerungszahlen, um bestehendes Integrationspotential ausländischer Personen umfassend zu nutzen. Der Kreis Dithmarschen wird sich ebenfalls an dieser Kampagne beteiligen.

Frau Anna Kraus (Fachbereichsleiterin Sprachen und Integration) an der Volkshochschule Heide steht für Presseauskünfte zu den Kursangeboten zur Verfügung, Telefon: 0481 6850433

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