(CIS-intern) – . Das defekte Bauteil wurde umgehend getauscht und mit der Klärung der Fehlerursache begonnen. Das Zwischenkühlwassersystem steht wieder zur Verfügung.
Das Zwischenkühlwassersystem kann bei Bedarf zur Wärmeabfuhr der im Brennelementlagerbecken eingestellten Brennelemente eingesetzt werden. Es besteht aus vier gleichwertigen Strängen, von denen einer ausgefallen war. Eine Kühlung der Brennelemente war somit zu jeder Zeit gewährleistet.
Die Atomaufsicht hat unabhängige Sachverständige zur Klärung der Fehlerursache hinzugezogen. Das meldepflichtige Ereignis der untersten Kategorie „N“ (INES 0) wurde heute der Atomaufsichtsbehörde fristgerecht gemeldet.
Das Kernkraftwerk Krümmel hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und muss stillgelegt werden. Im derzeitigen Nachbetrieb wird das Zwischenkühlwassersystem nur sehr selten benötigt. Das vierfach redundante System wird im Anforderungsfall benötigt, um die Kühlung der Brennelemente im Lagerbecken sicherzustellen. Aufgrund der zwischenzeitlich mehrjährigen Abklinglagerung der Brennelemente im Lagerbecken findet nur noch eine geringfügige Wärmeentwicklung statt, die bereits durch ein von mehreren zur Verfügung stehenden Systemen abgeführt werden kann.
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Der Sachverhalt wurde heute der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht als meldepflichtiges Ereignis der untersten Kategorie „N“ (Normal) mitgeteilt und auf der internationalen Skala unterhalb der sieben Stufen eingeordnet (INES 0).
PM: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume