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Kreis Dithmarschen: Neues zu Corona-Auflagen in Heide und Büsum

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(CIS-intern) – Ab Samstag: Die meisten zusätzlichen Corona-Auflagen in Heide entfallen. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Heider Wochenmarkt bleibt bestehen. Maßnahmen in Büsum werden verlängert.

Das besondere Corona-Ausbruchsgeschehen mit seinem Höhepunkt vor gut 1,5 Wochen in der Kreisstadt Heide hatte den Dithmarscher Landrat Stefan Mohrdieck veranlasst, per Allgemeinverfügung zusätzliche Corona-Auflagen für das Stadtgebiet zu verhängen.

Foto: von congerdesign auf Pixabay

Die Allgemeinverfügung ist bis einschließlich Freitag, den 7. August 2020 befristet und besitzt eine Option auf Verlängerung. Im Gespräch am heutigen Tage mit der Stadt Heide wurde die Lage neuerlich bewertet. Lediglich die Pflicht, auf dem Heider Wochenmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bleibt vorerst bestehen – und zwar bis einschließlich Sonntag, den 23. August.

 

Landrat Mohrdieck: „Wir haben für Heide inzwischen wieder eine stabile Corona-Lage. Die Erkenntnisse aus den Quartierstestungen sowie die Fallzahlenentwicklung über die zurückliegende Woche bestätigen dieses Bild. Insofern wäre es nicht verhältnismäßig, die zusätzlichen Corona-Auflagen wie zum Beispiel die Kontakt- und Veranstaltungsverbote weiter aufrecht zu erhalten.“

 

Nach wie vor gelten die allgemeinen Regelungen des Landes. „Diese sind unbedingt weiter zu beachten, zumal insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema Reiserückkehr bundesweit mit einem anhaltenden Anstieg des Infektionsgeschehens gerechnet wird“, so der Landrat.

 

Die für die Gemeinde Büsum per Allgemeinverfügung verordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten besucherintensiven Bereichen wird ebenfalls bis einschließlich Sonntag, den 23. August verlängert.

 

Die Einbahnstraßenregelungen in den Fußgängerzonen sowie weitergehende Hygieneauflagen werden verlängert und räumlich ausgedehnt werden. So werden Besucher*innen der Familienlagune von Security-Personal darauf hingewiesen, Abstände einzuhalten und freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Korrektur des Kreises: Zuvor war auch von einer Kontrolle durch Security-Personal im Büsumer Hafenbereich die Rede. Diese soll nun aber ausdrücklich nicht stattfinden.

Landrat Stefan Mohrdieck: „In Abstimmung mit der Gemeinde Büsum und dem Amt Büsum-Wesselburen sollen die Maßnahmen weiter Bestand haben. Der zunächst auf eine Woche begrenzte Zeitraum sollte Erkenntnisse liefern, wie Einheimische, Tagesgäste und Touristen die Regelungen annehmen. Wir sehen eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum vorherigen Zustand und verlängern nunmehr diese Maßnahmen bis einschließlich 23. August.“ Bislang beschränkt sich diese Maßnahme örtlich auf die Allee-straße, die Hohenzollernstraße sowie auf den Wochenmarkt. Die entsprechende Allgemeinverfügung soll spätestens am Freitag bekanntgegeben werden, damit sie am Samstag in Kraft treten kann.

 

Fallzahlenüberblick:

Seit Anfang März 2020 bis heute sind für Dithmarschen 132 Covid-19-Infektionen registriert. Derzeit gibt es nachgewiesene 51 „aktive“ Positivfälle in Dithmarschen – davon befinden sich 4 Personen in klinischer Behandlung und 47 in häuslicher Isolation. Zusätzlich sind derzeit 193 Personen vorsorglich in Quarantäne. 77 Personen gelten als genesen. 4 Personen sind im Zusammen-hang mit einer Covid-19-Infektion verstorben.

Für die Berechnung zur möglichen Einstufung als Risikogebiet sind die Neuinfektionen der letzten sieben Tage zu werten: Dieser Wert liegt aktuell bei 9 Fällen/Neuinfektionen – die rechnerische Risikogebietsgrenze für Dithmarschen beträgt 66,5 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen.

 

Pressemitteilung Kreis Dithmarschen

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