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Kiel – Realisierungsvereinbarung für Seekabel nach Norwegen

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(CIS-intern) – Das Land Schleswig-Holstein und die DC Nordseekabel GmbH & Co. KG (NOKA), vertreten durch den Netzbetreiber Tennet, wollen die Planfeststellung für das geplante Seekabel „NordLink“ von Norwegen nach Schleswig-Holstein zügig vorantreiben. Dazu haben sie heute (23. Januar 2014) eine Realisierungsvereinbarung mit verbindlichem Zeitplan geschlossen. Bis Ende Juni 2014 soll der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben herbeigeführt werden, damit die Leitung 2018 in Betrieb gehen kann.

„Schleswig-Holstein steht hinter diesem Zukunftsprojekt, das der Energieversorgung eine weitere regenerative Quelle hinzufügt. Die norwegische Wasserkraft kann ein solider Baustein unserer Energiewende sein“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig.

Foto: Erich Westendarp / pixelio.de

Energiewendeminister Robert Habeck ergänzte: „Mit NordLink wird die Energiewende europäischer. Wir wollen die norddeutschen Windgebiete mit der skandinavischen Wasserkraft verbinden. Wenn der Wind einmal nicht oder kaum weht, können wir verlässlich Strom aus norwegischer Wasserkraft beziehen, statt Kohlekraftwerke in Reserve halten zu müssen. Der Zeitplan ist sehr ambitioniert – aber das ist die Energiewende ja auch.“ Umweltminister Habeck betonte, dass NordLink voraussichtlich ein schmerzlicher Eingriff in das sensible Gebiet des Nationalparks Wattenmeer sein werde. “Hier müssen Antragsstellung und Planung unter bestmöglicher Abwägung aller Umweltbelange erfolgen.“

Lex Hartman, Mitglied der Geschäftsleitung der Tennet TSO GmbH, erklärte: „NordLink ist ein Eckpfeiler der Energiewende und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Marktintegration in Nordwesteuropa mit positiven Effekten auf die Strompreise, von denen die Verbraucher in Deutschland profitieren werden.“ TenneT hatte 2010 die Initiative für die Errichtung einer Verbindung von Deutschland nach Norwegen ergriffen, die zwei Jahre später mit der ersten Vereinbarung zur Errichtung von NordLink Früchte trug. Hartman fügte an, er freue sich, in der Landesregierung Schleswig-Holstein einen guten und sehr engagierten Partner für das Projekt NordLink zu haben.

Der Realisierungsvereinbarung zufolge sind noch im Februar Erörterungstermine mit Einwendern und Trägern öffentlicher Belange geplant. Bis Ende Juni soll der Planfeststellungsbeschluss ergehen. Um diesen ehrgeizigen Zeitplan einzuhalten, wollen das MELUR und die NOKA sich enger als üblich abstimmen.

Hintergrund
NordLink soll die Stromnetze in Deutschland und Norwegen direkt miteinander verbinden. Es soll als Gleichstromverbindung mit einer Übertragungskapazität in Höhe von bis zu 1.400 MW zwischen Schleswig-Holstein und Südnorwegen ausgeführt werden. Der Interkonnektor schafft eine Verbindung zu den Speicherkapazitäten in Skandinavien und wird Engpässen im deutschen Übertragungsnetz entgegenwirken. Mit NordLink entsteht eine direkte Marktkopplung zwischen der in den norwegischen Stauseen gespeicherten Energie aus Wasserkraft und dem fluktuierenden Windstrom Schleswig-Holsteins. Dementsprechend wurden mit der Aufnahme des Vorhabens in das Bundesbedarfsplangesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf an der Realisierung des Vorhabens gesetzlich festgestellt. Zudem gilt es nach Einstufung der EU als „Projekt von gemeinsamem Interesse.“

Das Projekt NordLink wird von einem Konsortium geplant, an dem zu jeweils 50 Prozent der norwegische Netzbetreiber Statnett sowie die DC Nordseekabel GmbH & Co.KG (NOKA) beteiligt ist. An der NOKA halten TenneT und die KfW jeweils 50 Prozent der Geschäftsanteile. Die NOKA ist die Vorhabenträgerin für die Genehmigungsverfahren im deutschen Zuständigkeitsbereich (Außenwirtschaftszone sowie 12-Seemeilenzone/Landkabeltrasse). Bis Ende 2014 wird das Konsortium darüber zu entscheiden haben, ob das Projekt realisiert werden kann. Hierfür ist es erforderlich, dass zuvor sämtliche notwendigen Genehmigungen vorliegen. Um 2015 mit der Realisierung beginnen zu können, laufen parallel zu den Genehmigungsverfahren die relevanten Ausschreibungen für Kabel und Konverteranlagen.

Gegenstand dieser Realisierungsvereinbarung ist der Genehmigungsabschnitt von NordLink in der deutschen 12-Seemeilenzone und der Landabschnitt in Schleswig-Holstein. Hierzu gehören auch die für den Betrieb von NordLink notwendigen Konverteranlagen, soweit sie Gegenstand des gestellten Antrages auf Planfeststellung sind. Das Planfeststellungsverfahren wird in diesem Abschnitt vom Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) des Landes Schleswig-Holstein beim MELUR durchgeführt, während für den Bereich der AWZ das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig ist.

PM: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

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