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Kreis Dithmarschen: Neue Corona-Allgemeinverfügung zum Überschreiten der 50er Inzidenz

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(CIS-intern) – Aufgrund der seit Montag, den 12.04.2021 anhaltenden Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen (maßgeblich ist die Inzidenz-Ausweisung durch das Robert Koch-Institut) war gemäß der geltenden Erlasslage des Landes Schleswig-Holstein und der von der Landesregierung am Mittwoch, den 14.04.2021 vorgenommenen Lagebewertung eine neue Allgemeinverfügung mit einschränkenden Maßnahmen für das öffentliche Leben im Kreis Dithmarschen zu erlassen.

Foto: von Andreas Lischka auf Pixabay

Mit der heute vom 1. Stellvertretenden Landrat Volker Nielsen erlassenen „Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern sowie über verschärfende lageabhängige Maßnahmen für den Bereich Schule auf dem Gebiet des Kreises Dithmarschen“ gelten ab Montag, den 19.04.2021 bis einschließlich Sonntag, den 25.04.2021 folgende Regelungen:

 

  • Für Verkaufsstellen des Einzelhandels gelten ergänzend zu § 8 Absatz 1 der Corona- Bekämpfungsverordnung (Corona-BekämpfVO):

 

  • Kund*innen dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminreservierung betreten („click & meet“, wobei die Terminreservierung auch auf Zuruf vor der Tür geschehen kann). Die Betreiber*innen haben dies vor dem Einlass in geeigneter Weise zu kontrollieren und sie haben die Kontaktdaten der Kund*innen nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 Corona-BekämpfVO zu erheben.
    Die Betreiber*innen der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass wartende Kund*innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten.
    Von den Regelungen ausgenommen:
    Die Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).

 

  • Die Betreiber*innen von Einkaufszentren und Outlet-Centern nach § 8 Absatz 3 Corona-BekämpfVO mit jeweils mehr als zehn Geschäftslokalen haben hinsichtlich der Verkehrsflächen außerhalb von Verkaufsstellen des Einzelhandels in Abstimmung mit diesen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kund*innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Es sind geeignete Maßnahmen zur richtungsweisen Trennung der Besucherströme zu treffen.

 

  • Ergänzend zu § 10 Absatz 3 Corona-BekämpfVO gilt für Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 Corona-BekämpfVO, dass diese nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden dürfen. Die Betreiber*innen haben dies vor dem Einlass in geeigneter Weise zu kontrollieren.

 

Abweichend zu den derzeit allgemein gültigen Regelungen ergeben sich folgende Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Dithmarschen:

  • Der Schulbetrieb wird für die Jahrgangsstufen 7 bis 13 in Form des Wechselunterrichts organisiert.
  • Die Abschlussklassen und die Jahrgangsstufe Q1 erhalten Präsenzunterrichtsangebote unter strengen Hygienevorgaben (insbesondere Einhaltung der Mindestabstandsregel und Tragen einer medizinischen oder vergleichbaren Maske oder einer Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94).

 

Die Allgemeinverfügung wurde heute mit der Nr. 50/2021 im Internet unter https://www.dithmarschen.de/Neues-erfahren/Amtliche-Bekanntmachungen/ bekanntgemacht.

heute (16.04.2021) ergeben sich folgende Corona-Fallzahlen für den Kreis Dithmarschen:

 

  • Im Vergleich zum Vortag sind nach Angabe des Gesundheitsamtes 14 Corona-Neuinfektionen zu verzeichnen. Seit März 2020 sind damit in Summe 1.676 Corona-Infektionen für den Kreis Dithmarschen erfasst.
  • Derzeit gibt es nachgewiesene 143 (+4 zum Vortag) „aktive“ Positivfälle in Dithmarschen – davon befinden sich 10 (+1 zum Vortag) Personen in klinischer Behandlung und 133 (+3 zum Vortag) in häuslicher Isolation.
  • 1.491 (+10 zum Vortag) Personen gelten als genesen.
  • 42 (+- 0 zum Vortag) Personen sind im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
  • Zusätzlich sind derzeit 477 (+28 zum Vortag) Kontaktpersonen vorsorglich in Quarantäne.
  • Der Inzidenzwert „Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in den letzten 7 Tagen“ beträgt aktuell 73,58.

 

Information zu den Fallzahlen:

Bei den 14 positiv getesteten Personen handelt es sich um 10 Kontaktpersonen und 4 Personen mit unbekannter Infektionsherkunft.

 

Anbei erhalten Sie die Statistik des Gesundheitsamtes zur Verteilung der aktiven Fälle (Stand: 16.04.2021).

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