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Kieler Justizministerium warnt vor gefälschten Gerichtskostenrechnungen

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(CIS-intern) – KIEL. Das schleswig-holsteinische Justizministerium warnt vor gefälschten Gerichtskostenrechnungen in Handelsregisterangelegenheiten. In den bislang bekannten Fällen waren als Absender/Zahlungsempfänger „ARO“, „IGT“, „RLG“, „SZR“ jeweils in Verbindung mit einer IBAN, die mit „LV“ beginnt und auf eine Kontoverbindung in Lettland hindeutet sowie „UDG GmbH“ und „WDG GmbH“ mit einer IBAN, die mit „DE“ für Deutschland beginnt, angegeben. Aus anderen Bundesländern sind gefälschte Gerichtskostenrechnungen in Handelsregisterangelegenheiten mit folgenden Absendern/Zahlungsempfängern bekannt geworden: „FMP Solutions“, „Blatos Invest“ jeweils mit einer IBAN, die mit CZ beginnt und auf eine Kontoverbindung in Tschechien hindeutet, sowie „ARZ“, „AGZ“, „DGKR GmbH“ und „Registerportal“ jeweils mit einer IBAN mit „DE“ für Deutschland. Betroffen sind Unternehmen und Vereine, die eine Eintragung in das Handelsregister veranlasst haben.

Foto: von Pete Linforth auf Pixabay

Die vermeintlich amtlichen Rechnungen werden zumeist in behördenähnlich gestalteten Schreiben versandt und enthalten die Aufforderung zur Zahlung einer Gebühr für die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten. Die Bescheide enthalten zum Teil umfassende Erläuterungen oder sogar Rechtsmittelbelehrungen, um den Anschein der Echtheit zu unterstreichen. Selbst aktuelle Rufnummern des zuständigen Amtsgerichts können auf der Kostenrechnung enthalten sein. Die Rechnungen sind daher nicht ohne weiteres als Fälschungen zu erkennen.

 

Das Justizministerium weist daher darauf hin, dass Kostenrechnungen in allen gerichtlichen Verfahren ausschließlich vom zuständigen Gericht erstellt und immer über die

Landeskasse, Kontoinhaber: Finanzministerium -Landeskasse- IBAN: DE82200000000020201577- abgerechnet werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz

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